Datei Diskussion:Umdenisnedschad.jpg: Unterschied zwischen den Versionen

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:Danke für die Recherche. Weiternutzung meint die Weiternutzung als Werk. Hier aber ist ein neues Werk entstanden. Das ist rechtlich eine andere Situation. (Siehe Auszüge aus dem UrhG auf der Bildseite und siehe [[wikipedia:de:Bearbeitung (Urheberrecht)]]) Gruß [[Kamel:8-D|8-D]] 16:51, 2. Jul. 2009 (NNZ)
 
:Danke für die Recherche. Weiternutzung meint die Weiternutzung als Werk. Hier aber ist ein neues Werk entstanden. Das ist rechtlich eine andere Situation. (Siehe Auszüge aus dem UrhG auf der Bildseite und siehe [[wikipedia:de:Bearbeitung (Urheberrecht)]]) Gruß [[Kamel:8-D|8-D]] 16:51, 2. Jul. 2009 (NNZ)
 
::Ergänzung: Die jetzigen - unnötig weitreichend beschneidenden - Hochladeregeln galten noch nicht, als dieses Werk hochgeladen wurde. --[[Kamel:8-D|8-D]] 16:55, 2. Jul. 2009 (NNZ)
 
::Ergänzung: Die jetzigen - unnötig weitreichend beschneidenden - Hochladeregeln galten noch nicht, als dieses Werk hochgeladen wurde. --[[Kamel:8-D|8-D]] 16:55, 2. Jul. 2009 (NNZ)
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:::Die Hochladeregeln sind gültig. Eindeutig nicht zugelassen sind geschützte Bilder und Bildteile. Egal wofür. [[Kamel:Luzifers Freund|Luzifers Freund]] 17:00, 2. Jul. 2009 (NNZ)

Version vom 2. Juli 2009, 17:00 Uhr

[1] verbietet ausdrücklich die Weiternutzung (Ende der Seite). Ob ein rechtlicher Urheberrechtsverstoß vorliegt, können nur die Richter klären. Ein Verstoß gegen die Regeln der Kamelopedia ist es auf jeden Fall. [2] s. Absatz:"Nicht hochgeladen werden dürfen:" ... geschützte Bildteile.... --Meinunggeiger 16:41, 2. Jul. 2009 (NNZ)

Danke für die Recherche. Weiternutzung meint die Weiternutzung als Werk. Hier aber ist ein neues Werk entstanden. Das ist rechtlich eine andere Situation. (Siehe Auszüge aus dem UrhG auf der Bildseite und siehe wikipedia:de:Bearbeitung (Urheberrecht)) Gruß 8-D 16:51, 2. Jul. 2009 (NNZ)
Ergänzung: Die jetzigen - unnötig weitreichend beschneidenden - Hochladeregeln galten noch nicht, als dieses Werk hochgeladen wurde. --8-D 16:55, 2. Jul. 2009 (NNZ)
Die Hochladeregeln sind gültig. Eindeutig nicht zugelassen sind geschützte Bilder und Bildteile. Egal wofür. Luzifers Freund 17:00, 2. Jul. 2009 (NNZ)