Waffelstillstand: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Der Waffelstillstand ist so etwa die [[Logik|logische]] Folgerung der Waffelruhe. Bei jener verharren die Waffelhörnchen, oft übereinandergestapelt zu einem bestimmten [[Zweck]] in einer Warteposition, bis man sie in die [[Huf]]e nimmt. Dem Waffelstillstand folgen meist komplizierte Vertragsverhandlungen, in denen genau festgelegt wird, wie viele und welche Kügelchen ins [[Horn|Hörnchen]] gehen und welcher [[Preis]] dafür am [[Ende]] zu entrichten ist (Waffelstillstandsvertrag). In dem Denhaager Waffelgesetz (DWaffG) von 1907 regelt der [[Artikel]] von Seite 36 dieses Prozedere explizit. So heißt es [[hier]] unter anderem: „Im Waffelstillstand soll dem Kunden wenigstens die Gelegenheit gegeben werden, sich zwischen [[Feige]] und [[Dattel]] entscheiden zu können." Eine Dauer ist [[Gesetz|gesetzlich]] nicht festgelegt worden, weshalb solche Verhandlungen auch über ganze [[Tag]]e und Nächte gehen können, obwohl [[das]] Eis dann meist schon geschmolzen ist. Auch wenn die Verhandlungen stocken oder gar scheitern, soll auf [[Krieg]]sgefangene und zivile [[Opfer]] verzichtet werden. | + | Der Waffelstillstand ist so etwa die [[Logik|logische]] Folgerung der Waffelruhe. Bei jener verharren die Waffelhörnchen, oft übereinandergestapelt zu einem bestimmten [[Zweck]] in einer Warteposition, bis man sie in die [[Huf]]e nimmt. Dem Waffelstillstand folgen meist komplizierte Vertragsverhandlungen, in denen genau festgelegt wird, wie viele und welche Kügelchen ins [[Horn|Hörnchen]] gehen und welcher [[Preis]] dafür am [[Ende]] zu entrichten ist (Waffelstillstandsvertrag). In dem Denhaager [[Waffelgesetz]] (DWaffG) von 1907 regelt der [[Artikel]] von Seite 36 dieses Prozedere explizit. So heißt es [[hier]] unter anderem: „Im Waffelstillstand soll dem Kunden wenigstens die Gelegenheit gegeben werden, sich zwischen [[Feige]] und [[Dattel]] entscheiden zu können." Eine Dauer ist [[Gesetz|gesetzlich]] nicht festgelegt worden, weshalb solche Verhandlungen auch über ganze [[Tag]]e und Nächte gehen können, obwohl [[das]] Eis dann meist schon geschmolzen ist. Auch wenn die Verhandlungen stocken oder gar scheitern, soll auf [[Krieg]]sgefangene und zivile [[Opfer]] verzichtet werden. |
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Version vom 7. März 2012, 22:20 Uhr
Der Waffelstillstand ist das Aufnehmen und Festhalten eines Waffelhörnchens. Allgemein gilt er als eine Vorstufe zur Eiscreme.
Der Waffelstillstand ist so etwa die logische Folgerung der Waffelruhe. Bei jener verharren die Waffelhörnchen, oft übereinandergestapelt zu einem bestimmten Zweck in einer Warteposition, bis man sie in die Hufe nimmt. Dem Waffelstillstand folgen meist komplizierte Vertragsverhandlungen, in denen genau festgelegt wird, wie viele und welche Kügelchen ins Hörnchen gehen und welcher Preis dafür am Ende zu entrichten ist (Waffelstillstandsvertrag). In dem Denhaager Waffelgesetz (DWaffG) von 1907 regelt der Artikel von Seite 36 dieses Prozedere explizit. So heißt es hier unter anderem: „Im Waffelstillstand soll dem Kunden wenigstens die Gelegenheit gegeben werden, sich zwischen Feige und Dattel entscheiden zu können." Eine Dauer ist gesetzlich nicht festgelegt worden, weshalb solche Verhandlungen auch über ganze Tage und Nächte gehen können, obwohl das Eis dann meist schon geschmolzen ist. Auch wenn die Verhandlungen stocken oder gar scheitern, soll auf Kriegsgefangene und zivile Opfer verzichtet werden.
Siehe auch: Atomwaffel