Hilfe:Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern: Unterschied zwischen den Versionen
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− | |valign="top"|'''eigene Bilder''', z.B. Bildparodien und Collagen, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen [[:wiki:Werk (Urheberrecht)|Werkcharakter]] haben ([http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html "Freie Benutzung"]):<br> | + | |valign="top"|'''eigene Bilder''', z.B. Bildparodien und Collagen, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen [[:wiki:Werk (Urheberrecht)|Werkcharakter]] haben ([http://dejure.org/gesetze/UrhG/3.html Bearbeitungen], [http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html "Freie Benutzung"]):<br> |
Hierzu gibt es relativ einfach anzuwendende '''Regeln - siehe rechts'''. Im Zweifel frage andere Kamele - es entscheidet die Herdenmeinung und der gesunde Kamelverstand. | Hierzu gibt es relativ einfach anzuwendende '''Regeln - siehe rechts'''. Im Zweifel frage andere Kamele - es entscheidet die Herdenmeinung und der gesunde Kamelverstand. | ||
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!Darfst du unter gewissen Umständen (siehe rechts) hochladen. | !Darfst du unter gewissen Umständen (siehe rechts) hochladen. | ||
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− | Maßgebliche Paragraphen: [http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html | + | Maßgebliche Paragraphen im UrhG: <br /> |
− | '''Faustformel zur Eigenüberprüfung'''<br>Wenn sich Dein Bild auf geschützte Fremdwerke bezieht, muss '''mindestens einer''' der folgenden beiden Fragestellungen uneingeschränkt und klar bejaht werden können, damit es sich | + | [[Bild:Tipp.png|20px]] [http://dejure.org/gesetze/UrhG/3.html §3 (Bearbeitungen)] <br /> |
− | # Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen Werkcharakter, der sich von allen Bezugswerken (Vorlagen) unterscheidet? (Sind | + | [[Bild:Tipp.png|20px]] [http://dejure.org/gesetze/UrhG/24.html §24 (Freie Benutzung)]<br /> |
− | # Ist der Kontext | + | [[bild:Dont.png|20px]] [http://dejure.org/gesetze/UrhG/23.html §23 (unfreie Bearbeitung)]<br /> |
− | Bei einer Bildparodie auf | + | '''Hierzu eine etwas eingängigere Faustformel zur Eigenüberprüfung'''<br>Wenn sich Dein Bild auf geschützte Fremdwerke bezieht, muss '''mindestens einer''' der folgenden beiden Fragestellungen uneingeschränkt und klar bejaht werden können, damit es sich <u>auch rechtlich</u> um ein eigenes Werk handelt. |
+ | # Hat das neu entstandene Bild klar erkennbar einen selbstständigen Werkcharakter, der sich von allen Bezugswerken (Vorlagen) unterscheidet? (Sind '''Deine Bearbeitungen, Deine eigene Neu- / Um-Gestaltung das Vordergründige''' in dem Werk? Tritt also der Charakter des verwendeten Werkes bei der Neuschöpfung in den Hintergrund?) – ''[[#Fallbeispiel 1|Fallbeispiel 1]]'' | ||
+ | # Ist der Kontext Deiner Bildaussage klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk? (Ist ein '''anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit''' der Bildaussage ersichtlich?) – ''[[#Fallbeispiel 2|Fallbeispiel 2]]'' | ||
+ | Bei einer Bildparodie auf ein Werk, die ja von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur die 2. Frage bejaht werden kann – das ist legtim, solange Deine antithematische Behandlung des Originals (Parodisierung) deutlich erkennbar ist. Kann mindestens einer der Fragenkomplexe ohne Einschränkung bejaht werden, kann man davon ausgehen, dass es sich auch im rechtlichen Sinne um ein eigenständiges Werk handelt. '''Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf <u>beide</u> Fragenkomplexe bitte nicht hochladen.''' | ||
{{sa}} [[wikipedia:de:Bearbeitung (Urheberrecht)#Abgrenzung und Beispiele|Abgrenzung und Beispiele für freie Benutzung]] | {{sa}} [[wikipedia:de:Bearbeitung (Urheberrecht)#Abgrenzung und Beispiele|Abgrenzung und Beispiele für freie Benutzung]] |
Version vom 6. August 2010, 10:58 Uhr
Bildrechte sind eine ziemlich komplizierte Angelegenheit durch die kein Kamel komplett rechtssicher durchsteigen kann.
Mit der folgenen Tabelle wollen wir dir bei deiner Entscheidung helfen, ob Du ein Bild in der Kamelopedia hochladen darfst oder lieber nicht.
Bedeutung der Farben
Schau in der Tabelle nach, in welche Farb-Kategorie das Bild fällt, das du hochladen möchtest.
Dann bedeutet ...
Entscheidungshilfe für das Hochladen von Bildern
Mit diesen Bildern... | ...darfst du das machen: | Zu beachten gibts dazu: | |
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CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, LGPL, GGPL, LAL, CC/by-nc-nd, CC/by-nd, CC/by-sa+GFDL, frei, geschützt, CC/zero, by, ! Lizenz wählen !, gemeinfrei oder PD (Gemeinfreies) (Erläuterung)
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Kannst du bedenkenlos hochladen. |
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eigene Bilder, z.B. Bildparodien und Collagen, die aus geschützten Werken entstanden sind, aber einen eigenen Werkcharakter haben (Bearbeitungen, "Freie Benutzung"): Hierzu gibt es relativ einfach anzuwendende Regeln - siehe rechts. Im Zweifel frage andere Kamele - es entscheidet die Herdenmeinung und der gesunde Kamelverstand. Um für andere nachvollziehbar zu machen, dass das Bild deine eigene Schöpfung ist, musst du beim Hochladen die Bezugswerke angeben (Was wurde inwiefern berabeitet und/oder parodiert?). Die rechts stehenden Entscheidungshilfen geben dir und den dich beratenden Kamelen eine gute Entscheidungsgrundlage. Aber: Dass wir mit unserer Einschätzung im konkreten Fall stets richtig liegen, kann leider keiner garantieren. Letztlich verantwortlich (auch juristisch) bist DU als Hochlader. Um potentiellen Schaden von dir selbst und der Kamelwüste abzuwenden, sei bitte gewissenhaft bei der Eigenüberprüfung, und halte einen gewissen "Sicherheitsabstand" ein zu dem, was vielleicht unter Umständen gerade noch vertretbar wäre... |
Darfst du unter gewissen Umständen (siehe rechts) hochladen. |
Maßgebliche Paragraphen im UrhG:
Bei einer Bildparodie auf ein Werk, die ja von der Ähnlichkeit zum Bezugswerk lebt, kann es vorkommen, dass nur die 2. Frage bejaht werden kann – das ist legtim, solange Deine antithematische Behandlung des Originals (Parodisierung) deutlich erkennbar ist. Kann mindestens einer der Fragenkomplexe ohne Einschränkung bejaht werden, kann man davon ausgehen, dass es sich auch im rechtlichen Sinne um ein eigenständiges Werk handelt. Bei Antwort „Nein“ oder „Jein“ auf beide Fragenkomplexe bitte nicht hochladen. Siehe auch: Abgrenzung und Beispiele für freie Benutzung | |
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gar nix. | Ausnahmen:
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gar nix. |
Ausnahmen:
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gar nix. | gar nix. |
Fallbeispiel 1
Das nebige Bild basiert unter anderem auf diesem geschützten Pressefoto und einem möglicherweise geschütztem Bild eines Mammuts.
Das neu entstandene Bild hat klar erkennbar einen selbstständigen sich von den Bezugswerken unterscheidenden Werkcharakter. Die Handschrift der weitergestaltenden Künstler, ihre Bearbeitungen sind das Vordergründige in dem Werk. Der Charakter aller verwendeten Werke tritt bei der Neuschöpfung in den Hintergrund.
Fallbeispiel 2
Das nebige Bild basiert auf einem Motiv einer Anti-Aids-Werbekampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das sich in diesem Wechselbild befindet. Der Schriftzug "Gemeinsame Sache" wurde durch die Sprechblase "Wo bleiben die Pflaumen?" ersetzt. Das Logo "Gib Aids keine Chance" wurde geändert in "Gib Mus eine Chance" und der geschützte Sloagan "mach's mit" wurde durch "mach mit" ersetzt.
Fragestellung 1 kann hier nicht gänzlich bejaht werden, denn der Charakter des verwendeten Werkes tritt bei der Neuschöpfung nicht recht in den Hintergrund, vielmehr schimmert er noch deutlich durch, was hier auch beabsichtigt ist, da es sich um eine Parodie eines gängigen Motives der Kampagne handelt, die ohne diesen Bezug gar nicht möglich wäre.
Fragestellung 2 hingegen kann klar bejaht werden:
Innerhalb des Bildes ist der Kontext klar erkennbar ein anderer als im Bezugswerk. Es ist ein anderer Sinnzusammenhang als im Bezugswerk und eine andere Zweckdienlicheit der Bildaussage ersichtlich (vorher Schutz gegen Aids durch Kondome, jetzt Vermissen der "Pflaumen" zwecks "Mus"). Damit ist das neue Werk klar erkennbar eine Parodie auf das verwendete Werk, und ist damit eine freie Benutzung, auch wenn der Fragenkomplex 1 nicht bejaht werden kann. Wichtig: Das Ziel der Parodie muß in diesem Fall das verwendete Werk sein.