Konkurs: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | '''Konkurs''', ''der [Wirtschaft]'' … ist einer der härtesten Lehrgänge in der freien [[Wirtschaft]]. Hieran kann nicht jeder teilnehmen, dazu bedarf es gewisser Voraussetzungen und Formerfordernisse. So ist der Teilnehmer – sofern er sich entschlossen hat an einem solchen Kurs teilzunehmen – [[gesetz]]lich verpflichtet sich bei einem zuständigen Konkursgericht mittels umfänglichem Konkursantrag dafür anzumelden. | ||
− | Das Gericht bestellt dann zunächst einen Gutachter, der generell das gesamte Umfeld des Teilnahmewilligen | + | Das [[Gericht]] bestellt dann zunächst einen Gutachter, der generell das gesamte Umfeld des Teilnahmewilligen [[|Urteil|beurteilt]] und dem Gericht darüber Bericht erstattet. Erweist sich der Teilnehmer als zu [[arm]], wird ihn das Gericht ''mangels Masse'' von diesem Kurs fernalten, ja sogar schroff abweisen. Stattdessen darf sich der Teilnehmer dann nur in Liquidation üben, meist ohne die so ersehnten Grundkenntnisse des wahren '''Kon''' jemals gespürt zu haben, was für den Betroffenen dennoch ein teurer [[Leerstuhl|Leergang]] zu werden verspricht. |
Handelt es sich allerdings um einen massigen Teilnehmer ''(Schuldner)'', so erhält dieser einen gerichtlichen Bescheid, wonach er an dem Kurs teilnehmen darf. Dazu schickt ihm das [[Gericht]] jetzt noch einen Konkursverwalter ins [[Haus]], der ihm die Teilnahme jetzt aufs Feinste organisiert. Wenig bekannt und gern verschwiegen wird die Tatsache, dass nach dem Konkurs der Teilnehmer in der [[Regel]] verarmt und darüber hinaus auch noch gelöscht wird – weil er jetzt vollständig abgebrannt ist. Würde dies zu sehr publik, dann wäre die Bereitschaft zur Teilnahme daran wohl recht gering. | Handelt es sich allerdings um einen massigen Teilnehmer ''(Schuldner)'', so erhält dieser einen gerichtlichen Bescheid, wonach er an dem Kurs teilnehmen darf. Dazu schickt ihm das [[Gericht]] jetzt noch einen Konkursverwalter ins [[Haus]], der ihm die Teilnahme jetzt aufs Feinste organisiert. Wenig bekannt und gern verschwiegen wird die Tatsache, dass nach dem Konkurs der Teilnehmer in der [[Regel]] verarmt und darüber hinaus auch noch gelöscht wird – weil er jetzt vollständig abgebrannt ist. Würde dies zu sehr publik, dann wäre die Bereitschaft zur Teilnahme daran wohl recht gering. | ||
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− | Da viele Raupen mit ihrem äußeren nicht zufrieden sind (verständlich, sind ja auch keine Kamele), haben sie im Laufe der [[Zeit]] eine OP-Methode entwickelt, die sie unabhängig von anderen Personen macht. Dazu wickeln sie sich zunächst in sehr teure Seide ein, warten einige Zeit und kommen verändert als so genannter [[Schmetterling]] heraus. (Mittlerweile gibt es auch virtuelle OPs, das, was dabei herauskommt, heißt dann Chatterling.) Da diese Art der Behandlung jedoch sehr kosten- und zeitintensiv ist, kommt es nicht selten vor, dass eine Raupe anschließend völlig pleite ist. So hat sich im Laufe der Zeit der Begriff "Konkurs" für einen Verlust sämtlicher Habseligkeiten eingebürgert. | + | Da viele Raupen mit ihrem äußeren nicht zufrieden sind (verständlich, sie sind ja auch keine Kamele), haben sie im Laufe der [[Zeit]] eine OP-Methode entwickelt, die sie unabhängig von anderen Personen macht. Dazu wickeln sie sich zunächst in sehr teure Seide ein, warten einige Zeit und kommen verändert als so genannter [[Schmetterling]] heraus. (Mittlerweile gibt es auch virtuelle OPs, das, was dabei herauskommt, heißt dann Chatterling.) Da diese Art der Behandlung jedoch sehr kosten- und zeitintensiv ist, kommt es nicht selten vor, dass eine Raupe anschließend völlig pleite ist. So hat sich im Laufe der Zeit der Begriff "Konkurs" für einen Verlust sämtlicher Habseligkeiten eingebürgert. |
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Version vom 29. September 2009, 15:05 Uhr
Konkurs, der [Wirtschaft] … ist einer der härtesten Lehrgänge in der freien Wirtschaft. Hieran kann nicht jeder teilnehmen, dazu bedarf es gewisser Voraussetzungen und Formerfordernisse. So ist der Teilnehmer – sofern er sich entschlossen hat an einem solchen Kurs teilzunehmen – gesetzlich verpflichtet sich bei einem zuständigen Konkursgericht mittels umfänglichem Konkursantrag dafür anzumelden.
Das Gericht bestellt dann zunächst einen Gutachter, der generell das gesamte Umfeld des Teilnahmewilligen [[|Urteil|beurteilt]] und dem Gericht darüber Bericht erstattet. Erweist sich der Teilnehmer als zu arm, wird ihn das Gericht mangels Masse von diesem Kurs fernalten, ja sogar schroff abweisen. Stattdessen darf sich der Teilnehmer dann nur in Liquidation üben, meist ohne die so ersehnten Grundkenntnisse des wahren Kon jemals gespürt zu haben, was für den Betroffenen dennoch ein teurer Leergang zu werden verspricht.
Handelt es sich allerdings um einen massigen Teilnehmer (Schuldner), so erhält dieser einen gerichtlichen Bescheid, wonach er an dem Kurs teilnehmen darf. Dazu schickt ihm das Gericht jetzt noch einen Konkursverwalter ins Haus, der ihm die Teilnahme jetzt aufs Feinste organisiert. Wenig bekannt und gern verschwiegen wird die Tatsache, dass nach dem Konkurs der Teilnehmer in der Regel verarmt und darüber hinaus auch noch gelöscht wird – weil er jetzt vollständig abgebrannt ist. Würde dies zu sehr publik, dann wäre die Bereitschaft zur Teilnahme daran wohl recht gering.
Konkurs, der [tierisch] … ist gegenüber dem zuvor geschilderten eine sehr simple strukturierte und ein aus Seide bestehender zeitweiliger Erstwohnsitz von Raupen.
Da viele Raupen mit ihrem äußeren nicht zufrieden sind (verständlich, sie sind ja auch keine Kamele), haben sie im Laufe der Zeit eine OP-Methode entwickelt, die sie unabhängig von anderen Personen macht. Dazu wickeln sie sich zunächst in sehr teure Seide ein, warten einige Zeit und kommen verändert als so genannter Schmetterling heraus. (Mittlerweile gibt es auch virtuelle OPs, das, was dabei herauskommt, heißt dann Chatterling.) Da diese Art der Behandlung jedoch sehr kosten- und zeitintensiv ist, kommt es nicht selten vor, dass eine Raupe anschließend völlig pleite ist. So hat sich im Laufe der Zeit der Begriff "Konkurs" für einen Verlust sämtlicher Habseligkeiten eingebürgert.