Projekt:Bürokratenspiel/7. Runde/Organe/Spielleiter/Polizeipräsident/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Januar 2010, 14:34 Uhr
Der Polizeipräsident gibt sich folgende Geschäftsordnung:
§1: Der Polizeipräsident ist ein Unterorgan des Spielleiters. Seine Mitglieder sind nicht Mitglieder des Organs Spielleiter.
§2: Die Existenz des Polizeipräsidenten und seine Befugnisse ergeben sich aus § 01000 (b) der OLLI.
§3: Die §§ 10011 bis 10110 der OLLI des Spielleiters gelten sinngemäß auch für die Arbeit des Polizeipräsidenten mit folgenden Änderungen in § 10011 und § 10100:
- (a) streiche: Spielleiter; setze: Polizeipräsidenten
- (b) streiche: Spielleiters; setze: Polizeipräsidenten
- (c) streiche: auf der Vorgangsseite; setze: im Posteingang
§4: Mit OLLI wird in dieser Geschäftsordnung die Oberste Leit-Linie I des Spielleiters in der Fassung vom 07.01.2010 bezeichnet.