Datei Diskussion:Kamelwolke.jpg: Unterschied zwischen den Versionen
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:: Also erstens unterstelle ich nix, ich schrieb, dass dies ein ganz subjektiver Eindruck sei - mit der Bitte, nicht gleich zickig zu werden. Die Krux ist doch folgende: Wenn Stefan Raab oder der Spiegel Material für ihre Inhalte verwenden, das urheberrechtlich geschützt ist, dann haben sie in der Regel eine Genehmigung dafür und auch ein Stefan Raab bzw. der Sender haben durchaus auch schon Geldbußen zahlen müssen. Zudem hat dein Bild keinen eigenständigen Werkcharakter - sondergleichen ist es auch kein Zitat: Für sich selbst steht das Bild in keinem Zusammenhang zu einer Parodie und selbst wenn dies der Fall wäre, habe ich nicht vor, weiterhin darüber zu diskutieren. Die Hochladeregeln sehen das so nicht vor und wenn dein Beispiel Schule macht, kommt morgen das nächste Kamel angetrabt und meint URV-Bilder hochladen zu dürfen: "Jau, wenn §51 UrhG das so sagt, dann lade ich gleich nen ganzen Film hoch, ist ja ein Großzitat, weil es ein Gesamtwerk ist"..also so geht es nicht, solange ich mir die Arbeit mache, Uploads auf illegalen Content zu prüfen und Charly Whisky im Impressum seinen Kopf dafür hinhält. Schöne Grüße und gute Nacht. [[Kamel:ungott|Ungott]] [[Datei:Sig ungott.gif|10px]] 23:40, 13. Mär. 2011 (NNZ) | :: Also erstens unterstelle ich nix, ich schrieb, dass dies ein ganz subjektiver Eindruck sei - mit der Bitte, nicht gleich zickig zu werden. Die Krux ist doch folgende: Wenn Stefan Raab oder der Spiegel Material für ihre Inhalte verwenden, das urheberrechtlich geschützt ist, dann haben sie in der Regel eine Genehmigung dafür und auch ein Stefan Raab bzw. der Sender haben durchaus auch schon Geldbußen zahlen müssen. Zudem hat dein Bild keinen eigenständigen Werkcharakter - sondergleichen ist es auch kein Zitat: Für sich selbst steht das Bild in keinem Zusammenhang zu einer Parodie und selbst wenn dies der Fall wäre, habe ich nicht vor, weiterhin darüber zu diskutieren. Die Hochladeregeln sehen das so nicht vor und wenn dein Beispiel Schule macht, kommt morgen das nächste Kamel angetrabt und meint URV-Bilder hochladen zu dürfen: "Jau, wenn §51 UrhG das so sagt, dann lade ich gleich nen ganzen Film hoch, ist ja ein Großzitat, weil es ein Gesamtwerk ist"..also so geht es nicht, solange ich mir die Arbeit mache, Uploads auf illegalen Content zu prüfen und Charly Whisky im Impressum seinen Kopf dafür hinhält. Schöne Grüße und gute Nacht. [[Kamel:ungott|Ungott]] [[Datei:Sig ungott.gif|10px]] 23:40, 13. Mär. 2011 (NNZ) | ||
+ | :::FALSCH: ''Wenn Stefan Raab oder der Spiegel Material für ihre Inhalte verwenden, das urheberrechtlich geschützt ist, dann haben sie in der Regel eine Genehmigung dafür''. Im Rahmen zurückliegernder Diskussionen habe ich mit der Redaktion des Printmagazin Der Spiegel gesprochen - Aussage: In der Regel Berufung auf ebendieses Recht zum Zitieren. | ||
+ | :::FALSCH: ''Zudem hat dein Bild keinen eigenständigen Werkcharakter - sondergleichen ist es auch kein Zitat.'' Das Gegenteil ist der Fall: Hätte es einen eigenen Werkcharakter wäre es KEIN Zitat. | ||
+ | :::FALSCH: Diese Ausdehnung des Zitierrechts: ''Jau, wenn §51 UrhG das so sagt, dann lade ich gleich nen ganzen Film hoch, ist ja ein Großzitat, weil es ein Gesamtwerk ist''. Der Zweck des Zitats muss die Mittel rechtfertigen. Die Möglichkeit des so genannten ''Großzitats'' (um das es hier gar nicht geht) hat man geschaffen, damit es möglich ist, etwa auch Bilder zu zitieren, um sich damit inhaltlich auseinanderzusetzen (z.B. in einer wissenschaftlichen Abhandlung). Das Großzitat muss untrennbarer Bestandteil eines solchen Zusammenhangs sein. [[:Datei:Kamelwolke.jpg|HIER]] jedoch geht es um ein Kleinzitat, einen Ausschnitt. Wäre das nicht möglich, hätte man keine Möglichkeit der satirischen Ausseinasndersetzung mit einer vorrangig optisch wirkenden Sache außer durch Verlinkung (was z.B. hier keinen Sinn macht, da die abgebildete Form nur zu einem kurzen Zeitpunkt sichtbar ist) | ||
+ | :::Unter bestimmten Umständen kann solch ein Ausschnitt sogar ein eigenes Werk sein ([[:Datei:Europenis.jpg|so etwas in der Art]]) Aber so weit möchte ich hier nicht gehen. Obwohl, wenn ich um das Kamel ne Linie male... Egal. Es geht mir hier zunächst um Klarstellung obiger Vermutungen. | ||
+ | :::[[Kamel:8-D|8-D]] 12:29, 14. Mär. 2011 (NNZ) |
Version vom 14. März 2011, 12:29 Uhr
- Nutzung, Reproduktion, Vertrieb, Herstellung derivativer Werke, Ausstellung, Aufführung -- das ist ganz klar NICHT eine ausschließlich Youtube-interne Nutzung. Das zum zugrundeliegenden Werk (Video) als solches und zu seiner (sehr benutzerunfreundlich formulierten) Lizenz.
- Aber selbst wenn dem so wäre: Unabhängig von der genannten Lizensierung des Bezugswerks ist das Zitieren - auch von bildnerischen Werkauszügen - rechtlich geschützt durch §51 UrhG. --8-D 19:42, 13. Mär. 2011 (NNZ)
- Nachtrag: Habe mir auf die Bedenken hin das Youtubelinzgeschwurbel dort jetzt noch mal angeschaut - da blutet kamel echt das Hirn. Einerseits sagen die aus, dass Andere mit den hochgeladenen Videos alles mögliche anstellen dürfen ("Funktionalität der Webseite" scheint sich in dem Zusammenhang auf Möglichkeit der Einbindung, der Löschung etc. pp. zu beziehen), andererseits halten die sich selbst alle möglichen Rechte an den hochgeladenen Werken vor. Das Ganze ist (absichtlich?) total unverständlich und auch widersprüchlich formuliert. Sicherheitshalber habe ich jetzt die Lizensierung des Bildausschnitts geändert, damit der alleinige Verweis aufs Recht zum Zitieren notfalls ausreicht. --20:31, 13. Mär. 2011 (NNZ)
@8-D: Das ist ganz und gar nichts Persönliches und es geht mir auch nicht um dieses Bild, das ging ja ohnehin um die ganze Welt. Aber es geht mir hier ums Prinzip. Wenn wir uns jetzt jedesmal §51 UrhG zurechtbiegen, gibt es praktisch keine Grenzen mehr zu überschreiten, dann können wir uns den ganzen Lizenzkram sparen. Gestern war ich dazu erst mit Wanderdüne übereingekommen, dass dies eine rechtliche Grauzone ist und eine Ausnahme bleiben soll. Würden wir jedesmal $51 UrhG heranziehen, dann dürften wir ja vor dem Gesetz deiner Meinung nach jedes beliebige Material verwenden. Dürfen wir aber leider nicht, auch wenn dies ein Satire Wiki ist - dazu fehlt es uns an hinreichend juristischem Sachverstand. Beispiel: Selbst die Wikipedia darf pro dokumentierter Fernsehserie maximal drei Zitate nennen und die berufen sich auch nicht auf die Zitatfreiheit, weil es nämlich keine uneingeschränkte Zitatfreiheit gibt. Ich habe bewusst keine URV-Mahnung eingeklebt, weil du selbst wissen musst, ob du das verantworten kannst, aber in letzter Zeit häufen sich solche Fälle und ich habe manchmal den Eindruck, dass du mit der Nennung solcher wackligen Paragraphen bewusst unsere Hochladeregeln umgehen willst. Ist nur ein Eindruck, also nimm es mir bitte nicht krumm. VG, Ungott 22:24, 13. Mär. 2011 (NNZ)
"Nutzung, Reproduktion, Vertrieb, Herstellung derivativer Werke, Ausstellung, Aufführung -- das ist ganz klar NICHT eine ausschließlich Youtube-interne Nutzung." Doch. So wie ich es verstanden habe, bezieht sich dieser Passus auf die Nutzung, Ausstellung, Aufführung etc., die der Webseitenbetreiber, also Youtube, sich für die eigene interne Funktionalität der Internetpräsenz offenhält. Ungott 22:30, 13. Mär. 2011 (NNZ)
- Ich verfolge keine kruden Motive und bitte darum mir solch einen Quatsch auch nicht zu unterstellen.
- Es gibt ein Problem: Wenn man zu satirischen Zwecken aus anderen Werken etwas zitiert (so wie das z.B. Stefan Raab mit Filmausschnitten oder der Spiegel mit der Abbildung von Zeitungsauszüge oder Herr Bastian Sick mit allen möglichen fotografierten Aufschriften macht), dann steht das _normalerweise_ untrennbar im Zusammenhang mit einem neu entstanden Werk (z.B. Artikel oder Satiresendung). Dieses neue Werk ist dadurch charakterisiert, dass der Auszug in einen neuen Kontext gestellt wird - der ursprüngliche Charakter des Herkunftswerkes geht im neuen Werk auf (freie Benutzung) ODER der Auszug ist Gegenstand der satirischen / wissenschaftlichen oder sonstwie werkbezogenen Auseinandersetzung wobei der Umfang durch diesen Zweck gerechtfertigt ist (ist also ein Zitat). Beim Wiki ist das speziell mit den Zitaten etwas schwieriger, weil die Elemente eines Werkes (z.B.Artikel) u.U. atomar sind - also selbstständige Einzelobjekte (wiederverwendbare Bilder). Daher hier sicherheitshalber die "unfreie" Lizensierung, um den Kontext (Satireportal) zu wahren. Anderenfalls müsste ein solcher Kontext allein durch den gewählten Bildausschnitt gegeben sein, was m.E. hier nicht der Fall ist.
- Dass es sich beim obigen Screenshot-Ausschnitt tatsächlich um ein Zitat handelt, dürfte eindeutig sein. Genauer gesagt handelt es sich hier um ein Kleinzitat (auszugsweise Wiedergabe) im Gegensatz zum Großzitat (Einbindung eines Gesamtwerkes). --8-D 23:22, 13. Mär. 2011 (NNZ)
- Also erstens unterstelle ich nix, ich schrieb, dass dies ein ganz subjektiver Eindruck sei - mit der Bitte, nicht gleich zickig zu werden. Die Krux ist doch folgende: Wenn Stefan Raab oder der Spiegel Material für ihre Inhalte verwenden, das urheberrechtlich geschützt ist, dann haben sie in der Regel eine Genehmigung dafür und auch ein Stefan Raab bzw. der Sender haben durchaus auch schon Geldbußen zahlen müssen. Zudem hat dein Bild keinen eigenständigen Werkcharakter - sondergleichen ist es auch kein Zitat: Für sich selbst steht das Bild in keinem Zusammenhang zu einer Parodie und selbst wenn dies der Fall wäre, habe ich nicht vor, weiterhin darüber zu diskutieren. Die Hochladeregeln sehen das so nicht vor und wenn dein Beispiel Schule macht, kommt morgen das nächste Kamel angetrabt und meint URV-Bilder hochladen zu dürfen: "Jau, wenn §51 UrhG das so sagt, dann lade ich gleich nen ganzen Film hoch, ist ja ein Großzitat, weil es ein Gesamtwerk ist"..also so geht es nicht, solange ich mir die Arbeit mache, Uploads auf illegalen Content zu prüfen und Charly Whisky im Impressum seinen Kopf dafür hinhält. Schöne Grüße und gute Nacht. Ungott 23:40, 13. Mär. 2011 (NNZ)
- FALSCH: Wenn Stefan Raab oder der Spiegel Material für ihre Inhalte verwenden, das urheberrechtlich geschützt ist, dann haben sie in der Regel eine Genehmigung dafür. Im Rahmen zurückliegernder Diskussionen habe ich mit der Redaktion des Printmagazin Der Spiegel gesprochen - Aussage: In der Regel Berufung auf ebendieses Recht zum Zitieren.
- FALSCH: Zudem hat dein Bild keinen eigenständigen Werkcharakter - sondergleichen ist es auch kein Zitat. Das Gegenteil ist der Fall: Hätte es einen eigenen Werkcharakter wäre es KEIN Zitat.
- FALSCH: Diese Ausdehnung des Zitierrechts: Jau, wenn §51 UrhG das so sagt, dann lade ich gleich nen ganzen Film hoch, ist ja ein Großzitat, weil es ein Gesamtwerk ist. Der Zweck des Zitats muss die Mittel rechtfertigen. Die Möglichkeit des so genannten Großzitats (um das es hier gar nicht geht) hat man geschaffen, damit es möglich ist, etwa auch Bilder zu zitieren, um sich damit inhaltlich auseinanderzusetzen (z.B. in einer wissenschaftlichen Abhandlung). Das Großzitat muss untrennbarer Bestandteil eines solchen Zusammenhangs sein. HIER jedoch geht es um ein Kleinzitat, einen Ausschnitt. Wäre das nicht möglich, hätte man keine Möglichkeit der satirischen Ausseinasndersetzung mit einer vorrangig optisch wirkenden Sache außer durch Verlinkung (was z.B. hier keinen Sinn macht, da die abgebildete Form nur zu einem kurzen Zeitpunkt sichtbar ist)
- Unter bestimmten Umständen kann solch ein Ausschnitt sogar ein eigenes Werk sein (so etwas in der Art) Aber so weit möchte ich hier nicht gehen. Obwohl, wenn ich um das Kamel ne Linie male... Egal. Es geht mir hier zunächst um Klarstellung obiger Vermutungen.
- 8-D 12:29, 14. Mär. 2011 (NNZ)
- Also erstens unterstelle ich nix, ich schrieb, dass dies ein ganz subjektiver Eindruck sei - mit der Bitte, nicht gleich zickig zu werden. Die Krux ist doch folgende: Wenn Stefan Raab oder der Spiegel Material für ihre Inhalte verwenden, das urheberrechtlich geschützt ist, dann haben sie in der Regel eine Genehmigung dafür und auch ein Stefan Raab bzw. der Sender haben durchaus auch schon Geldbußen zahlen müssen. Zudem hat dein Bild keinen eigenständigen Werkcharakter - sondergleichen ist es auch kein Zitat: Für sich selbst steht das Bild in keinem Zusammenhang zu einer Parodie und selbst wenn dies der Fall wäre, habe ich nicht vor, weiterhin darüber zu diskutieren. Die Hochladeregeln sehen das so nicht vor und wenn dein Beispiel Schule macht, kommt morgen das nächste Kamel angetrabt und meint URV-Bilder hochladen zu dürfen: "Jau, wenn §51 UrhG das so sagt, dann lade ich gleich nen ganzen Film hoch, ist ja ein Großzitat, weil es ein Gesamtwerk ist"..also so geht es nicht, solange ich mir die Arbeit mache, Uploads auf illegalen Content zu prüfen und Charly Whisky im Impressum seinen Kopf dafür hinhält. Schöne Grüße und gute Nacht. Ungott 23:40, 13. Mär. 2011 (NNZ)