Hilfe:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern: Unterschied zwischen den Versionen

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|Bilder, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben:
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*Bildparodien oder Collagen, die eindeutig als ein selbständiges Werk gelten.
*Collagen, die eindeutig als ein selbständiges Werk ([http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html UrhG §24]) gelten.
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|ABER nicht alles was irgendwie lustig ist, ist automatisch eine Parodie! Und nicht alles was geklebt wurde, ist auch automatisch eine "frei Benutzung" ([http://dejure.org/gesetze/UrhG/23.html UrhG §23]).
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ABER nicht alles was irgendwie lustig ist, ist automatisch eine Parodie! Und nicht alles was geklebt wurde, ist auch automatisch eine "frei Benutzung" ([http://dejure.org/gesetze/UrhG/23.html UrhG §23]). Siehe nebige Hilfe zur Eigenüberprüfung.
*[[wikipedia:de:Bearbeitung (Urheberrecht)|Bearbeitung]]
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|'''Hilfen zur Eigenüberprüfung''' <br>
*Als Entscheidungshilfe folgendes beachten: Bei einem eigenen Werk, das geschützte Fremdwerke verwendet, muss '''mindestens eine''' der folgenden beiden Fragen uneingeschränkt mit „Ja“ beantwortet werden können, damit es gesetzlich als <u>selbstständiges Werk geschützt</u> ist:
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*[[wikipedia:de:Bearbeitung (Urheberrecht)|Wikipedia: Bearbeitung (Urheberrecht)]]
:*Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen sich von allen Quellen unterscheidenden Werkcharakter? (Ist die Handschrift des weitergestaltenden Künstlers, seine Bearbeitungen, das Vordergründige in dem Werk? Tritt der Charakter des verwendeten Werkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?)
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*[http://dejure.org/gesetze/UrhG/3.html UrhG §3], [http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html UrhG §24]
:*Ist innerhalb des Bildes der Kontext / Verwendungszweck der Quelle(n) klar erkennbar ein anderer als zuvor? (Ist ein anderer Sinnzusammenhang, eine andere Zweckdienlicheit offensichtlich?)
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*Bei einem eigenen Werk, das sich auf geschützte Fremdwerke bezieht, sollte '''mindestens eine''' der folgenden beiden Fragenomplexe uneingeschränkt und klar mit „Ja“ beantwortet werden können:
Können eine oder sogar beide Aussagen mit Ja beantwortet werden, ist die Veröffentlichung als eigenes Werk rechtens. <br>
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**Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen sich von allen Bezugswerken (Quellen) unterscheidenden Werkcharakter? (Ist Deine Handschrift als weitergestaltender Künstlers, Deine Bearbeitungen, das Vordergründige in dem Werk? Tritt der Charakter des verwendeten Werkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?)
Bei Parodien, sprich dem Veräppeln eines Werkes, kann es sein, dass nur die letzte Aussage mit "Ja" beantwortet werden kann ''([[:Datei:Kartoffelei.jpg|selbstverzapftes Beispiel]])''; bei der Verwendung ebenfalls humoröser Quellen hingegen könnte es vorkommen, dass nur die erste Aussage bejaht werden kann. In beiden Fällen ist die Veröffentlichung als eigenes Werk <u>rechtens</u> - eine der Überprüfungsfragen muss klar bejaht werden können.
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**Ist innerhalb des Bildes der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk? (Ist ein anderer Sinnzusammenhang, eine andere Zweckdienlicheit ersichtlich?)
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:::Können eine oder sogar beide Fragenkomplexe mit klarem Ja beantwortet werden, ist die Veröffentlichung als Dein eigenes Werk vermutlich rechtens.
 
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!Ausdrücklich erlaubt sind
 
!Ausdrücklich erlaubt sind

Version vom 14. Juli 2009, 20:45 Uhr

Regeln für das Hochladen von Bildern

Im Folgenden werden Lizenzen aufgeteilt in "freie", darunter fallen:
CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, LGPL, GGPL, LAL, CC/by-nc-nd, CC/by-nd, CC/by-sa+GFDL, frei, geschützt, CC/zero, by, ! Lizenz wählen !, gemeinfrei oder PD (Gemeinfreies)
und "geschützte":
Das sind alle anderen. Darunter insbesondere "Copyrighted", also die, die mit dem hohen ©, "Fair use" usw., gekennzeichnet sind.

Nicht hochgeladen werden dürfen
  • Geschützte Bilder
  • Teile von geschützten Bildern
  • Screenshots von geschützten Werken
  • Selbstgeschossenes, das urheberrechtlich geschützte Werke abbildet.
Nicht hochgeladen werden dürfen
  • Bilder oder Teile davon ohne Quellenangabe (bei eigenen Werken ist die Quelle als "selbst" zu definieren)
  • Bilder deren Lizenz eine Bearbeitung verbieten (Kamelobeschränkung)
  • Bilder die gegen Persönlichkeitsrechte (Recht auf das eigene Bild) verstoßen
  • Bilder die zwar von dir sind, du diese aber nicht unter einer der folgenden Lizenzen freigeben willst:
    CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, LGPL, GGPL, LAL, CC/by-nc-nd, CC/by-nd, CC/by-sa+GFDL, frei, geschützt, CC/zero, by, ! Lizenz wählen !, gemeinfrei oder PD (Gemeinfreies)
Unter Umständen erlaubt sind Bilder, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben:
  • Bildparodien oder Collagen, die eindeutig als ein selbständiges Werk gelten.

ABER nicht alles was irgendwie lustig ist, ist automatisch eine Parodie! Und nicht alles was geklebt wurde, ist auch automatisch eine "frei Benutzung" (UrhG §23). Siehe nebige Hilfe zur Eigenüberprüfung.

Hilfen zur Eigenüberprüfung
  • Wikipedia: Bearbeitung (Urheberrecht)
  • UrhG §3, UrhG §24
  • Bei einem eigenen Werk, das sich auf geschützte Fremdwerke bezieht, sollte mindestens eine der folgenden beiden Fragenomplexe uneingeschränkt und klar mit „Ja“ beantwortet werden können:
    • Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen sich von allen Bezugswerken (Quellen) unterscheidenden Werkcharakter? (Ist Deine Handschrift als weitergestaltender Künstlers, Deine Bearbeitungen, das Vordergründige in dem Werk? Tritt der Charakter des verwendeten Werkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?)
    • Ist innerhalb des Bildes der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk? (Ist ein anderer Sinnzusammenhang, eine andere Zweckdienlicheit ersichtlich?)
Können eine oder sogar beide Fragenkomplexe mit klarem Ja beantwortet werden, ist die Veröffentlichung als Dein eigenes Werk vermutlich rechtens.
Ausdrücklich erlaubt sind
  • Bilder oder Bildteile die diese Lizenzen verwenden:
    CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, LGPL, GGPL, LAL, CC/by-nc-nd, CC/by-nd, CC/by-sa+GFDL, frei, geschützt, CC/zero, by, ! Lizenz wählen !, gemeinfrei oder PD (Gemeinfreies)
  • Selbst erstellte/gemalte/gepinselte Bilder und Grafiken (Eigene Werke, nicht nur einfach Abgedingstes), die unter einer der oben aufgeführten Lizenzen hochgeladen werden.
  • Selbst fotografierte Bilder, sofern sie keine geschützten Werke abbilden.
  • geschützte Bilder, sofern eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt (Scan oder E-mail auf die Diskussionsseite des Bildes kleben),
    das Werk unter einer der genannten freien Lizenzen zu veröffentlichen.
  • Screenshots, die keine Abbildungen geschützter Software oder Betriebssysteme enthalten.
  • Panoramafreiheit
  • Achtung Persönlichkeitsrechte: Bilder, auf denen real existierende Personen dargestellt werden (vor allem Fotos, u.U. aber auch Zeichnungen usw.), müssen zudem auch das Recht am eigenen Bild beachten und sollten diese Vorlage verwenden.

Negative Folgen bei Verstoß gegen die Regeln

Mögliche rechtliche Folgen trägt in jedem Fall der/die HochladerIn.
Gelöscht/begraben werden alle Bilder, die gegen die Negativ-Regel verstoßen.

Positive Folgen bei Einhaltung der Regeln

Wir können noch viele Jahre unbekümmert die Wüste mit Dung füllen.


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