Erbrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. August 2009, 19:43 Uhr
Der Begriff Erbrecht ist:
- ein Befehl an die angetretene Kompanie in der Bundeswehr. Der offizielle Befehl lautet in der Bundeswehr: Kompanie erbrecht!, im Österreichischen Bundesheer: Kompanie speits doch bittschön! - Diesem Befehl ist auf der Stelle folgezuleisten ansonsten drohen verschärfte Diziplinarmaßnahmen.
- im KGB geregelt, ebenso wie das Erblassen
- eine Handlung Jesu in der Bibel: Erbrecht das Brot und verteilt es unter den Armen.
- eine falsche Schreibweise von „Erb rächt, die Rache der Pertersilie“, ein „Thriller für Kamelkitze ab 8 Jahren“ (Klappentext)
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