Fußweg: Unterschied zwischen den Versionen
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(Ich erlaub mir als Autor mal den Revert hier. Die Pointe wird nicht besser, wenn man sie sinnlos breittritt. --Mambres) |
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Version vom 17. November 2011, 22:16 Uhr
Ein Fußweg ist ein öffentlicher Weg, der nur von FußgängerInnen benutzt werden darf, wenn sie ein Kind an der Hand führen.
Manchmal dürfen allerdings auch Radfahrer den Fußweg benutzen.
Und Autos.
Motorräder auch.
Sollte ein Fußweg ausnahmsweise nicht von Lastwagen benutzt werden dürfen, so muss dies durch ein gesondertes Schild (ganz oben) kenntlich gemacht werden.
- Oder nein: nur der Motoradfahrer ist als Person erkenntlich. Autos und Fahräder dürfen dann wohl nur ohne Fahrer passieren, bzw. ist die Durchfahrt nur für führerlose LKWs verboten. Gemäß dem untersten Zusatzschild gelten alle Schilder nur während eines Stadrundganges. Leider ist nicht präzisiert, wer diesen Stadtrundgang durchführen soll, um die Benutzungsvorschriften für diese Straße in Kraft zu setzen. Der Einzige, der möglicherweise diese Straße ohne Einschränkungen passieren darf, ist ein Lastkraftwagen, der durch einen humanoiden Fahrer gelenkt wird.
Nicht zu verwechseln mit: „Fuß weg“ (Vor dieser Krankheit wird mit einem blauen Schild gewarnt, auf dem eine von zwei stilisierten Personen ohne rechten Fuß dargestellt wird)