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Version vom 13. September 2010, 00:13 Uhr
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-- TM?! 00:13, 13. Sep. 2010 (NNZ)
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--Wanderdüne 19:15, 17. Feb. 2010 (NNZ)
Als Ausweis bezeichnet man ein Stück Papier, auf welchem vermerkt ist, dass es sich bei dem darauf abgebildeten Kamel tatsächlich um ein Kamel handelt, und nicht etwa ledeglich um ein als Kamel getarntes Nichtkamel.
Jedes Kamel ist verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen und unaufgefordert jedem Ordnungshüter vorzulegen.
Ein Kamel, das keinen Ausweis aufweist, sich somit also nicht ausweisen kann, wird zur Beseitigung selbigen Missstandes in der Regel zwangsweise ausgewiesen, oft nach Sibirien oder Grönland.
In Zukunft werden Ausweise jedoch überflüssig. Statt dessen wird jedem Kamel ein spezieller Chip in die Höcker implantiert. Dieser ermöglicht es Polizei und Geheimdiensten, die zur Identifizierung eines Kamels notwendigen Daten aus bis zu 5 km Entfernung auszulesen (selbstverständlich handelt es sich dabei ausschließlich um datenschutztechnisch unbedenkliche Informationen, wie z. B. Name, Alter, Beruf, Schuhgröße und sexuelle Vorlieben) und ermöglicht zudem die lückenlose Überwachung besonders verdächtiger (also aller) Kamele. Dieses Vorgehen stellt einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Terrorismus da, zumal der Chip es zudem ermöglicht, mittels einer speziellen Fernsteuerung Kamele von staatsgefährdenden Handlungen (wie z. B. die Planung von Terroranschlägen oder das Ankreuzen der falschen Partei bei der nächsten Wahl) abzuhalten.
Siehe auch: Kamelderegister
