Datei Diskussion:Apokalypso.ogg: Unterschied zwischen den Versionen
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: Ich schätze, da hat die GEMA auch noch ein Wörtchen mitzureden (auch wenn mich 8-D gleich wieder mit entsprechenden Paragraphen bombardiert {{sm|;-)}}. Als eigenständiges Werk kann es aufgrund der urhebrrechtlich geschützten Passagen sicher nur bedingt gelten. Vielleicht mal Palm fragen... [[Kamel:Ungott|ungott]] 14:50, 17. Jul. 2010 (NNZ) | : Ich schätze, da hat die GEMA auch noch ein Wörtchen mitzureden (auch wenn mich 8-D gleich wieder mit entsprechenden Paragraphen bombardiert {{sm|;-)}}. Als eigenständiges Werk kann es aufgrund der urhebrrechtlich geschützten Passagen sicher nur bedingt gelten. Vielleicht mal Palm fragen... [[Kamel:Ungott|ungott]] 14:50, 17. Jul. 2010 (NNZ) | ||
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+ | Hallo Ungott, ich will auch nicht, dass diese und ähnliche Dateien (s. Zeitungsausschnitt von 8-D) uns verloren gehen, aber ich sehe zwei kleine Probleme mit dem Zitatrecht. (Also die können gerne bleiben, wir sollten uns aber klar sein, dass das wohl eine rechtliche Grauzone bleibt):<br> | ||
+ | 1. Man darf natürlich etwas zitieren, aber das wiederum unter CC- oder GNU-Lizenz zu stellen ist selbstverständlich nicht mit dem Urheberrecht vereinbar. Könnte man solche Dateien nicht unter Nicht-GNU-Lizenzen stellen, wie ich das oben schonmal angeregt hatte?<br> | ||
+ | 2. Ein "Zitat", das den Instrumentalpart eines ganzen Liedes beinhaltet, ist grundsätzlich nicht vom Zitatrecht gedeckt, so weit ich weiß und glaube. Das wäre dann eher unter dem Punkt "eigenständiges Werk" wegen Parodie zuzuordnen. Ob das hier zulässig ist, halte ich für immer noch nicht ganz klar, es ist vielleicht auch egal, denn wo kein Kläger da kein Richter, aber wenn man auf juristische Sauberkeit aus ist, dann sollte man nochmal drüber nachdenken. Mit falschen Paragraphen (Zitatrecht) werden wir im Zweifelsfall keinen einschüchtern.<br> | ||
+ | PS: Da wir ja alle nicht Verteidigungsminister sind, müssen wirs natürlich nicht so eng sehn. --[[Kamel:Wanderdüne|Wanderdüne]] 20:59, 11. Mär. 2011 (NNZ) |
Version vom 11. März 2011, 21:59 Uhr
Wiki sagt: | Herzlichen Glückwunsch, ; ich habe mich übrigens auch gekringelt vor Lachen. Könnte bitte noch Jemand das GaGA-Bapperl vorne draufkleben? Es war mir wie immer eine Freude, für die Herde zu arbeiten. |
Bevor ich hier abstimme, würde ich gerne klären:
Ich finde das auch toll, bin mir aber sehr unsicher mit der Lizenz...die Melodei müsste ja eigentlich geschützt sein, die Frage ist aber, ob in diesem parodistischen/satirischen Kontext auch das Kopieren von Melodien erlaubt ist - wenn ja, dann unter welcher Lizenz? Sicher nicht unter GNU oder CC, nehme ich an? Notfalls könnte man aber dieses Lied auch unter Nicht-GNU laufen lassen, so wie manches Bild in der Wikipedia, oder? --Wanderdüne 14:08, 17. Jul. 2010 (NNZ)
- Ich schätze, da hat die GEMA auch noch ein Wörtchen mitzureden (auch wenn mich 8-D gleich wieder mit entsprechenden Paragraphen bombardiert . Als eigenständiges Werk kann es aufgrund der urhebrrechtlich geschützten Passagen sicher nur bedingt gelten. Vielleicht mal Palm fragen... ungott 14:50, 17. Jul. 2010 (NNZ)
2 Kleinigkeiten zum Thema Zitatrecht
Hallo Ungott, ich will auch nicht, dass diese und ähnliche Dateien (s. Zeitungsausschnitt von 8-D) uns verloren gehen, aber ich sehe zwei kleine Probleme mit dem Zitatrecht. (Also die können gerne bleiben, wir sollten uns aber klar sein, dass das wohl eine rechtliche Grauzone bleibt):
1. Man darf natürlich etwas zitieren, aber das wiederum unter CC- oder GNU-Lizenz zu stellen ist selbstverständlich nicht mit dem Urheberrecht vereinbar. Könnte man solche Dateien nicht unter Nicht-GNU-Lizenzen stellen, wie ich das oben schonmal angeregt hatte?
2. Ein "Zitat", das den Instrumentalpart eines ganzen Liedes beinhaltet, ist grundsätzlich nicht vom Zitatrecht gedeckt, so weit ich weiß und glaube. Das wäre dann eher unter dem Punkt "eigenständiges Werk" wegen Parodie zuzuordnen. Ob das hier zulässig ist, halte ich für immer noch nicht ganz klar, es ist vielleicht auch egal, denn wo kein Kläger da kein Richter, aber wenn man auf juristische Sauberkeit aus ist, dann sollte man nochmal drüber nachdenken. Mit falschen Paragraphen (Zitatrecht) werden wir im Zweifelsfall keinen einschüchtern.
PS: Da wir ja alle nicht Verteidigungsminister sind, müssen wirs natürlich nicht so eng sehn. --Wanderdüne 20:59, 11. Mär. 2011 (NNZ)