Hilfe:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern: Unterschied zwischen den Versionen

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Um für Andere nachvollziehbar zu machen, dass es sich bei Deinem Bild um Deine eigene Schöpfung handelt, ist es wichtig, dass Du beim Hochladen die Bezugswerke angibst (Welches Werk / welche Werke hast Du für Dein Bild verwendet oder durch den Kakao gezogen?).
 
Um für Andere nachvollziehbar zu machen, dass es sich bei Deinem Bild um Deine eigene Schöpfung handelt, ist es wichtig, dass Du beim Hochladen die Bezugswerke angibst (Welches Werk / welche Werke hast Du für Dein Bild verwendet oder durch den Kakao gezogen?).
 
|'''Hilfen zur Eigenüberprüfung'''
 
|'''Hilfen zur Eigenüberprüfung'''
*[http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html UrhG §24 (Freie Benutzung)] contra [http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html UrhG §23 (unfreie Bearbeitung)]
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*pro [http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html UrhG §24 (Freie Benutzung)] contra [http://dejure.org/gesetze/UrhG/23.html UrhG §23 (unfreie Bearbeitung)]
 
*[[wikipedia:de:Bearbeitung (Urheberrecht)#Abgrenzung und Beispiele|Wikipedia: Bearbeitung (Urheberrecht) - Abgrenzung und Beispiele: Die freie Benutung]]
 
*[[wikipedia:de:Bearbeitung (Urheberrecht)#Abgrenzung und Beispiele|Wikipedia: Bearbeitung (Urheberrecht) - Abgrenzung und Beispiele: Die freie Benutung]]
 
*'''Faustformel:'''<br>Bei einem eigenen Werk, das sich auf geschützte Fremdwerke bezieht, sollte '''mindestens einer''' der folgenden beiden Fragenkomplexe uneingeschränkt und klar mit „Ja“ beantwortet werden können:
 
*'''Faustformel:'''<br>Bei einem eigenen Werk, das sich auf geschützte Fremdwerke bezieht, sollte '''mindestens einer''' der folgenden beiden Fragenkomplexe uneingeschränkt und klar mit „Ja“ beantwortet werden können:

Version vom 15. Juli 2009, 17:20 Uhr

Regeln für das Hochladen von Bildern

Im Folgenden werden Lizenzen aufgeteilt in:

Nicht hochgeladen werden dürfen
  • Geschützte Bilder
  • Teile von geschützten Bildern
  • Screenshots von geschützten Werken
  • Selbstgeschossenes, das urheberrechtlich geschützte Werke abbildet.
Nicht hochgeladen werden dürfen
  • Bilder oder Teile davon ohne Quellenangabe (bei eigenen Werken ist die Quelle als "selbst" zu definieren)
  • Bilder deren Lizenz eine Bearbeitung verbieten (Kamelobeschränkung)
  • Bilder die gegen Persönlichkeitsrechte (Recht auf das eigene Bild) verstoßen
  • Bilder die zwar von dir sind, du diese aber nicht unter einer der folgenden Lizenzen freigeben willst:
    CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, LGPL, GGPL, LAL, CC/by-nc-nd, CC/by-nd, CC/by-sa+GFDL, frei, geschützt, CC/zero, by, ! Lizenz wählen !, gemeinfrei oder PD (Gemeinfreies)
Weil die Rechtslage vielschichtig ist, sind Bilder mit folgenden Merkmalen nur bedingt erlaubt Bilder, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben ("Freie Benutzung"):

Bildparodien oder Collagen, die eindeutig ein selbständiges Werk darstellen.

ABER nicht alles was irgendwie lustig ist, ist automatisch eine Parodie! Und nicht alles was geklebt wurde, fällt automatisch unter "Freie Benutzung". Siehe nebige Hilfe zur Eigenüberprüfung.

Um für Andere nachvollziehbar zu machen, dass es sich bei Deinem Bild um Deine eigene Schöpfung handelt, ist es wichtig, dass Du beim Hochladen die Bezugswerke angibst (Welches Werk / welche Werke hast Du für Dein Bild verwendet oder durch den Kakao gezogen?).

Hilfen zur Eigenüberprüfung
  • pro UrhG §24 (Freie Benutzung) contra UrhG §23 (unfreie Bearbeitung)
  • Wikipedia: Bearbeitung (Urheberrecht) - Abgrenzung und Beispiele: Die freie Benutung
  • Faustformel:
    Bei einem eigenen Werk, das sich auf geschützte Fremdwerke bezieht, sollte mindestens einer der folgenden beiden Fragenkomplexe uneingeschränkt und klar mit „Ja“ beantwortet werden können:
    • Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen sich von allen Bezugswerken (Quellen) unterscheidenden Werkcharakter? (Sind Deine Handschrift als weitergestaltender Künstlers, Deine Bearbeitungen das Vordergründige in dem Werk? Tritt der Charakter des verwendeten Werkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?) – Fallbeispiel 1
    • Ist innerhalb des Bildes der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk? (Ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich?) – Fallbeispiel 2
Bei einer Bildparodie, die von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur der 2. Fragenkomplex mit „Ja“ beantwortet werden kann – auch das wäre legtim, solange die antithematischen Behandlung des Originals (Vergackeierung) deutlich erkennbar ist. Kann mindestens ein oder können sogar beide Fragenkomplexe mit klarem Ja beantwortet werden, handelt es sich vermutlich um ein eigenes rechtlich geschütztes Werk. Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf beide Fragenkomplexe bitte nicht hochladen. Im letzteren Fall handelt es sich vermutlich um eine Bearbeitung laut §23 UrhG, deren Veröffentlichung die Zustimmung des Rechteinhabers des Bezugswerkes benötigt - liegt diese vor, darf das Bild veröffentlicht werden.

Die Hilfen zur Eigenüberprüfung sollen Dir eine Unterstützung sein, sie sind nicht als Garant zu verstehen, dass Dein Werk über jeden Zweifel erhaben ist.

Ausdrücklich erlaubt sind
  • Bilder oder Bildteile die diese Lizenzen verwenden:
    CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, LGPL, GGPL, LAL, CC/by-nc-nd, CC/by-nd, CC/by-sa+GFDL, frei, geschützt, CC/zero, by, ! Lizenz wählen !, gemeinfrei oder PD (Gemeinfreies)
  • Selbst erstellte/gemalte/gepinselte Bilder und Grafiken (Eigene Werke, nicht nur einfach Abgedingstes), die unter einer der oben aufgeführten Lizenzen hochgeladen werden.
  • Selbst fotografierte Bilder, sofern sie keine geschützten Werke abbilden.
  • geschützte Bilder, sofern eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt (Scan oder E-mail auf die Diskussionsseite des Bildes kleben),
    das Werk unter einer der genannten freien Lizenzen zu veröffentlichen.
  • Screenshots, die keine Abbildungen geschützter Software oder Betriebssysteme enthalten.
  • Panoramafreiheit
  • Achtung Persönlichkeitsrechte: Bilder, auf denen real existierende Personen dargestellt werden (vor allem Fotos, u.U. aber auch Zeichnungen usw.), müssen zudem auch das Recht am eigenen Bild beachten und sollten diese Vorlage verwenden.

Negative Folgen bei Verstoß gegen die Regeln

Mögliche rechtliche Folgen trägt in jedem Fall der/die HochladerIn.
Gelöscht/begraben werden alle Bilder, die gegen die Negativ-Regel verstoßen.

Positive Folgen bei Einhaltung der Regeln

Wir können noch viele Jahre unbekümmert die Wüste mit Dung füllen.


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Fallbeispiel 1

Umdenisnedschad.jpg

Das nebige Bild basiert unter anderem auf diesem geschützten Pressefoto und einem möglicherweise geschütztem Bild eines Mammuts.

Das neu entstandene Bild hat klar erkennbar einen selbstständigen sich von den Bezugswerken unterscheidenden Werkcharakter. Die Handschrift der weitergestaltenden Künstler, ihre Bearbeitungen sind das Vordergründige in dem Werk. Der Charakter aller verwendeten Werke tritt bei der Neuschöpfung in den Hintergrund.

Fallbeispiel 2

GurkBirn.png

Das nebige Bild basiert auf einem Motiv einer Anti-Aids-Werbekampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das sich in diesem Wechselbild befindet. Der Schriftzug "Gemeinsame Sache" wurde durch die Sprechblase "Wo bleiben die Pflaumen?" ersetzt. Das Logo "Gib Aids keine Chance" wurde geändert in "Gib Mus eine Chance" und der geschützte Sloagan "mach's mit" wurde durch "mach mit" ersetzt.

Fragenkomplex 1 kann hier nicht gänzlich bejaht werden, denn der Charakter des verwendeten Werkes tritt bei der Neuschöpfung nicht recht in den Hintergrund, vielmehr schimmert er noch deutlich durch, was hier auch beabsichtigt ist, da es sich um eine Parodie eines gängigen Motives der Kampagne handelt, die ohne diesen Bezug gar nicht möglich wäre.

Fragenkomplex 2 hingegen kann klar bejaht werden:
Innerhalb des Bildes ist der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk. Es ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich (vorher Schutz gegen Aids durch Kondome, jetzt Vermissen der "Pflaumen" zwecks "Mus").