Benutzer:Final.countdown: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 7. August 2010, 16:50 Uhr

Falsch (laut GEZ)
Richtig (laut GEZ)
GEZ-Gebühren gesetzliche Rundfunkgebühren
GEZ für PC zahlen gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-frei von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Gebührenpflicht gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht
GEZ-gebührenfrei von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Rundfunkgebühr gesetzliche Rundfunkgebühr
PC-"Wegelagerei-Gebühr" der GEZ gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-Gebührenfahnder Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Fahnder Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter
GEZ-Zwangsanmeldung Begriff nicht existent, da bei einer gesetzlichen Gebührenpflicht keine Zwangsanmeldung möglich ist
GEZ-Anmeldung gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte
GEZ-Abmeldung gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte
GEZ-Anschreiben Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Brief Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Briefserien mehrere Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit deren Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird
GEZ-Gebührenbescheid Bescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
GEZ-Widerspruchsbescheid Widerspruchsbescheid der räumlich zuständigen Landesrundfunkanstalt über die gesetzliche Rundfunkgebühr
GEZ-Antwortbogen dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV
GEZ-Fälle Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht
GEZ-Verweigerer offenbar sind hiermit Schwarzseher und/oder -hörer gemeint

Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,501730,00.html


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