Verfassung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Verfassen von '''Verfassungen''' gebührt alleine dem [[Verfasser]] von Verfassungen, sofern seine Verfassung es zuläßt.
 
Das Verfassen von '''Verfassungen''' gebührt alleine dem [[Verfasser]] von Verfassungen, sofern seine Verfassung es zuläßt.
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Nach diesem ehernen [[Grundsatz]] schreiten wir nun zur Detailarbeit und versuchen eine verfassungsmäßige Ordnung in die Dinge zu bringen:
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# '''Verfassung''' meint immer [[Zustand]], der mal gut und mal schlecht sein kein.
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# '''Kein Zustand''' ist nicht verfassungskonform und dem Grunde nach verboten, so jedenfalls in [[Kamelonien]], in diesem [[Landstrich]] wird dieser '''Nicht Zustand''' mittels [[Grundgesetz]] dokumentiert und durch [[BRDigung]] manifestiert.
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# [[Ausnahmezustand]] ist der Zustand, der eigentlich keiner ist, aber von den [[Oberkamel]]en eingebaut wird, damit sie im Falle freier [[Wahlen]] nicht um die Macht gebracht werden.

Version vom 9. März 2005, 14:42 Uhr

Das Verfassen von Verfassungen gebührt alleine dem Verfasser von Verfassungen, sofern seine Verfassung es zuläßt.

Nach diesem ehernen Grundsatz schreiten wir nun zur Detailarbeit und versuchen eine verfassungsmäßige Ordnung in die Dinge zu bringen:

  1. Verfassung meint immer Zustand, der mal gut und mal schlecht sein kein.
  2. Kein Zustand ist nicht verfassungskonform und dem Grunde nach verboten, so jedenfalls in Kamelonien, in diesem Landstrich wird dieser Nicht Zustand mittels Grundgesetz dokumentiert und durch BRDigung manifestiert.
  3. Ausnahmezustand ist der Zustand, der eigentlich keiner ist, aber von den Oberkamelen eingebaut wird, damit sie im Falle freier Wahlen nicht um die Macht gebracht werden.