News:2012-02-29 – Verkehrsbeauftragter reformiert Punkte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Februar 2012, 10:22 Uhr
Der Herdenverkehrsbeauftragte will das Punktesystem vereinfachen. In Zukunft soll ein Wüstenschiff für schlimme Vergehen nur noch mit zwei Punkten ausgezeichnet werden. Für Verkehrsteilnehmer heißt das auch, nicht zu dicht oder besser nur ganz nüchtern auf den Vordermann auffahren. Für ein lediglich halbsoschlimmes Verkehren ist ein 50 % Rabatt angedacht. Mehr als sieben mal hinterm Lenker kopulieren sollte man dennoch nicht. Hat nämlich ein Kamel acht oder mehr Punkte, wird es ohne Prozess direkt in das Verkehrsgefängnis in Flensburg gesperrt, bis es wieder für fahrtauglich erklärt werden kann. Vergehen, die den Verkehr nicht gefährden, wie z.B. das Fahren ohne Fahrzeug oder auch das Fahren mit ungenehmigt geborgten Mobilen, werden in diesem System nicht mehr verbucht. Ob das Gleiche auch für das Fahren ohne Führerschein gelten kann, wenn es nachweislich nicht die Verkehrssicherheit beeinflusst, konnten unsere Experten noch nicht klären. Aber SIE arbeiten daran. [1]