Datei:Kamelwolke.jpg: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
8-D (Diskussion | Beiträge) (Kommentar zu Rostbedenken) |
8-D (Diskussion | Beiträge) (Nachtrag: Lizenz geändert, kommentiert und Spiegelohneleine raus - tut nichts zur Sache) Markierung: WK: Unfreier Inhalt! |
||
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
10.1.B. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang. | 10.1.B. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang. | ||
|Lizenz= | |Lizenz= | ||
− | {{Bild/Lizenz: | + | {{Bild/Lizenz: geschützt}} |
}} | }} | ||
{{ROSTklärung|[[Kamel:ungott|Ungott]] [[Datei:Sig ungott.gif|10px]]|Die Nutzungsbedingungen können aber logischerweise nur innerhalb desjenigen Rahmens gelten, auf den Youtube auch Einfluss hat. Eine über Youtube hinausgehende Nutzungserlaubnis der dort hochgeladenen Werke darf Youtube gar nicht erwirken. Nutzungsbedingungen wie diese gelten grundsätzlich nur für Seiten, die der Nutzer direkt beansprucht, im Sinne der Bereitstellung und Weiternutzung '''innerhalb''' von Youtube. Von Musikvideos, Filmpreviews etc. dürfen sicherlich keine Screenshots gemacht werden, die dann auch noch unter einer Creative Commons Lizenz weitergebenen werden. Das ist ganz großer Quatsch und ich finde, dass wir es reichlich bunt treiben, wenn wir hier jetzt auch noch solche Inhalte hochladen, die selbst bei Youtube größtenteils schon Urheberrechtsverletzungen darstellen. Ich unterstütze dieses Vorgehen nicht. Konkret: Die Nutzungsbedingungen von Youtube gelten selbstverständlich auch nur für Youtube. [[Kamel:ungott|Ungott]] [[Datei:Sig ungott.gif|10px]] 17:40, 13. Mär. 2011 (NNZ)}} | {{ROSTklärung|[[Kamel:ungott|Ungott]] [[Datei:Sig ungott.gif|10px]]|Die Nutzungsbedingungen können aber logischerweise nur innerhalb desjenigen Rahmens gelten, auf den Youtube auch Einfluss hat. Eine über Youtube hinausgehende Nutzungserlaubnis der dort hochgeladenen Werke darf Youtube gar nicht erwirken. Nutzungsbedingungen wie diese gelten grundsätzlich nur für Seiten, die der Nutzer direkt beansprucht, im Sinne der Bereitstellung und Weiternutzung '''innerhalb''' von Youtube. Von Musikvideos, Filmpreviews etc. dürfen sicherlich keine Screenshots gemacht werden, die dann auch noch unter einer Creative Commons Lizenz weitergebenen werden. Das ist ganz großer Quatsch und ich finde, dass wir es reichlich bunt treiben, wenn wir hier jetzt auch noch solche Inhalte hochladen, die selbst bei Youtube größtenteils schon Urheberrechtsverletzungen darstellen. Ich unterstütze dieses Vorgehen nicht. Konkret: Die Nutzungsbedingungen von Youtube gelten selbstverständlich auch nur für Youtube. [[Kamel:ungott|Ungott]] [[Datei:Sig ungott.gif|10px]] 17:40, 13. Mär. 2011 (NNZ)}} | ||
:Nutzung, Reproduktion, Vertrieb, Herstellung derivativer Werke, Ausstellung, Aufführung -- das ist ganz klar NICHT eine ausschließlich Youtube-interne Nutzung. Das zum zugrundeliegenden Werk (Video) als solches und zu seiner (sehr benutzerunfreundlich formulierten) Lizenz. | :Nutzung, Reproduktion, Vertrieb, Herstellung derivativer Werke, Ausstellung, Aufführung -- das ist ganz klar NICHT eine ausschließlich Youtube-interne Nutzung. Das zum zugrundeliegenden Werk (Video) als solches und zu seiner (sehr benutzerunfreundlich formulierten) Lizenz. | ||
− | :Aber selbst wenn dem so wäre: Unabhängig von der genannten Lizensierung des Bezugswerks ist das Zitieren - auch von bildnerischen Werkauszügen - rechtlich geschützt durch [http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html §51 UrhG]. | + | :Aber selbst wenn dem so wäre: Unabhängig von der genannten Lizensierung des Bezugswerks ist das Zitieren - auch von bildnerischen Werkauszügen - rechtlich geschützt durch [http://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html §51 UrhG]. --[[Kamel:8-D|8-D]] 19:42, 13. Mär. 2011 (NNZ) |
− | : | + | ::Nachtrag: Habe mir auf die Bedenken hin das Youtubelinzgeschwurbel dort jetzt noch mal angeschaut - da blutet einen echt das Hirn. Einerseits sagen die aus, dass Andere mit den hochgeladenen Videos alles mögliche anstellen dürfen ("Funktionalität der Webseite" scheint sich in dem Zusammenhang auf Möglichkeit der Einbindung, der Löschung etc. pp. zu beziehen), andererseits halten die sich selbst alle möglichen Rechte an den hochgeladenen Werken vor. Das Ganze ist (absichtlich?) total unverständlich und auch widersprüchlich formuliert. Sicherheitshalber habe ich jetzt die Lizensierung des Bildausschnitts geändert, damit der alleinige Verweis aufs Recht zum Zitieren notfalls ausreicht. --20:31, 13. Mär. 2011 (NNZ) |
Version vom 13. März 2011, 20:31 Uhr
Informationen zu dieser Datei:
Quellen- und Urheberangaben
Kamel in Video entddeckt und entsprechenden Moment screengeshottet und ausgeschnitten
Nutzungsbedingungen Auszug Nutzungsbedingungen bei Youtube: |
Lizenz(en) dieser Datei
Beschreibende Markierungen
|
kamel, wolke, explosion | | wolke, explosion}} |
Technik
Malware
[]
Ausschnitt erstellt
|
Was bedeuten die Symbole da rechts bei den Nutzungsbedingungen?
Datei darf weitergegeben werden | Urheber muss genannt werden | Nutzung nur unter gleicher Lizenz | Datei darf verändert werden | Datei darf nicht verändert werden | Keine kommerzielle Nutzung |
Diese Mediadatei hat beim EinROSTen Fragen aufgeworfen, welche jetzt in Abklärung sind. Dieses Kamel - Ungott - sollte den Status kennen! | |
Status: Die Nutzungsbedingungen können aber logischerweise nur innerhalb desjenigen Rahmens gelten, auf den Youtube auch Einfluss hat. Eine über Youtube hinausgehende Nutzungserlaubnis der dort hochgeladenen Werke darf Youtube gar nicht erwirken. Nutzungsbedingungen wie diese gelten grundsätzlich nur für Seiten, die der Nutzer direkt beansprucht, im Sinne der Bereitstellung und Weiternutzung innerhalb von Youtube. Von Musikvideos, Filmpreviews etc. dürfen sicherlich keine Screenshots gemacht werden, die dann auch noch unter einer Creative Commons Lizenz weitergebenen werden. Das ist ganz großer Quatsch und ich finde, dass wir es reichlich bunt treiben, wenn wir hier jetzt auch noch solche Inhalte hochladen, die selbst bei Youtube größtenteils schon Urheberrechtsverletzungen darstellen. Ich unterstütze dieses Vorgehen nicht. Konkret: Die Nutzungsbedingungen von Youtube gelten selbstverständlich auch nur für Youtube. Ungott 17:40, 13. Mär. 2011 (NNZ) | |
Und hier gibt's weiteren ungeklärten ROST ... |
- Nutzung, Reproduktion, Vertrieb, Herstellung derivativer Werke, Ausstellung, Aufführung -- das ist ganz klar NICHT eine ausschließlich Youtube-interne Nutzung. Das zum zugrundeliegenden Werk (Video) als solches und zu seiner (sehr benutzerunfreundlich formulierten) Lizenz.
- Aber selbst wenn dem so wäre: Unabhängig von der genannten Lizensierung des Bezugswerks ist das Zitieren - auch von bildnerischen Werkauszügen - rechtlich geschützt durch §51 UrhG. --8-D 19:42, 13. Mär. 2011 (NNZ)
- Nachtrag: Habe mir auf die Bedenken hin das Youtubelinzgeschwurbel dort jetzt noch mal angeschaut - da blutet einen echt das Hirn. Einerseits sagen die aus, dass Andere mit den hochgeladenen Videos alles mögliche anstellen dürfen ("Funktionalität der Webseite" scheint sich in dem Zusammenhang auf Möglichkeit der Einbindung, der Löschung etc. pp. zu beziehen), andererseits halten die sich selbst alle möglichen Rechte an den hochgeladenen Werken vor. Das Ganze ist (absichtlich?) total unverständlich und auch widersprüchlich formuliert. Sicherheitshalber habe ich jetzt die Lizensierung des Bildausschnitts geändert, damit der alleinige Verweis aufs Recht zum Zitieren notfalls ausreicht. --20:31, 13. Mär. 2011 (NNZ)
Dateiversionen
Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.
Version vom | Vorschaubild | Maße | Kamel | Kommentar | |
---|---|---|---|---|---|
aktuell | 18:06, 14. Mär. 2011 | 377 × 275 (42 KB) | 8-D (Diskussion | Beiträge) | Verschwörungstheoretiker wollen Aufstieg des Unterweltkamels entdeckt haben in einem Youtube-Video der AKW-Explosion in Japan 2011 (niedrigauflösender Sccreenshot-Ausschnitt mit Veranschaulichungslinie) |
Du kannst diese Datei nicht überschreiben.
Dateiverwendung
Die folgenden 3 Seiten verwenden diese Datei: