Hilfe:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern: Unterschied zwischen den Versionen
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8-D (Diskussion | Beiträge) (→Regeln für das Hochladen von Bildern: @Kameloid: zu §23 hast Du recht) |
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!Weil die Rechtslage nicht eindeutig ist, sind Bilder mit folgenden Charakteristika nur bedingt erlaubt. | !Weil die Rechtslage nicht eindeutig ist, sind Bilder mit folgenden Charakteristika nur bedingt erlaubt. | ||
− | |Bilder, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben ([http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html "Freie Benutzung"]:<br> | + | |Bilder, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben ([http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html "Freie Benutzung"]):<br> |
Bildparodien oder Collagen, die eindeutig ein selbständiges Werk darstellen. | Bildparodien oder Collagen, die eindeutig ein selbständiges Werk darstellen. | ||
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**Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen sich von allen Bezugswerken (Quellen) unterscheidenden Werkcharakter? (Sind Deine Handschrift als weitergestaltender Künstlers, Deine Bearbeitungen das Vordergründige in dem Werk? Tritt der Charakter des verwendeten Werkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?) – ''[[#Fallbeispiel 1|Fallbeispiel 1]]'' | **Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen sich von allen Bezugswerken (Quellen) unterscheidenden Werkcharakter? (Sind Deine Handschrift als weitergestaltender Künstlers, Deine Bearbeitungen das Vordergründige in dem Werk? Tritt der Charakter des verwendeten Werkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?) – ''[[#Fallbeispiel 1|Fallbeispiel 1]]'' | ||
**Ist innerhalb des Bildes der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk? (Ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich?) – ''[[#Fallbeispiel 2|Fallbeispiel 2]]'' | **Ist innerhalb des Bildes der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk? (Ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich?) – ''[[#Fallbeispiel 2|Fallbeispiel 2]]'' | ||
− | :::Bei einer Bildparodie, die von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur der 2. Fragenkomplex mit „Ja“ beantwortet werden kann – auch das wäre legtim. Kann mindestens ein oder können sogar beide Fragenkomplexe mit klarem Ja beantwortet werden, handelt es sich vermutlich um ein eigenes rechtlich geschütztes Werk. '''Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf beide Fragenkomplexe bitte nicht hochladen.''' | + | :::Bei einer Bildparodie, die von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur der 2. Fragenkomplex mit „Ja“ beantwortet werden kann – auch das wäre legtim, solange die antithematischen Behandlung des Originals (Vergackeierung) deutlich erkennbar ist. Kann mindestens ein oder können sogar beide Fragenkomplexe mit klarem Ja beantwortet werden, handelt es sich vermutlich um ein eigenes rechtlich geschütztes Werk. '''Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf beide Fragenkomplexe bitte nicht hochladen.''' Im letzteren Fall handelt es sich vermutlich um eine Bearbeitung laut [http://dejure.org/gesetze/UrhG/23.html §23 UrhG], deren Veröffentlichung die '''Zustimmung des Rechteinhabers''' des Bezugswerkes benötigt - liegt diese vor, darf das Bild veröffentlicht werden. |
''Die Hilfen zur Eigenüberprüfung sollen Dir eine Unterstützung sein, sie sind nicht als Garant zu verstehen, dass Dein Werk über jeden Zweifel erhaben ist.'' | ''Die Hilfen zur Eigenüberprüfung sollen Dir eine Unterstützung sein, sie sind nicht als Garant zu verstehen, dass Dein Werk über jeden Zweifel erhaben ist.'' |
Version vom 15. Juli 2009, 17:06 Uhr
Regeln für das Hochladen von Bildern
Im Folgenden werden Lizenzen aufgeteilt in:
- "freie", darunter fallen: CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, LGPL, GGPL, LAL, CC/by-nc-nd, CC/by-nd, CC/by-sa+GFDL, frei, geschützt, CC/zero, by, ! Lizenz wählen !, gemeinfrei oder PD (Gemeinfreies) und
- "geschützte": Das sind alle anderen. Darunter insbesondere "Copyrighted", also die, die mit dem hohen ©, "Fair use" usw., gekennzeichnet sind.
Nicht hochgeladen werden dürfen |
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Nicht hochgeladen werden dürfen |
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Weil die Rechtslage nicht eindeutig ist, sind Bilder mit folgenden Charakteristika nur bedingt erlaubt. | Bilder, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben ("Freie Benutzung"): Bildparodien oder Collagen, die eindeutig ein selbständiges Werk darstellen. ABER nicht alles was irgendwie lustig ist, ist automatisch eine Parodie! Und nicht alles was geklebt wurde, fällt automatisch unter "Freie Benutzung". Siehe nebige Hilfe zur Eigenüberprüfung. Um für Andere nachvollziehbar zu machen, dass es sich bei Deinem Bild um Deine eigene Schöpfung handelt, ist es wichtig, dass Du beim Hochladen die Bezugswerke angibst (Welches Werk / welche Werke hast Du für Dein Bild verwendet oder durch den Kakao gezogen?). |
Hilfen zur Eigenüberprüfung
Die Hilfen zur Eigenüberprüfung sollen Dir eine Unterstützung sein, sie sind nicht als Garant zu verstehen, dass Dein Werk über jeden Zweifel erhaben ist. |
Ausdrücklich erlaubt sind |
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Negative Folgen bei Verstoß gegen die Regeln
Mögliche rechtliche Folgen trägt in jedem Fall der/die HochladerIn.
Gelöscht/begraben werden alle Bilder, die gegen die Negativ-Regel verstoßen.
Positive Folgen bei Einhaltung der Regeln
Wir können noch viele Jahre unbekümmert die Wüste mit Dung füllen.
Fallbeispiel 1
Das nebige Bild basiert unter anderem auf diesem geschützten Pressefoto und einem möglicherweise geschütztem Bild eines Mammuts.
Das neu entstandene Bild hat klar erkennbar einen selbstständigen sich von den Bezugswerken unterscheidenden Werkcharakter. Die Handschrift der weitergestaltenden Künstler, ihre Bearbeitungen sind das Vordergründige in dem Werk. Der Charakter aller verwendeten Werke tritt bei der Neuschöpfung in den Hintergrund.
Fallbeispiel 2
Das nebige Bild basiert auf einem Motiv einer Anti-Aids-Werbekampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das sich in diesem Wechselbild befindet. Der Schriftzug "Gemeinsame Sache" wurde durch die Sprechblase "Wo bleiben die Pflaumen?" ersetzt. Das Logo "Gib Aids keine Chance" wurde geändert in "Gib Mus eine Chance" und der geschützte Sloagan "mach's mit" wurde durch "mach mit" ersetzt.
Fragenkomplex 1 kann hier nicht gänzlich bejaht werden, denn der Charakter des verwendeten Werkes tritt bei der Neuschöpfung nicht recht in den Hintergrund, vielmehr schimmert er noch deutlich durch, was hier auch beabsichtigt ist, da es sich um eine Parodie eines gängigen Motives der Kampagne handelt, die ohne diesen Bezug gar nicht möglich wäre.
Fragenkomplex 2 hingegen kann klar bejaht werden:
Innerhalb des Bildes ist der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk. Es ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich (vorher Schutz gegen Aids durch Kondome, jetzt Vermissen der "Pflaumen" zwecks "Mus").