Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Aushangtafel: Unterschied zwischen den Versionen

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:(b) Als dienstälteste Mitglied im Sinne dieser Geschäftsordnung gilt derjenige Spielteilnehmer, der zum aktuellen Zeitpunkt die längste ununterbrochene Mitgliedschaft im Zentralrat der Paragraphenreiter vorzuweisen hat.
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:(a) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Zentralrates der Paragraphenreiter gemäß § 4.1 (d) Satz 2, § 4.2 (b), § 6 (e) Satz 3 oder § 9 (c) Satz 2 werden erst nach entsprechendem Mehrheitsbeschluss des Zentralrates der Paragraphenreiter bearbeitet. Bei Gefahr im Verzug kann davon abweichend jedes Mitglied die Rechtsmittel bearbeiten.
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:(a) Anträge und sonstige Vorbringungen an den Zentralrat der Paragraphenreiter sind in der Schalterhalle einzureichen.
:(b) Rechtsmittel gegen anderweitige Vorgänge des Zentralrates der Paragraphenreiter kann jedes Mitglied bearbeiten.
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:(b) Anträge, die laut Spielregeln keiner Abstimmung bedürfen, können von den Paragraphenreitern direkt am Schalter bearbeitet werden.
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:(c) Anträge, zu deren Bearbeitung laut Spielregeln eine Beratung, eine Abstimmung und/oder ein gemeinsamer Beschluss erforderlich sind, werden im Tagungsraum von den Paragraphenreitern behandelt.
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:(d) Nach Abschluss der Verhandlungen laut (c) kann die Entscheidung über die Vorbringung von jedem Paragraphenreiter in der Schalterhalle bekanntgegeben werden.
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:(e) Maßnahmen nach Artikel 3 oder Artikel 5 entscheidet das dienstälteste Mitglied von seinem Chefsessel aus.
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:(f) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Zentralrates der Paragraphenreiter gemäß § 4.1 (d) Satz 2, § 4.2 (b), § 6 (e) Satz 3 oder § 9 (c) Satz 2 werden erst nach entsprechendem Mehrheitsbeschluss des Zentralrates der Paragraphenreiter bearbeitet. Bei Gefahr im Verzug kann davon abweichend jedes Mitglied die Rechtsmittel bearbeiten.
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:(g) Rechtsmittel gegen anderweitige Vorgänge des Zentralrates der Paragraphenreiter kann jedes Mitglied bearbeiten.
  
 
'''Artikel 5: Änderungsbestimmungen'''
 
'''Artikel 5: Änderungsbestimmungen'''
 
:Diese Geschäftsordnung kann nur durch das dienstälteste Mitglied geändert, ersetzt oder außer Kraft gesetzt werden. § 3.3 (c) der Spielregeln bleibt unberührt.
 
:Diese Geschäftsordnung kann nur durch das dienstälteste Mitglied geändert, ersetzt oder außer Kraft gesetzt werden. § 3.3 (c) der Spielregeln bleibt unberührt.

Aktuelle Version vom 30. September 2011, 09:54 Uhr

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Unumstößliche Regeln zur Anerkennung Langjähriger Tätigkeit (URALT)[<small>bearbeiten</small>]

(Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter gemäß 15/VrfgngKf01)


Artikel 1: Namen und Begriffe

(a) Für den Zentralrat der Paragraphenreiter gibt es keine zulässigen Abkürzungen, Kurzworte oder Alternativbezeichnungen. Nicht korrekt adressierte Vorgänge werden vom Zentralrat der Paragraphenreiter nicht bearbeitet.
(b) Die Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter können als Paragraphenreiter bezeichnet werden.
(c) Als dienstälteste Mitglied im Sinne dieser Geschäftsordnung gilt derjenige Spielteilnehmer, der zum aktuellen Zeitpunkt die längste ununterbrochene Mitgliedschaft im Zentralrat der Paragraphenreiter vorzuweisen hat.

Artikel 2: Ämter

Vorsitzender ist stets das dienstälteste Mitglied.

Artikel 3: Aufgaben

Über die Neubesetzung des Spielleiterpostens gemäß § 4.2 (c) entscheidet das dienstälteste Mitglied.

Artikel 4: Vorgänge

(a) Anträge und sonstige Vorbringungen an den Zentralrat der Paragraphenreiter sind in der Schalterhalle einzureichen.
(b) Anträge, die laut Spielregeln keiner Abstimmung bedürfen, können von den Paragraphenreitern direkt am Schalter bearbeitet werden.
(c) Anträge, zu deren Bearbeitung laut Spielregeln eine Beratung, eine Abstimmung und/oder ein gemeinsamer Beschluss erforderlich sind, werden im Tagungsraum von den Paragraphenreitern behandelt.
(d) Nach Abschluss der Verhandlungen laut (c) kann die Entscheidung über die Vorbringung von jedem Paragraphenreiter in der Schalterhalle bekanntgegeben werden.
(e) Maßnahmen nach Artikel 3 oder Artikel 5 entscheidet das dienstälteste Mitglied von seinem Chefsessel aus.
(f) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Zentralrates der Paragraphenreiter gemäß § 4.1 (d) Satz 2, § 4.2 (b), § 6 (e) Satz 3 oder § 9 (c) Satz 2 werden erst nach entsprechendem Mehrheitsbeschluss des Zentralrates der Paragraphenreiter bearbeitet. Bei Gefahr im Verzug kann davon abweichend jedes Mitglied die Rechtsmittel bearbeiten.
(g) Rechtsmittel gegen anderweitige Vorgänge des Zentralrates der Paragraphenreiter kann jedes Mitglied bearbeiten.

Artikel 5: Änderungsbestimmungen

Diese Geschäftsordnung kann nur durch das dienstälteste Mitglied geändert, ersetzt oder außer Kraft gesetzt werden. § 3.3 (c) der Spielregeln bleibt unberührt.