Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen
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==Nr. 3 vom 21.06.2009 – Antrag auf Stellen von Anträgen== | ==Nr. 3 vom 21.06.2009 – Antrag auf Stellen von Anträgen== | ||
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Aufsichtsrat|nummer=What-So-Ever-1|Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,<br> | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Antrag|Aufsichtsrat|nummer=What-So-Ever-1|Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,<br> | ||
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{{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abgelehnt|Bitte Beachten: Die von mir oben gestellte Forderung ist kein Antrag gemäß §3(a), sondern ein formgerechter Hinweis um eine erneute Abschaltung der Kamelo zu verhindern.| |[[Kamel:Charly Whisky|Charly Whisky]] 21:19, 21. Jun. 2009 (NNZ))| }} | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/Abgelehnt|Bitte Beachten: Die von mir oben gestellte Forderung ist kein Antrag gemäß §3(a), sondern ein formgerechter Hinweis um eine erneute Abschaltung der Kamelo zu verhindern.| |[[Kamel:Charly Whisky|Charly Whisky]] 21:19, 21. Jun. 2009 (NNZ))| }} | ||
− | + | {{Bürokratenspiel/Vorlagen/ungueltig|vorgang=j-ung-u1-u2|Ungeachtet des Vorhandenseins bzw. Nichtvorhandenseins eines Antrags auf Antragstellung hat das Mitkamel Charly Whisky keinen Posten im Aufsichtsrat und ist damit nicht Entscheidungsbefugt in einer an den Aufsichtsrat gerichteten Akte. Beide von ihm weiter oben in dieser Akte eingebrachten Ablehnungen sind daher ungültig. Sollte damit, wie in letzterer suggeriert werden soll, keine Ablehnung sondern ein Hinweis gemeint sein, so ist dieser keinesfalls formgerecht, für Hinweise ist das Formular Rechtshinweis vorgesehen. |Aufsichtsrat|[[Kamel:J*|J*]] 23:33, 21. Jun. 2009 (NNZ)|Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat für die Abschaltung der Kamelopedia nicht zuständig. Auch ist die in der ersten Ablehnung erwähnte Regel bezüglich des Glücksspiels weder in den unveränderlichen Rahmenregeln noch in den Spielregeln oder einer Geschäftsordnung zu finden.|Bei weiteren Ordnungsverstößen in den Akten des Aufsichtsrates behält sich der Unterzeichner einen Antrag auf Ordnungsmaßnahmen gemäß §16 (c) vor.} | |
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Version vom 21. Juni 2009, 22:33 Uhr
Nr. 3 vom 21.06.2009 – Antrag auf Stellen von Anträgen
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsnummer: What-So-Ever-1
Antragsgegenstand:
Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Stellen von Anträgen gemäß §3 (b).
Begründung:
Für meine Tätigkeit innerhalb des Aufsichtsrates ist es u.U. von Vorteil Anträge stellen zu können, auch um §14 (a) Rechnung zu tragen.
Anlagen: keine; Nachtrag vorbehalten
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Gemäß dem bis 2011 verlängerten Staatsvertrag über das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland darf dieses Spiel nicht durchgeführt werden, wenn Ausgang und Verlauf den Charakter des Glücksspiels annimmt. Da der Umgang mit der deutschen Bürokratie anerkanntermaßen ein Glücksspiel ist, stelle ich hiermit die Forderung, das Spiel sofort wieder einzustellen.
Ausführendes Organ:
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Charly Whisky 18:29, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Spielteinahme wäre ohnehin erst ab 18 Jahren möglich. Vor diesem Hintergrund müsste widrigenfalls sogar der zuständige Provider die Seiten der Kamelopedia sperren.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Aufischtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Kindchen Atreju 18:33, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Bemerkungen: Ich denke, das geht so in Ordnung. Schliesslich ist der Antrag schlüssig begründet und widerspricht nicht den derzeit geltenden Spielregeln
Rechtsmittelbelehrung: Wer Rechtsmittel belehrt oder verfälscht oder sich belehrte oder verfälschte Rechtsmittel verschafft oder in Verkehr bringt, wird mit Antragsbearbeitungsfristen nicht unter zwei Jahren bestraft.
Vorgangsnummer/Zeichen: Aktenzeichen-XY-Ungelöst
Bearbeitendes Organ: Atreju für den Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Charly Whisky ist weder Mitglied des Aufsichtsrates noch ist er Antragsberechtigt gemäß §3, Absatz (b) und insbesondere (c). Somit ist das betreffende Kamel nicht befugt Anträge - welche an den Aufsichtsrat gestellt wurden - zu bearbeiten oder gar abzulehnen.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 18:39, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 778555/hä
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Aktenzeichen-XY-Ungelöst
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Im Zusammenhang mit der von "Aufsichtsrat" Atreju festgestellten FESTstellung sei hiermit angemerkt, daß auch besagter Fuchorreiter zum Zeitpunkt seiner Inanspruchnahme eines Sitzes in besagtem Gremium nicht antragsberechtigt war. Übrigens gehen Difflinks in dieser Vorlage nicht.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 18:50, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Siehe auch: Hintergrunzinformationen
Vorgangsnummer/Zeichen: Aktenzeichen-XY-Ungelöst-2
Bezugnahme auf Vorgangsnummer/Zeichen: 778555/hä
Bearbeitendes Organ: Atreju
Hiermit wird wie folgt Stellung genommen:
In der vorstellig getroffenen Feststellung seitens Camel-in-a-box wird hiermit folgende Stellungnahme seitens Kindchen Atreju abgegeben:
- Ich war zum Zeitpunkt der Feststellung der Nichtantragsberechtigung von Charly Whisky bereits Mitglied des Aufsichtsrates nach
$§, Absatz (b) der Spielregeln. - Ich war ebenfalls zum Zeitpunkt der Feststellung der Nichtantragsberechtigung von Charly Whisky bereits nach §3, Absatz (b) Antragsberechtigt.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 19:01, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Anlagen: Änderung der Stellungnahme wegen Schreibfehler --Kindchen Atreju 19:04, 21. Jun. 2009 (NNZ))
Vorgangsnummer/Zeichen: Keinplan-07
Bearbeitendes Organ: Kindchen Atreju für den Aufsichtsrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
In diesem Zusammenhang sei ebenfalls festgestellt das Camel-in-a-box seinerseits zum Zeitpunkt seiner Feststellung 778555/hä nicht Antragsberechtigt war, da zu diesem Zeitpunkt sein Antrag zum Stellen von Anträgen gemäß §3 (b) noch nicht vom Aufsichtsrat genehmigt wurde. Insofern trifft §3 (c) zu, wonach durch die zum damaligen Zeitpunkt fehlende Berechtigung zum Stellen von weiteren Anträgen vorlag und somit Feststellung 778555/hä gar nicht getroffen werden konnte.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 19:10, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Anlagen: Anlagen (optional)
Vorgangsnummer/Zeichen: Soso...
Bearbeitendes Organ: Camel-in-s-box, Zentralrat
Hiermit wird folgende Feststellung getroffen:
Die obige Feststellung enbehrt jeder sachlichen Grundlage. Angaben bitte überprüfen!
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: -- Camel-in-a-box Mach mit! 19:23, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Anlagen: meine Anlage
Vorgangsnummer/Zeichen: Keinplan-8
Thema des Gutachtens: Feststellung von Camel-in-a-box
Kurzzusammenfassung: Die Feststellung Keinplan-7 ist sachlich Richtig.
Bearbeitendes Organ: Kamel Atreju
Ausführlicher Gutachtentext:
Der Zeitstempel der Genehmigung wurde gefälscht. Dadurch erscheint die Feststellung von Camel-in-a-box im ersten Moment gerechtfertigt, ist jedoch unter Beachtung der Zeitstempelfälschung sachlich unrichtig.
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Kindchen Atreju 20:19, 21. Jun. 2009 (NNZ)
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Bitte Beachten: Die von mir oben gestellte Forderung ist kein Antrag gemäß §3(a), sondern ein formgerechter Hinweis um eine erneute Abschaltung der Kamelo zu verhindern.
Ausführendes Organ:
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Charly Whisky 21:19, 21. Jun. 2009 (NNZ))
Bemerkungen:
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
{{Bürokratenspiel/Vorlagen/ungueltig|vorgang=j-ung-u1-u2|Ungeachtet des Vorhandenseins bzw. Nichtvorhandenseins eines Antrags auf Antragstellung hat das Mitkamel Charly Whisky keinen Posten im Aufsichtsrat und ist damit nicht Entscheidungsbefugt in einer an den Aufsichtsrat gerichteten Akte. Beide von ihm weiter oben in dieser Akte eingebrachten Ablehnungen sind daher ungültig. Sollte damit, wie in letzterer suggeriert werden soll, keine Ablehnung sondern ein Hinweis gemeint sein, so ist dieser keinesfalls formgerecht, für Hinweise ist das Formular Rechtshinweis vorgesehen. |Aufsichtsrat|J* 23:33, 21. Jun. 2009 (NNZ)|Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat für die Abschaltung der Kamelopedia nicht zuständig. Auch ist die in der ersten Ablehnung erwähnte Regel bezüglich des Glücksspiels weder in den unveränderlichen Rahmenregeln noch in den Spielregeln oder einer Geschäftsordnung zu finden.|Bei weiteren Ordnungsverstößen in den Akten des Aufsichtsrates behält sich der Unterzeichner einen Antrag auf Ordnungsmaßnahmen gemäß §16 (c) vor.}