Kamelrechte: Unterschied zwischen den Versionen
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#Im Falle einer [[Anklage]] hat jedes Kamel ein Recht auf ein faires [[Verfahren]]. | #Im Falle einer [[Anklage]] hat jedes Kamel ein Recht auf ein faires [[Verfahren]]. | ||
#Jedes Kamel hat Anspruch auf [[freie Meinungsäußerung]], unter Ausschluß der Öffentlichkeit. | #Jedes Kamel hat Anspruch auf [[freie Meinungsäußerung]], unter Ausschluß der Öffentlichkeit. |
Version vom 25. April 2005, 23:47 Uhr
- Alle Kamele sind gleich, nur wenige sind gleicher.
- Jedes Kamel hat ein Grundrecht auf Leben, Wasser und Paarung.
- Jedes Kamel hat ein Grundrecht auf Freiheit und Sicherheit.
- Kein Kamel darf auf Grund seiner Herkunft, Rasse, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit diskriminiert werden.
- Kein Kamel darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
- Kein Kamel darf gefoltert werden.
- Kein Kamel darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeiten zu verrichten, ausser nach Hartz IV oder im Wehr- oder Zivildienst
- Im Falle einer Anklage hat jedes Kamel ein Recht auf ein faires Verfahren.
- Jedes Kamel hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung, unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
- Wer's glaubt ist ein Kamel.
Der genaue, juristisch leichter dehnbare Wortlaut steht verstreut über alle Gesetze Ägyptens.
Weitere Hnweise zu allgemeinem Kamel-UN-Recht, Grundgesetz, Verfassung oder Demokratur gibts im Kamelbinett.