Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Vorgänge: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. November 2013, 15:17 Uhr
§0: Alles muss seine Ordnung haben!
Bürokratenspiel ▪ Aktuelle Spielzüge ▪ Vorlagen ▪ Regeln ▪ Rahmenregeln ▪ Organe ▪ Vorgänge ▪ Spielkommentar
Zentralrat der Paragraphenreiter ▪ Aushangtafel ▪ Schalterhalle ▪ Tagungsraum ▪ Chefsessel ▪ Abstellkammer
Aufsichtsrat ▪ Überwachungszentrale ▪ allgemeine Vorgänge ▪ interne Vorgänge ▪ Geschäftsordnung ▪ Kellergewölbe ▪ schwarzes Brett ▪ Poesie (via Spielleiter) ▪ aktuelle Ärgernisse (via Zentralrat)
Zentrale Aktenaufsicht ▪ Geschäftsordnung ▪ Allgemeingültige Aktennormen ▪ Vorbringungen ▪ Beratungen
Dies ist die zentrale Vorgangsseite. Siehe auch: § 2.
Nr. 01 vom 24.09.2011 – Eintritt in den Aufsichtsrat
Vorgangsnummer: 01-01
Maßnahme: Hiermit trete ich gemäß § 1 (e) in den Aufsichtsrat ein.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 16:54, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Nr. 02 vom 24.09.2011 – Antrag auf Stellen von Anträgen
Vorgangsnummer: 02-01
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Aufsichtsrat,
Hiermit beantrage ich gemäß § 2 (c) die Antragsberechtigung.
Begründung:
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 16:54, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 02-02
Genehmigter Vorgang: 02-01
Genehmigungstext: Sehr geehrter Spielteilnehmer,
Es freut mich ganz persönlich, gerade Sie zum ersten antragsberechtigten Kamel der zehnten Spielrunde zu ernennen.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 17:01, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 02-03
Adressat: Kamelokronf
Bezug auf Vorgang: 02-02
Anfrageinhalt: Sehr geehrter Antragsteller,
der Aufsichtsrat führt eine Kundenzufriedenheitsstudie durch, um die Qualität seiner Arbeit verbessern zu können. Bitte nehmen Sie sich doch einige Tage Zeit um die beigefügten Fragen zu beantworten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Unterschrift, Datum: Dieses Schreiben wurde automatisch erstellt und muss nicht unterschrieben werden.
Anlage
Fragebogen
Vorgangsnummer: 02-04
Abgelehnter Vorgang: 02-03
Ablehnungstext: Der Adressat erklärt sich als nicht zuständig für diesen Vorgang.
Begründung: Es ist eine Unverschämtheit, als Antragsteller mit Aufgaben belästigt zu werden, die das Organ zu erledigen hat – und dazu gehört die Überprüfung der offensichtlichen Unfähigkeit Ihrer Mitarbeiter nun mal! Ich habe absichtlich zum Test die Begründung meines Antrages weggelassen, und Ihr billiges Importpersonal hat das nicht einmal gemerkt. Und weil Sie sich auf Ihren Sauhaufen nicht verlassen können, lassen Sie jetzt die Maschinen ran, wie? Aber nicht mit mir, diesem Formular-Spam muss Einhalt geboten werden! Ohne Unterschrift gültig, das glauben Sie ja wohl selbst nicht! Sie werden von mir hören.
Organ/Sachbearbeiter: Kamelokronf, Organkritiker
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 19:02, 27. Sep. 2011 (NNZ)
Nr. 03 vom 24.09.2011 – Austritt aus dem Aufsichtsrat
Vorgangsnummer: 03-01
Maßnahme: Hiermit trete ich gemäß § 1 (e) aus dem Aufsichtsrat aus.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 17:01, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Nr. 04 vom 24.09.2011 – Eintritt in den Zentralrat der Paragraphenreiter
Vorgangsnummer: 04-01
Maßnahme: Hiermit trete ich gemäß § 1 (e) in den Zentralrat der Paragraphenreiter ein.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 17:02, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Nr. 05 vom 24.09.2011 – Antrag auf das Stellen von Anträgen
Vorgangsnummer: 05-01
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Aufsichtsrat,
Hiermit beantrage ich gemäß § 2 (c) die Antragsberechtigung.
Begründung: Die Antragsberechtigung ist unabdingbar für meine geplanten Inaktivitäten in dieser Runde des Bürokratenspiels.
Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 17:05, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 05-02
Adressat: Kam-aeleon
Bezug auf Vorgang: 05-01
Anfrageinhalt: Sehr geehrter Antragsteller,
der Aufsichtsrat führt eine Kundenzufriedenheitsstudie durch, um die Qualität seiner Arbeit verbessern zu können. Bitte nehmen Sie sich doch einige Tage Zeit um die beigefügten Fragen zu beantworten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Unterschrift, Datum: Dieses Schreiben wurde automatisch erstellt und muss nicht unterschrieben werden.
Anlage
Fragebogen
Vorgangsnummer: 05-03
Adressat: Alle nicht am Bürokratenspiel beteiligten oder nicht beteiligten sowie alle am Bürokratenspiel beteiligten oder nicht beteiligten Kamele
Feststellungstext: Hiermit wird festgestellt, dass der Antrag 05-01 während zweier Tage vom Aufsichtsrat nicht bearbeitet wurde und daher gemäß §2(c) als genehmigt gilt.
Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 16:24, 27. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 05-04
Bezugnahme auf Vorgang: 05-02
Stellungnahme: Siehe Anlage.
Unterschrift, Datum: Dieser Fragebogen wurde automatisch ausgefüllt und muss nicht unterschrieben werden.
Anlage
Fragebogen
Nr. 06 vom 24.09.2011 – Antrag auf Regeländerung betreffs Organ „Zentrale Aktenaufsicht“
Vorgangsnummer: 06-01
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat,
Hiermit beantrage ich die Schaffung der Zentralen Aktenaufsicht durch Hinzufügung des beiliegenden Regeltexes.
Begründung:
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 17:27, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Anlage
§4.4 Zentrale Aktenaufsicht
- (a) Die Zentrale Aktenaufsicht ist ein Organ mit bis zu fünf Mitgliedern.
- (b) Aufgabe des Organs ist die Koordination, Organisation und Verwaltungsaufsicht aller Akten und Vorgänge des Bürokratenspiels.
- (c) Die Zentrale Aktenaufsicht führt eine Liste aller existenten Akten der Spielrunde. Die erfassten Daten müssen mindestens, sofern jeweils vorhanden, Aktennummer, Aktentitel, Anzahl der Vorgänge und Ort der Akte umfassen. Genaueres legt das Organ fest.
- (d) Die Zentrale Aktenaufsicht ist allein zuständig für die Archivierung von Akten und Vorgängen.
- (e) Die Zentrale Aktenaufsicht ist allein berechtigt, den Transfer von Akten auf andere Spielseiten vorzunehmen.
- (f) Maßnahmen nach (d) oder (e) können auch auf Antrag anderer Organe oder Spielteilnehmer geschehen. Genauere Regelungen trifft jeweils das Organ.
Vorgangsnummer: 06-02
Abstimmungsgegenstand: Antrag 06-01
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Die bentragte Regelung scheint der Ordnung äußerst förderlich. --Kamelokronf 17:36, 24. Sep. 2011 (NNZ) |
Ergebnis der Auszählung: Antrag 06-01 ist gemäß § 5 (a) angenommen.
Unterschrift des Auszählenden: Kamelokronf 17:36, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 06-03
Genehmigter Vorgang: 06-01
Genehmigungstext: Gemäß Abstimmung 06-02 ist der Antrag ohne Einschränkungen genehmigt.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 17:36, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 06-04
Abgelehnter Vorgang: 06-01
Ablehnungstext: Hiermit legt der Aufsichtsrat nach § 5 (b) der Spielregeln mit der einfachen Mehrheit seiner zurzeit vorhandenen Mitglieder ein Veto gegen die Regeländerung ein.
Begründung: Der Antrag wird aus verschiedenen Gründen als eine ungeeignete Erweiterung der Spielregeln eingeschätzt:
- Die mit dem neuen Organ verbundenen Aufgaben sind sehr arbeitsintensiv (ständige Aktualisierung der Aktenübersicht bei jedem hinzugefügten Vorgang!) und gleichzeitig langweilig. Es ist nicht zu erwarten, dass sich Kamele finden, die freiwillig Aufgaben im Organ übernehmen oder über längere Zeit ausüben.
- Ein schnelles "Durchwinken" von Regeländerungen ohne vorherige Diskussion im Plenum des Zentralrats wird dem bürokratischen Gedanken nach Ansicht des Unterzeichners nicht gerecht.
- Das Erreichen von in den Spielregeln geforderten Mehrheitsverhältnissen durch unvollständige Besetzung eines Organs ist formal korrekt, aber moralisch verwerflich.
- Kamelokronf ist doof.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Bemerkung: Ohne den Katalog der zu listenden Angaben in § 4.4 (c) hielte ich die Regeländerung ggf. für genehmigungsfähig, dann könnte die Aktenaufsicht in ihrer Geschäftsordnung selbst regeln, welche Angaben sie führt und welche Update-Frequenz sie sich damit zumuten will.
Unterschrift, Datum: Mambres 21:11, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 06-05
Zurückgezogener Vorgang: 06-04
Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Begründung: Es besteht Rechtsunsicherheit darüber, ob null von null Mitgliedern bereits eine einfache Mehrheit darstellen.
Organ/Sachbearbeiter: Mambres
Unterschrift, Datum: Mambres 21:16, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 06-06
Abgelehnter Vorgang: 06-01
Ablehnungstext: Hiermit legt der Aufsichtsrat nach § 5 (b) der Spielregeln mit der einfachen Mehrheit seiner zurzeit vorhandenen Mitglieder ein Veto gegen die Regeländerung ein.
Begründung: Der Antrag wird aus verschiedenen Gründen als eine ungeeignete Erweiterung der Spielregeln eingeschätzt:
- Die mit dem neuen Organ verbundenen Aufgaben sind sehr arbeitsintensiv (ständige Aktualisierung der Aktenübersicht bei jedem hinzugefügten Vorgang!) und gleichzeitig langweilig. Es ist nicht zu erwarten, dass sich Kamele finden, die freiwillig Aufgaben im Organ übernehmen oder über längere Zeit ausüben.
- Ein schnelles "Durchwinken" von Regeländerungen ohne vorherige Diskussion im Plenum des Zentralrats wird dem bürokratischen Gedanken nach Ansicht des Unterzeichners nicht gerecht.
- Das Erreichen von in den Spielregeln geforderten Mehrheitsverhältnissen durch unvollständige Besetzung eines Organs ist formal korrekt, aber moralisch verwerflich.
- Kamelokronf ist doof.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Bemerkung: Ohne den Katalog der zu listenden Angaben in § 4.4 (c) hielte ich die Regeländerung ggf. für genehmigungsfähig, dann könnte die Aktenaufsicht in ihrer Geschäftsordnung selbst regeln, welche Angaben sie führt und welche Update-Frequenz sie sich damit zumuten will.
Unterschrift, Datum: Mambres 21:16, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 06-07
Bezug auf Vorgang: 06-06
Information: Sehr geehrter Aufsichtsrat,
Der Zentralrat dankt für die sachlich fundierte und zweckdienliche Kritik. Ihre Rückmeldung wird in unsere nächsten Vorgänge einfließen.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:55, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 06-08
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Bezug auf Vorgang: 06-01
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter,
Hiermit reiche ich gemäß § 2 (f) den durch das Veto des Aufsichtsrates abgelehnten Vorgang in geänderter Form ein. Ich beantrage die Schaffung der Zentralen Aktenaufsicht durch Hinzufügung des beiliegenden Regeltexes. Absatz (b) des früheren Antrags wurde leicht verändert und durch einen weiteren Satz konkretisiert, zudem tritt nun Absatz (c) als Ergänzung hinzu. Die ursprünglichen Absätze (d) und (e) wurden im neuen Absatz (d) zusammengefasst, Absatz (f) wurde als (e) entsprechend angepasst. Ich hoffe, durch meine Änderungen auch die Wünsche des Aufsichtsrates zufriedenstellen zu können.
Begründung:
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 19:30, 27. Sep. 2011 (NNZ)
Anlage
§ 4.4 Zentrale Aktenaufsicht
- (a) Die Zentrale Aktenaufsicht ist ein Organ mit bis zu fünf Mitgliedern.
- (b) Die Zentrale Aktenaufsicht ist für die zentrale Organisation von Akten zuständig. Sie kann allgemeingültige Normen zum Umgang mit Akten festlegen, solange diese weder den Spielregeln noch den Rahmenregeln zuwiderlaufen.
- (c) Die Zentrale Aktenaufsicht soll auch, falls erforderlich, Regelvorschläge ausarbeiten und beantragen, um den Bereich Akten und Vorgänge ausreichend zu regulieren.
- (d) Die Zentrale Aktenaufsicht ist allein berechtigt, den Transfer von Akten auf andere Spielseiten vorzunehmen, beispielsweise im Rahmen einer Archivierung.
- (e) Ein Transfer nach (d) kann auch auf Antrag anderer Organe oder Spielteilnehmer geschehen. Genauere Regelungen trifft das Organ.
Vorgangsnummer: 06-09
Adressat: Aufsichtsrat
Bezug auf Vorgang: 06-08
Mitteilungsinhalt: Sehr geehrter Aufsichtsrat,
Hiermit legen wir Ihnen vorbezeichneten Antrag gemäß § 5 (c) zur Freigabe vor. Wir bitten um Ihr fachkundiges Urteil, bevor wir selbst unsere Hufe krumm machen.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 19:40, 27. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 06-10
Thema: Freigabe des Antrags 06-08
Gutachtentext: Hiermit gibt der Aufsichtsrat vorbezeichneten Antrag gemäß § 5 (c) frei.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat, J*; i. A. Kamelokronf
Bemerkung: Der Aufsichtsrat ist erfreut, dass der Antragsteller unsere konstruktive Kritik zur Verbesserung des Vorschlages genutzt hat. Zwar konnte unser 4. Kritikpunkt nicht völlig aus der Welt geschafft werden, doch sind wir zuversichtlich, dass die Regeländerung dennoch der bürokratischen Sache dienen wird.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 11:13, 1. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 06-11
Genehmigter Vorgang: 06-08
Genehmigungstext: Der Antrag ist genehmigt, wie der Abstimmung im Tagungsraum des Zentralrates der Paragraphenreiter entnommen werden kann.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 16:38, 6. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 06 vom 24.09.2011 – Antrag auf das Stellen von Anträgen
Vorgangsnummer: 06-01
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrte Mitglieder und Mitgliederinnen des Aufsichtsrates,
Hiermit beantrage ich gemäß § 2 (c) die Antragsberechtigung.
Begründung: Eine Antragsberechtigung ist eine unabdingbare Voraussetzung für mein Mitwirken an dieser Runde des Bürokratenspiels, und damit für meine Mitarbeit an der Ordnung, die immer und überall innerhalb des Spiels gewährleistet sein muss, gemäß § 0
Unterschrift, Datum: Kamel_mit_Hörnern }: ) 17:35, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: A-02
Bezug auf Vorgang: „06-01“ in dieser Akte
Anmkerkungsinhalt: Es ist meiner Meinung nach nicht mit § 0 vereinbar, dass obiger Vorgang eine bereits zuvor verwendete Vorgangsnummer trägt. Ich bin aber zuversichtlich, dass der Aufsichtsrat meine Sicht teilen und den Antragsteller ordentlich zurechtweisen wird.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 17:47, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: A-03
Adressat: Kamel_mit_Hörnern }: )
Bezug auf Vorgang: A-02
Anfrageinhalt: Sehr geehrter Antragsteller,
der Aufsichtsrat führt eine Kundenzufriedenheitsstudie durch, um die Qualität seiner Arbeit verbessern zu können. Bitte nehmen Sie sich doch einige Tage Zeit um die beigefügten Fragen zu beantworten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Unterschrift, Datum: Dieses Schreiben wurde automatisch erstellt und muss nicht unterschrieben werden.
Anlage
Fragebogen
Vorgangsnummer: A-04
Zurückgezogener Vorgang: „06-01” in dieser Akte
Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Begründung: Aufgrund der in A-02 erwähnten Formfehler zieht das unterzeichnende Kamel mit sofortiger Wirkung seinen Antrag auf Antragsstellungsberechtigung zurück um zu einem späteren Zeitpunkt einen ordnungsgemäßen Antrag zu stellen.
Unterschrift, Datum: Kamel_mit_Hörnern }: ) 18:55, 26. Sep. 2011 (NNZ)
δ
Nr. 07 vom 24.09.2011 – Eintritt in den Aufsichtsrat
Vorgangsnummer: 01-01
Maßnahme: Hiermit trete ich gemäß § 1 (e) in den Aufsichtsrat ein.
Unterschrift, Datum: Kamel_mit_Hörnern }: ) 17:41, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: B-02
Bezug auf Vorgang: „01-01“ in dieser Akte
Anmkerkungsinhalt: Das Kamel, das diese Maßnahme durchgeführt hat scheint nicht der einfachen Mathemagie mächtig zu sein da es zweimal hintereinander falsche Vorgangsnummern verwendete. Ich bin sicher in Anbetracht dieser Tatsache wird es von dieser Maßnahme Abstand nehmen.
Unterschrift, Datum: Kamel_mit_Hörnern }: ) 17:56, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: B-03
Maßnahme: Hiermit trete ich gemäß § 1 (e) aus dem Aufsichtsrat aus.
Unterschrift, Datum: Kamel_mit_Hörnern }: ) 17:41, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Nr. 08 vom 24.09.2011 – Anfrage an den Spielleiter
Vorgangsnummer: nfrg-spl
Adressat: Spielleiter
Bezug auf Vorgang: 02-02 der allgemeinen Vorgangsseite
Anfrageinhalt: Euer Ehren Spielleiter,
mangels Antragsstellungsgenehmigung möchte ich auf diesem Wege meine Sorge mitteilen, dass es sich bei Vorgang 02-02 der allgemeinen Vorgangsseite womöglich um eine Regelwidrigkeit handeln könnte. Der Spielteilnehmer Kamelokronf hat um 17:01 des 24. Septembers 2011 einen Antrag im Namen des Aufsichtsrates genehmigt. Ebenfalls um 17:01 des selben Tages ist er aus dem Organ ausgetreten. Euer Ehren, ich frage mich, war er, da die Genehmigung nicht vor dem Austritt erfolgte, zum Zeitpunkt der Genehmigung überhaupt noch Mitglied des Aufsichtsrates und somit zur Ausübung aufsichtsrätischer Gewalt befugt? Oder sind hier nicht vielmehr Maßnahmen nach §0 und §4.1 (d) erforderlich? Ich hoffe ergebenst auf Antwort, Euer Ehren.
Unterschrift, Datum: J* 19:52, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Nr. 09 vom 24.09.2011 – Sammelakte für temporäre Mitgliedschaften im Aufsichtsrat
Vorgangsnummer: 09a
Maßnahme: Hiermit trete ich nach § 1 (e) der Spielregeln dem Aufsichtsrat bei.
Unterschrift, Datum: Mambres 20:59, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 09b
Adressat: Mambres
Bezug auf Vorgang: 09a
Mitteilungsinhalt: Sehr geehrtes Kamel,
Es freut uns Bürokraten, wenn am Spiel Interesse gezeigt wird. Ich muss Sie allerdings daraufhinweisen, dass gemäß § 1 (e) nur Spielteilnehmer einem Organ beitreten können.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 21:05, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 09c
Maßnahme: Hiermit trete ich nach § 1 (e) der Spielregeln dem Aufsichtsrat bei.
Begründung: Wegen 09b nochmal. Danke für den freundlichen Hinweis!
Unterschrift, Datum: Mambres 21:14, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 09d
Maßnahme: Hiermit trete ich nach § 1 (e) der Spielregeln aus dem Aufsichtsrat aus.
Unterschrift, Datum: Mambres 21:18, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Nr. 10 vom 24.09.2011 – Antrag auf das Stellen von Anträgen
Vorgangsnummer: 10-aans
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Aufsichtsrat,
Hiermit beantrage ich gemäß § 2 (c) die Berechtigung zum Stellen von Anträgen.
Begründung: Eine Antragsstellungsberechtigung ist eine unabdingbare Voraussetzung für mein Mitwirken an dieser Runde des Bürokratenspiels, und damit für meine Mitarbeit an der Ordnung, die immer und überall innerhalb des Spiels gewährleistet sein muss, gemäß § 0. Ich habe schon viel Erfahrung in bürokratischen Angelegenheiten und bin überaus sicher, dass alle von Ihrer Zustimmung profitieren könnten.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 22:49, 24. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 10-bans
Bezug: 10-aans
Information: Dieser Vorgang ist zur Zeit in Bearbeitung.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Unterschrift, Datum: J* 13:27, 25. Sep. 2011 (NNZ)
17 % |
Vorgangsnummer: 10-cans
Adressat: Wanderdüne
Bezug auf Vorgang: 10-bans
Anfrageinhalt: Sehr geehrter Antragsteller,
der Aufsichtsrat führt eine Kundenzufriedenheitsstudie durch, um die Qualität seiner Arbeit verbessern zu können. Bitte nehmen Sie sich doch einige Tage Zeit um die beigefügten Fragen zu beantworten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Unterschrift, Datum: Dieses Schreiben wurde automatisch erstellt und muss nicht unterschrieben werden.
Anlage
Fragebogen
Vorgangsnummer: 10-dans
Adressat: Alle Spielteilnehmer und Organe, die sich dafür interessieren
Feststellungstext: Werte Spielteilnehmer, (Euer Ehren),
Hiermit wird festgestellt, dass der Antrag 10-aans während zweier Tage vom Aufsichtsrat nicht bearbeitet wurde und daher gemäß §2(c) als genehmigt gilt.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 23:07, 27. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 10-franz
Angefochtener Vorgang: 10-dans
Anfechtungsinhalt: Sehr geehrter Spielteilnehmer,
Der Aufsichtsrat hat entgegen Ihrer Aussage begonnen, den Antrag zu bearbeiten, und dies in Vorgang 10-bans dokumentiert. Damit ist Ihre Feststellung unzutreffend.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 23:11, 27. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 10-gans,dumme
Adressat: Spielteilnehmer Kamelokronf
Bezug auf Vorgang: 10-franz
Mitteilungsinhalt: Sehr geehrter Mit-Spielteilnehmer Kamelokronf,
diese Ihrem beschränkten Intellekt entsprungene Anfechtung ist lächerlich und ziemlich nichtig, wenn man in der Lage ist, die Regeln korrekt zu lesen und deutsche Wörter sinnvoll zu deuten. Ich zitiere §2(c) der Spielregeln: „Jeder Spielteilnehmer darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen. Wird der Antrag nicht binnen zwei Tagen bearbeitet, so gilt er automatisch als genehmigt.“. Ich weise hier auf die Präposition binnen hin. Dieses Wort ist darstellend für eine Beinhaltung, ähnlich wie in dem Wort Binnenmeer das Meer nicht nur irgendwo anfangen muss, sondern auch irgendwo aufhören, in einem nichtseriösen Internet-Wörterbuch fand ich die Erklärung „[1] temporale Präposition zum Ausdruck eines Zeitraumes: mit dem Dativ, gehoben auch mit dem Genitiv: innerhalb (drückt einen Zeitraum aus, in dem etwas stattfindet)“. Dies bedeutet, dass eine Bearbeitung binnen zwei Tagen bereits dann nicht erfolgt ist, wenn die Bearbeitung innnerhalb des Zeitraumes von zwei Tagen nicht abgeschlossen wurde, und dass lediglich wegen des Beginns der Bearbeitungstätigkeit während der Zweitagesfrist von einer nicht stattgefundenen Nichtbearbeitung binnen zwei Tagen nicht gesprochen werden kann. Also: Vergessen Sie es.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 17:01, 28. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 10-hänschenklein
Adressat: Wanderdüne
Bezugnahme auf Vorgang: 10-gans,dumme
Stellungnahme: Sehr geehrte Gans geehrter Mitbürokrat,
Oh je, jetzt wagen Sie sich aber auf sehr unbekanntes Terrain (für Sie, versteht sich). Es wirft ein bezeichnendes Licht auf Ihre Kenntnisse, wenn Sie auf solche unqualifizierten Quellen zurückgreifen müssen. Ich kann Sie insoweit trösten, als Sie tatsächlich die Bedeutung des Wortes »binnen« ganz richtig recherchiert erraten haben, auch wenn ihr Vergleich mit dem Binnenmeer gewaltig hinkt, da das Meer sich sehr wohl nach außen fortsetzt, sonst wäre es nämlich ein See. Wie man sieht, sind Sie auf geographischem Gebiet ebenso unbewandert wie auf sprachlichem. Ich muss Sie jedenfalls darauf hinweisen, dass das Wort »bearbeiten« lediglich »bearbeiten« bedeutet, und nicht etwa »fertigstellen«. So ist es dem Aufsichtsrat tatsächlich gelungen, binnen – also innerhalb von – zwei Tagen den Antrag zu bearbeiten. Binnen der nächsten Tage wird er ihn wieder bearbeiten, oder auch nicht, je nachdem, ob Sie mit Ihrem peinlichen Auftritt gerade sämtliche Sympathien bei seinen Mitgliedern verspielen. Die Regeln fordern hingegen nicht, den Antrag innerhalb der Zwei-Tages-Frist fertigzustellen, anzunehmen, abzulehnen oder etwas in der Art. Also seien Sie lieber ganz still.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 18:45, 28. Sep. 2011 (NNZ)
Nr. 11 vom 25.09.2011 – Eintritt in den Aufsichtsrat
Vorgangsnummer: msnhm-1-fsr-@
Maßnahme: Hiermit trete ich gemäß § 1 (e) der Spielregeln in den Aufsichtsrat ein.
Unterschrift, Datum: J* 13:16, 25. Sep. 2011 (NNZ)
Nr. 12 von 25.09.2011 – Antrag gemäß § 2 (c)
Vorgangsnummer: ntrg-1-fsr-@
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Aufsichtsrat,
hiermit stelle ich einen Antrag gemäß § 2 (c) auf das Stellen von Anträgen.
Begründung: Im Rahmen meiner Tätigkeit im Aufsichtsrat könnte sich eine Antragsstellungsbefugnis als nützlich erweisen.
Unterschrift, Datum: J* 13:23, 25. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: ntrg-1-fsr-#
Genehmigter Vorgang: ntrg-1-fsr-@
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung uneingeschränkt stattgegeben.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Unterschrift, Datum: J* 13:27, 25. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: ntrg-1-fsr-#1
Adressat: J*
Bezug auf Vorgang: ntrg-1-fsr-#
Anfrageinhalt: Sehr geehrter Antragsteller,
der Aufsichtsrat führt eine Kundenzufriedenheitsstudie durch, um die Qualität seiner Arbeit verbessern zu können. Bitte nehmen Sie sich doch einige Tage Zeit um die beigefügten Fragen zu beantworten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Unterschrift, Datum: Dieses Schreiben wurde automatisch erstellt und muss nicht unterschrieben werden.
Anlage
Fragebogen
Nr. 13 von 25.09.2011 – Delegation
Vorgangsnummer: 13-π
Betreff: Delegation
Beschlusstext: Sehr geehrte Mitbürokraten,
aufgrund temporärer Abwesenheit delegiere ich gemäß § 7 (a) bis (c) die nachfolgend genannten, aus meiner Tätigkeit im Aufsichtsrat oder meiner Eigenschaft als Spielteilnehmer hervorgehenden Befugnisse und Verantwortlichkeiten
- Einlegung eines Vetos im Namen des Aufsichtsrates gemäß § 4.1 (d), § 5 (b) oder § 9 (c)
- Tätigkeiten im Rahmen des § 4.3 Absatz (a) bis (d)
- Bearbeitung von Anträgen nach § 5 (c)
- Abgabe von Stimmen bei aufsichtsrätischen Abstimmungen, soweit für die Ausübung oben genannter Tätigkeiten erforderlich, sowie, im Falle von Gefahr im Verzug,
- Austritt aus beliebigen Organen oder Unterorganen an meiner statt
soweit nicht gegen die Spielregeln oder andere Regelungen verstoßend an den Höchstbietenden. Die Delegation endet mit Bekanntgabe des Delegationsendes durch eine der beiden Delegationsparteien, mit Hilfe einer förmlichen Mitteilung.
Gebote können in jeglicher Währung abgegeben werden, Dienst- oder Sachleistungen durchaus einschließend. Dabei sind die geltenden Wechselkurse zu beachten. Im Streitfall obliegt der Schiedsspruch dem Spielleiter.
Organ/Sachbearbeiter: J*
Unterschrift, Datum: J* 21:57, 25. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 13-γ
Adressat: J*
Bezugnahme auf Vorgang: 13-π
Stellungnahme: Sehr geehrter Mitbürokrat,
Ich biete ein Kleidungsstück, welches den von mir angedachten Zweck seit dem letzten Filmabend nicht mehr erfüllt und das ich deshalb entbehren kann.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:13, 25. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 13-¤
Maßnahme: Hiermit bietet der Zentralrat der Paragraphenreiter 0 ¤.
Begründung: Diese Befugnisse könnten für uns sehr nützlich sein.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 11:02, 1. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 13-σ
Verfügungstext: Ich biete 8 Knochenmark!
Begründung: Wird langsam teuer hier…
Organ/Sachbearbeiter: Privatkamel Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 11:02, 1. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 13-η
Bezugnahme auf Vorgang: 13-σ
Stellungnahme: Der Zentralrat hält mit 5 Billionen dagegen.
Bemerkung: Wir haben's schließlich… (Hoffentlich merkt keiner, dass die Einheit fehlt…)
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 11:02, 1. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 13-θ
Adressat: Auktionator
Mitteilungsinhalt: Ich biete ein Schweinegeld, und habe damit wohl endlich den Zuschlag!
Organ/Sachbearbeiter: Privatkamel Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 11:02, 1. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 13-λ
Bezugnahme auf Vorgang: 13-θ
Stellungnahme: Der Zentralrat der Paragraphenreiter hat leider nicht mehr Knete in der Kasse als dieser olle Geldsack hier. Wir kapitulieren.
Unterschrift, Datum: Zentralrat der Paragraphenreiter, Kamelokronf 11:02, 1. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 13-juhu
Feststellungstext: Da der Unterzeichner der einzig verbleibende Bieter ist, erhält er den Zuschlag und übernimmt hiermit die delegierten Befugnisse.
Unterschrift, Datum: Privatkamel Kamelokronf 11:02, 1. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 13-ende
Adressat: Kamelokronf
Bezug auf Vorgang: 13-π, 13-juhu
Mitteilungsinhalt: Sehr geehrtes Mitkamel Kamelokronf,
hiermit gebe ich das Ende der Delegation förmlich bekannt.
Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll, J* 16:22, 4. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 14 von 26.09.2011 – Antrag auf Anlegung von Seiten
Vorgangsnummer: 14-ש
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren, hiermit beantrage ich im Namen des Aufsichtsrates (gemäß § 8 der Spielregeln sowie Punkt 6 der unveränderlichen Rahmenregeln) folgende Seiten anlegen zu dürfen:
- Projekt:Bürokratenspiel/10._Runde/Organe/Aufsichtsrat
- Projekt:Bürokratenspiel/10._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Überwachungszentrale
- Projekt:Bürokratenspiel/10._Runde/Organe/Aufsichtsrat/allgemeine Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/10._Runde/Organe/Aufsichtsrat/interne Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/10._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/10._Runde/Organe/Aufsichtsrat/Kellergewölbe (zur Lagerung alter Akten)
- Projekt:Bürokratenspiel/10._Runde/Organe/Aufsichtsrat/schwarzes Brett sowie
- Projekt:Bürokratenspiel/10._Runde/Organe/Spielleiter/Poesie und
- Projekt:Bürokratenspiel/10._Runde/Organe/Zentralrat/aktuelle Ärgernisse
Begründung: Die ersten fünf Seiten werden vom Aufsichtsrat benötigt, um den Aufsichtsrat betreffende Angelegenheiten ordnungsgemäß zu regeln. Die letzten beiden Seiten werden beantragt, weil es weder den Spielregeln noch den unveränderlichen Rahmenregeln zuwiderläuft.
Unterschrift, Datum: J* 00:17, 26. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 14-µ
Betreff: Richtigstellung von Behauptungen im Antrag 14-ש
Feststellungstext: Sehr geehrter Spielleiter, sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Mitbürokraten,
Der Unterzeichner weist darauf hin, dass in vorbezeichneter Angelegenheit der Wortlaut von Punkt 6 der Unveränderlichen Rahmenregeln zu beachten ist.
- „Unterhalb der Seite Projekt:Bürokratenspiel/x. Runde/Organe sowie Projekt:Bürokratenspiel/x. Runde/Vorgänge können sich Organe bei Bedarf eigene Seiten einrichten. [...] Das Anlegen von Seiten zusätzlich zu den bei Spielbeginn existierenden Seiten soll von einem Organ verwaltet werden.“ (Hervorhebungen durch den Unterzeichner)
So scheint es dem Unterzeichner zwar durchaus möglich, dass Spielteilnehmer oder Organe das Anlegen von Seiten anderer, nicht assoziierter Organe beantragen. Das Anlegen selbst hingegen steht nach Auffassung des Unterzeichners ausschließlich dem entsprechenden Organ zu. So könnte der Spielleiter durch Genehmigung obigen Antrages durchaus den letzten Satz der Rahmenregel insoweit erfüllen, dass die Erstellung der Seite Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Organe/Spielleiter/Poesie zulässig wäre; allerdings bliebe diese Handlung dem Organ Spielleiter vorbehalten. Die Seite Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Organe/Zentralrat/aktuelle Ärgernisse allerdings dürfte von keinem Spielteilnehmer angelegt werden, da derzeit kein Organ mit dem vollständigen Titel „Zentralrat“ existiert. Eine Genehmigung zur Anlegung einer solchen Seite zu erteilen wäre damit offenkundig sinnlos und nach Sicht des Unterzeichners nicht mit § 0 vereinbar.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 12:39, 26. Sep. 2011 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: 14-<hiero>k</hiero>
Adressat: Kamelokronf
Bezug auf Vorgang: 14-µ
Anmkerkungsinhalt: Werter Mitbürokrat,
mit dieser Anmerkung möchte ich ein paar Tatsachen richtig stellen, die Ihnen offensichtlich beim Verfassen obigen Vorgangs nicht ganz klar waren. Zum einen "können sich Organe bei Bedarf eigene Seiten einrichten", wie sie bereits richtig sagten (Punkt 6 der unveränderlichen Rahmenregeln). § 8 besagt zusätzlich: "Möchte ein Spielteilnehmer oder ein Organ eine neue Seite innerhalb des Spiels einrichten, so ist zunächst ein entsprechender Antrag an den Spielleiter zu stellen." Der Spielleiter entscheidet also über das Anlegen einer speziellen Seite durch einen speziellen Spielteilnehmer oder ein spezielles Organ. Somit darf auch nur der Antragsteller (bzw. das Organ in dessen Namen er handelt) die Seite anlegen.
Hingegen legen weder die Rahmenregeln noch die Spielregeln fest, nach welchem Schema die Unterseiten von Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Organe benannt werden müssen. Benötigt der Aufsichtsrat die Seite Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Organe/Spielleiter/Poesie, so kann er sehr wohl einen Antrag auf Anlegen der Seite stellen und diese im Genehmigungsfall anlegen.
Der letzte Satz des 6. Punktes der Rahmenregeln ist unter den gegebenen Spielregeln stets erfüllt, da der Spielleiter das Anlegen neuer Seiten verwaltet (was selbstverständlich nicht die Verwaltung der Seiten selbst oder die Durchführung des Anlegens beinhaltet).
Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll, J* 00:19, 3. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 15 von 26.09.2011 – Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter
Vorgangsnummer: 15/VrfgngKf01
Verfügungstext: Hiermit beschließt der Zentralrat der Paragraphenreiter einstimmig, sich gemäß § 3.3 (a) die beigefügte Geschäftsordnung zu geben.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, vollständige Mitgliederliste: Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 18:24, 26. Sep. 2011 (NNZ)
Anlage
Unumstößliche Regeln zur Anerkennung Langjähriger Tätigkeit (URALT)
Artikel 1: Namen und Begriffe
- (a) Für den Zentralrat der Paragraphenreiter gibt es keine zulässigen Abkürzungen, Kurzworte oder Alternativbezeichnungen. Nicht korrekt adressierte Vorgänge werden vom Zentralrat der Paragraphenreiter nicht bearbeitet.
- (b) Als dienstälteste Mitglied im Sinne dieser Geschäftsordnung gilt derjenige Spielteilnehmer, der zum aktuellen Zeitpunkt die längste ununterbrochene Mitgliedschaft im Zentralrat der Paragraphenreiter vorzuweisen hat.
Artikel 2: Ämter
- Vorsitzender ist stets das dienstälteste Mitglied.
Artikel 3: Aufgaben
- Über die Neubesetzung des Spielleiterpostens gemäß § 4.2 (c) entscheidet das dienstälteste Mitglied.
Artikel 4: Vorgänge
- (a) Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Zentralrates der Paragraphenreiter gemäß § 4.1 (d) Satz 2, § 4.2 (b), § 6 (e) Satz 3 oder § 9 (c) Satz 2 werden erst nach entsprechendem Mehrheitsbeschluss des Zentralrates der Paragraphenreiter bearbeitet. Bei Gefahr im Verzug kann davon abweichend jedes Mitglied die Rechtsmittel bearbeiten.
- (b) Rechtsmittel gegen anderweitige Vorgänge des Zentralrates der Paragraphenreiter kann jedes Mitglied bearbeiten.
Artikel 5: Änderungsbestimmungen
- Diese Geschäftsordnung kann nur durch das dienstälteste Mitglied geändert, ersetzt oder außer Kraft gesetzt werden. § 3.3 (c) der Spielregeln bleibt unberührt.
Vorgangsnummer: 15/VrfgngKf02
Grundlage: § 3.3 (a)
Betreff: Unumstößliche Regeln zur Anerkennung Langjähriger Tätigkeit, Änderung 1
Beschlusstext: Hiermit beschließt der Zentralrat der Paragraphenreiter, Artikel 1 der URALT folgendes hinzuzufügen:
- (b) Die Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter können als Paragraphenreiter bezeichnet werden.
Der bisherige Absatz (b) erhält die Nummerierung (c).
Artikel 4 wird folgendes hinzugefügt:
- (a) Anträge und sonstige Vorbringungen an den Zentralrat der Paragraphenreiter sind in der Schalterhalle einzureichen.
- (b) Anträge, die laut Spielregeln keiner Abstimmung bedürfen, können von den Paragraphenreitern direkt am Schalter bearbeitet werden.
- (c) Anträge, zu deren Bearbeitung laut Spielregeln eine Beratung, eine Abstimmung und/oder ein gemeinsamer Beschluss erforderlich sind, werden im Tagungsraum von den Paragraphenreitern behandelt.
- (d) Nach Abschluss der Verhandlungen laut (c) kann die Entscheidung über die Vorbringung von jedem Paragraphenreiter in der Schalterhalle bekanntgegeben werden.
- (e) Maßnahmen nach Artikel 3 oder Artikel 5 entscheidet das dienstälteste Mitglied von seinem Chefsessel aus.
Die bisherigen Absätze des Artikels 4 rücken in der Nummerierung entsprechend nach hinten.
Organ/Sachbearbeiter: Zentralrat der Paragraphenreiter, vollständige Mitgliederliste: Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 10:53, 30. Sep. 2011 (NNZ)
Nr. 16 vom 27.09.2011 – Antrag auf Stellen von Anträgen für Mathekamel
Vorgangsnummer: 16-1
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Höchstverehrter Aufsichtsrat!
Hiermit beantrage ich gemäß § 2 (c) die Antragsberechtigung.
Begründung: Für die weitere Teilnahme am Spiel ist es hilfreich, Anträge stellen zu dürfen.
Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll: Mathekamel 16:49, 27. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 16-2
Betreff: Abgelaufene Bearbeitungsfrist
Feststellungstext: Die Bearbeitungsfrist von Antrag 16-1 ist abgelaufen. Folglich gilt er gemäss § 2 (c), Satz 2 als genehmigt.
Unterschrift, Datum: Mathekamel 17:11, 29. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 16-3
Adressat: Aufsichtsrat
Bezug auf Vorgang: 16-1
Antragsgegenstand: Sehr geehrte Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte,
hiermit beantrage ich, dass mir dieselben Antragstellungsbefugnisse zuteil werden wie Mathekamel.
Begründung: soziale bürokratische Gerechtigkeit.
Unterschrift, Datum: Mambres 22:28, 29. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 16-4
Betreff: 16-3
Feststellungstext: Die Bearbeitungsfrist von Antrag 16-3 ist abgelaufen. Folglich gilt er gemäss § 2 (c), Satz 2 als genehmigt. Die angeführte Begründung missfällt dem unterzeichnenden Kamel, jedoch kann es an dem im vorhergehenden Satz aufgeführten Fakt nichts ändern
Unterschrift, Datum: Kamel_mit_Hörnern }: ) 15:23, 8. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 17 vom 27.09.2011 – Antrag auf das Stellen von Anträgen
Vorgangsnummer: 17-01
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Aufsichtsrat,
das unterzeichnende Kamel beantragt hiermit nach § 2 (c) die Berechtigung Anträge stellen zu dürfen.
Begründung: Ich wiederhole hiermit einen wegen formalen Fehlern zurückgezogenen Antrag auf Berechtigung Anträge stellen zu dürfen nach einer mir von Kamel mit Hörnern gesetzten Frist.
Unterschrift, Datum: Kamel_mit_Hörnern }: ) 18:00, 27. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 17-02
Betreff: Abgelaufene Bearbeitungsfrist
Feststellungstext: Der Antrag 17-01 wurde seit 2 Tagen nicht bearbeitet und gilt deswegen gemäss § 2 (c), Satz 2 als genehmigt.
Unterschrift, Datum: Kamel_mit_Hörnern }: ) 15:46, 30. Sep. 2011 (NNZ)
Nr. 18 vom 27.09.2011 – Antrag auf Seiten für den Zentralrat der Paragraphenreiter
Vorgangsnummer: 18·01
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter,
Hiermit beantragt der Zentralrat der Paragraphenreiter gemäß § 8, folgende Seiten anlegen zu dürfen:
- Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter
- Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Schalterhalle
- Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Tagungsraum
- Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Chefsessel
- Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Abstellkammer
- Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Zentralrat der Paragraphenreiter/Aushangtafel
Begründung: Eine Entlastung der allgemeinen Vorgangsseite und eine dauerhafte Präsentation unserer Geschäftsordnung scheinen geeignet, die Ordnung zu erhöhen.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 18:17, 27. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 18•02
Betreff: Antrag 18·01 automatisch genehmigt
Feststellungstext: Da der Spielleiter es während der letzten zwei Werktage versäumt hat, obigen Antrag zu beantworten, gilt dieser nach § 8 Satz 3 als genehmigt.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 22:42, 29. Sep. 2011 (NNZ)
Nr. 19 vom 27.09.2011 Anmerkung
Beachtung
Vorgangsnummer: 19-01
Anmkerkungsinhalt: Das unterzeichnende Kamel empfielt aus gegebenem Anlass den am Spiel teilnehmenden und nach §0 handelnden Artgenossen hiermit die im Anhang angefügten Punkte in die Regeln der 10. Runde des Bürokratenspiels aufzunehmen. Alternativ können die Angesprochenen auch ein Organ zur allgemeinen Begriffserklärung für Teilnehmer (OzaBfT) gründen.
Unterschrift, Datum: Kamel_mit_Hörnern }: ) 18:46, 27. Sep. 2011 (NNZ)
Anlage
§10 (a) Jeder Spielteilnehmer ist selbst dafür zuständig sich über die in den Regeln und Geschäftsordnungen verwendeten Fachbegriffe zu informieren.Nr. 20 vom 28.09.2011 - Beitritt in ein Organ und Handlungen als Mitglied desselben, mit Sekundenangabe zur Nachvollziehbarmachung des zeitlichen Verlaufs
Vorgangsnummer: 20-1
Maßnahme: Hiermit trete ich, Spielteilnehmer Wanderdüne, dem Organ Spielleiter bei.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 22:51, 28. Sep. 2011 (NNZ) (und 5 Sekunden)
Vorgangsnummer: 20-2
Adressat: Spielleiter
Bezug auf Vorgang: 10-franz und folgende
Antragsgegenstand: Euer Ehren, ich bitte hiermit im Namen meines Organs Spielleiter um eine verbindliche Regelauslegung bezüglich der in den Vorgängen 10-franz; 10-gans,dumme und 10-hänschenklein klar gewordenen Unsicherheit, wie der Paragraph 2(c) der Spielregeln auszulegen ist. Bitte stellen Sie klar, ob die Auslegung von Kamelokronf oder von Wanderdüne richtig ist.
Begründung: Ohne Ihre Weisheit, Euer Ehren, scheint dieser Streit nicht beizulegen zu sein.
Unterschrift, Datum: Organ Spielleiter, vertreten durch Mitglied Wanderdüne 22:51, 28. Sep. 2011 (NNZ) (und 10 Sekunden)
Vorgangsnummer: 20-3
Grundlage: Paragraph 5(e) der Spielregeln
Beschlusstext: Wanderdüne hat Recht. Seine in Vorgang 10-gans,dumme dargestellte Auslegung der Spielregeln ist völlig korrekt und ergeht ab sofort als verbindliche Regelauslegung des Spielleiters.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 22:51, 28. Sep. 2011 (NNZ) (und 40 Sekunden)
Vorgangsnummer: 20-4
Maßnahme: Hiermit trete ich, Spielteilnehmer Wanderdüne, aus dem Organ Spielleiter aus.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 22:51, 28. Sep. 2011 (NNZ) (und 55 Sekunden)
Vorgangsnummer: 20+5
Angefochtener Vorgang: 20-3
Anfechtungsinhalt: Euer Ehren,
hiermit fechte ich Vorgang 20-3 und die darin befindliche verbindliche Regelauslegung an. Nach §5 (e) ist der Spielleiter nicht berechtigt, Regeln verbindlich auszulegen, sondern nur berechtigt, verbindlich über die Auslegung der Regeln zu entscheiden. Die verbindliche Regelauslegung in Vorgang 20-3 ist somit nicht wirksam; eine Verbindliche Entscheidung ist in Vorgang 20-3 jedoch nicht zu finden.
Im übrigen wurde Antrag 20-2, in welchem die Unklarheiten bezüglich der Spielregeln dem Spielleiter vorgebracht wurden, nicht einmal genehmigt. Solange nicht einmal klar ist, ob der Antrag nicht womöglich noch abgelehnt wird, sollte auch nicht in dieser Angelegenheit entschieden werden (gemäß §0).
Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll, J* 00:40, 3. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 21 vom 28.09.2011
Vorgangsnummer: Vingt et un
Maßnahme: Hiermit trete ich, Spielteilnehmer Wanderdüne, aus dem Organ Aufsichtsrat aus.
Begründung: Ich will nicht länger Mitglied dieses mangelhaft arbeitenden Organes sein!
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 23:34, 28. Sep. 2011 (NNZ)
Anlage
Vielleicht hab ich ja Recht!Nr. 22 vom 30.09.2011 – Antrag auf Ordnungsmaßnahmen gegen zwei Spielteilnehmer
Vorgangsnummer: Quatre vingt douze moins soixante-dix
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Spielleiter,
Hiermit beantrage ich Ordnungsmaßnahmen gemäß § 4.1 (d) gegen die Spielteilnehmer Mambres und Kamel mit Hörnern.
Begründung: Beide Spielteilnehmer sind im Vorfeld bereits durch unbürokratisches Verhalten aufgefallen. So missachtete Mambres § 1 (c) bzw. (e), vgl. Mitteilung 09b. Kamel mit Hörnern hingegen verwendete eine bereits verwendete Aktennummer, sowie wiederholt bereits benutzte Vorgangsnummern.
Nun hätte man dies mit viel gutem Willen (den man als ordentlicher Bürokrat eigentlich nicht besitzen sollte) noch als Ausrutscher und Versehen betrachten können. Allerdings folgte daraufhin von den beiden das klare Bekenntnis zur Unordnung und Verwahrlosung: Die Vorgänge 06-04 und 06-01 (2. Verwendung) wurden zwar jeweils per Formular zurückgezogen – oberflächlich betrachtet scheinbar einsichtig und opportun –, jedoch verweigerten sich die Teilnehmer kaltblütig, die zurückgezogenen Vorgänge gemäß § 2 (g) Satz 2 abzustempeln! Ich sage Ihnen, hier ist eine Verschwörung im Gange, die das Spiel mittels Unordnung und Bürokratieabbau ins Verderben stürzen soll. Ergreifen Sie entschlossene Maßnahmen und schreiten Sie ein!
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 09:49, 30. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: Quatre vingt douze moins soixante-dix - II
Information: Das unterzeichnende Kamel nimmt die Anschuldigungen zur Kenntnis und liefert sich dem Urteil des Spielleiters aus. Es wird allerdings die von ihm zurückgezogenen Vorgänge erst dann ordnungsgemäß stempeln wenn dieser Vorgang beendet ist um die Beweisführung nicht zu behindern.
Unterschrift, Datum: Kamel_mit_Hörnern }: ) 15:37, 30. Sep. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: Quelle idiote s'intéresse pour cela?
Abgelehnter Vorgang: Quatre vingt douze moins soixante-dix
Ablehnungstext: Der obige Antrag wird hiermit abgelehnt.
Begründung: Die von Antragsteller Kamelkronf zitierte Regel besagt lediglich, dass zurückgezogene Vorgänge mit dem Stempel "Zurückgezogen" zu kennzeichnen sind. Es geht nicht aus der Spielregel hervor, dass diese Pflicht den Zurückziehenden obliegt, auch wenn diese natürlich im Sinne von §0 verantwortlich wären, einen Stempel zu setzen, um §2(g) nachzukommen. Insofern hat zwar Kamelokronf Recht, dass die beiden Beschuldigten nicht völlig regelkonform gehandelt haben, doch der Spielleiter hält dieses Verhalten nicht für ordnungsschädigend genug, um bereits zu solch drakonischen und schmerzhaften Maßnahmen wie einer Verwarnung zu greifen. Nach derselben Logik müsste dann ja auch der vom Spielleiter überaus geschätzte Kollege Kamelokronf verwarnt werden, da er sich des Regelverstoßes gewahr war und dennoch nichts dagegen unternahm.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter
Unterschrift, Datum: Sockenpuppe von Wanderdüne 19:42, 10. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 22 vom 02.10.2011
Vorgangsnummer: XXII-A
Maßnahme: Hiermit tritt das unterzeichnende Kamel in den Aufsichtsrat ein.
Begründung: Um die chronische Unterbesetzung des Aufsichtsrates zu lindern.
Unterschrift, Datum: Kamel_mit_Hörnern }: ) 15:09, 2. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 23 vom 04.10.2011
Vorgangsnummer: 12345678902
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Werter Aufsichtsrat,
hiermit beantrage ich, den im Anhang befindlichen Erlass genauestens zu prüfen und in selbiger oder ggf. modifizierter Form als Geschäftsordnung zu beschließen.
Begründung: Der Aufsichtsrat benötigt dringend eine Geschäftsordnung.
Unterschrift, Datum: J* 11:28, 4. Okt. 2011 (NNZ)
Anlage
Vollkommene, aufsichtsrätisch maßgebliche Paragraphen in regelkonformem Erlass (VamPirE)
§0 Präambel
[]
§1 Zweck
- (a) Die VamPirE bilden die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates nach §3.3 (a) der Spielregeln.
- (b) Der Aufsichtsrat verpflichtet sich, gemäß der VamPirE zu arbeiten.
§2 Änderungen
- (a) Änderungen der VamPirE erfolgen per Abstimmung.
§3 Vorgänge
- (a) An den Aufsichtsrat gerichtete Vorgänge sind auf der jeweils dafür vorgesehenen Vorgangsseite einzureichen. Für organinterne Angelegenheiten ist dies die Seite Projekt:Bürokratenspiel/10._Runde/Organe/Aufsichtsrat/interne Vorgänge, alle anderen Angelegenheiten sind auf der Seite Projekt:Bürokratenspiel/10._Runde/Organe/Aufsichtsrat/allgemeine Vorgänge vorzubringen.
- (b) Für jede neue Angelegenheit ist eine eigene Akte anzulegen. Der Verursacher kann dabei eine 11-stellige, ganzzahlige, dezimale vergebene Vorgangsnummer wählen. Die Vorgangsnummer muss innerhalb der Seite eindeutig sein und eine prime Quersumme haben. Jeder darauf folgende Vorgang erhält selbige Vorgangsnummer mit dem zusätzlichen Suffix eines Minus und der Position des Vorgangs innerhalb der Akte als kleine römische Ziffern.
- (c) Während der Kaffepause des Aufsichtsrates sind keine Vorgänge einzureichen. Ausgenommen davon sind Vorgänge, die mit dem Stempel "eilt" versehen sind und denen eine ausführliche Begründung der Dringlichkeit des Vorgangs beigefügt ist. Beginn und Ende jeder Kaffepause macht der Aufsichtsrat öffentlich bekannt.
- (d) Als Rechtsmittel ist die Anfechtung zulässig. Der Vorsitzende prüft daraufhin die Angelegenheit. Wird der Anfechtung stattgegeben, so wird erneut nach dem üblichen Verfahren über die Angelegenheit entschieden.
§4 Geschlossene Akten
- (a) Akten, in denen seit mehr als fünf Tagen keine neuen Vorgänge erfolgten, gelten als geschlossen.
- (b) Es ist unzulässig, Vorgänge in geschlossenen Akten durchzuführen. Der Nachsitzende ist von dieser Regelung ausgenommen.
- (c) Die Wiedereröffnung einer Akte kann in einer separaten Akte beantragt werden. Im Genehmigungsfall führt der Nachsitzende die Wiedereröffnung als Maßnahme innerhalb der betreffenden Akte durch.
§5 Spezielle Ämter
- (a) Vorsitzender ist stets das dienstälteste Mitglied. Lediglich werktags oder am Wochenende gibt es den Titel an das dienstjüngere Mitglied ab.
- (b) Nachsitzender ist stets das dienstälteste Mitglied.
§6 Entscheidungsfindung
- (a) Soweit nicht anders festgelegt ist jedes Mitglied des Aufsichtsrates berechtigt, im Namen des Aufsichtsrates zu handeln.
- (b) Sofern die Genehmigung eines Antrags an den Aufsichtrat keiner Frist unterliegt, so ist eine Abstimmung erforderlich.
- (c) Bei Abstimmungen ist jedes Mitglied des Aufsichtsrates stimmberechtigt. Soweit nicht anders vorgeschrieben, so ist für ein positives Votum eine einfache Mehrheit ausreichend.
Anhang A: Beispiele
- Wurde als Vorgangsnummer für den ersten Vorgang der Akte die Vorgangsnummer 33333133333 gewählt, so erhält der vierte Vorgang der Akte die Vorgangsnummer 33333133333-iii.
Vorgangsnummer: 12345678902-i
Abstimmungsgegenstand: VamPirE aus dem Antrag mit Vorgangsnummer 12345678902
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Das vorgetragene Anliegen, dem Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung zu geben, scheint dem Unterzeichner zwar etwas anmaßend, aber dennoch der Bürokratie förderlich und ist es somit der Meinung des Unterzeichners nach Wert, stattgegeben zu werden. Kamel_mit_Hörnern }: ) 15:48, 7. Okt. 2011 (NNZ)
Auch ich stimme selbstverständlich dafür! --J* 11:24, 8. Okt. 2011 (NNZ)Ergebnis der Auszählung: Der Antrag wurde angenommen. Zwei stimmen dafür, keine Stimme dagegen, keine Enthaltungen. Wahlbeteiligung: 100%.
Unterschrift des Auszählenden: J* 11:24, 8. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 24 vom 04.10.2011
Vorgangsnummer: Unt-I
Betreff: Untätigkeit
Feststellungstext: Werte Mitbürokraten,
nach §6 (a) der Spielregeln kann als untätig angesehen werden, wer "über einen Zeitraum von mehr als 9 Tagen keine Arbeit für ein Organ, in welchem es Mitglied ist, geleistet hat". Folgende Mitspieler sind nicht Mitglied eines Organs und können somit auch keine Arbeit für ein Organ geleistet haben, in welchem sie Mitglied sind:
- Kam-aeleon
- Wanderdüne
- Mambres
- Sockenpuppe von Wanderdüne
- Mathekamel
Daher stelle ich die Untätigkeit oben genannter Personen nach §6 (b) öffentlich fest. Ich bitte um Bestätigung der Sachlage gemäß §6 (b), Satz 2.
Unterschrift, Datum: J* 15:10, 4. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: Unt-II
Bezugnahme auf Vorgang: Unt-I
Stellungnahme: Hiermit bestätige ich die Aussagen des Spielteilnehmers J* in allen Punkten. Des Weiteren definiere ich hiermit das Organ Spielleiter als das „betreffende Organ“ gemäß § 6 (b) Satz 2. Diese Definition gilt nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem der erste der genannten Spielteilnehmer für dieses Organ tätig wird.
Bemerkung: Vielleicht klappts ja so irgendwie?
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 16:46, 4. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 26-3
Angefochtener Vorgang: Unt-II
Anfechtungsinhalt: Leider kann ich keine rechtliche Grundlage für die mir willkürlich erscheinende Festlegung, bei dem „betreffenden Organ“ handle es sich um den Spielleiter, erkennen. Es ist für mich nicht ersichtlich, inwieweit ausgerechnet der Spielleiter betroffener sein sollte als jedes beliebige andere Organ, zumal offensichtlich keiner der genannten Spielteilnehmer Mitglied des Spielleiters ist. Solange diese Bedenken nicht ausgeräumt werden, sehe ich mich daher leider dazu gezwungen, die genannte Stellungnahme anzufechten.
Unterschrift, Datum: TM?! 16:57, 4. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: T-I
Angefochtener Vorgang: Unt-I
Anfechtungsinhalt: Da die betroffenen Kamele in keinem Organ Mitglied sind, macht §6(a) überhaupt keine Aussage über sie, da sie für kein Organ, in welchem sie Mitglied sind, mehr als 9 Tage keine Arbeit geleistet haben, weil es überhaupt kein solches Organ gibt. Vollends absurd ist die Stellungnahme, bei dem Organ handle es sich um den Spielleiter, da keines der erwähnten Kamele Mitglied des Organs Spielleiter ist. Im Sinne von §0 erscheinen mir die obigen Vorgänge Unt-I und Unt-II ungültig zu sein, da sie gegen grundlegende Axiome der zweiwertigen Aussagenlogik und der Zermelo-Fraenkelschen Mengenlehre verstossen (s. Anlage). Ich begrüsse aber die Arbeit der Mitbürokraten J* und Kamelokronf zur Lösung der globalen Energiefrage: Die Bewegungsenergie, die aus der Umdrehung Ludwig Wittgensteins in seinem Grabe gewonnen werden kann, die durch diese beiden Vorgänge verursacht wurde, wird dazu sicher einen wertvollen Beitrag leisten.
Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 17:31, 4. Okt. 2011 (NNZ)
Anlage
Sei K ein Kamel. §6(a) definiert Untätigkeit wiefolgt: K untätig ⇔ Es gibt ein Organ O, so dass (i) K Mitglied von O und (ii) Alter A des Zeitpunkts Z der letzten getätigten Arbeit W des Kamels K für das Organ O > 9 Tage. Falls nun die Menge M aller Organe O, so dass K Mitglied von O ist, leer ist, ist die Aussage (i) offenbar für alle Organe O falsch und damit auch die Aussage (i) & (ii) und damit auch die Aussage, dass ein Organ O existiert, für das (i) & (ii) wahr sind, und damit auch die Aussage, dass K untätig ist.Vorgangsnummer: T-II
Angefochtener Vorgang: T-I
Anfechtungsinhalt: Werter Mitbürokrat Kam-aeleon,
selbstverständlich fechte ich obige Anfechtung hiermit an! Da Ihnen das Formalisieren logischer Probleme offenbar größte Schwierigkeiten bereitet, möchte ich Ihnen diese Aufgabe gerne abnehmen. Ihr Denkfehler wird ihnen sicherlich gleich wie Schuppen von den Augen fallen.
Um Sie nicht gleich zu Beginn zu sehr zu verwirrend, möchte ich das Problem in vereinfachter Form anhand einer Wahrheitstabelle erläutern. Sei dabei P die Menge der Organe in denen das Kamel K Mitglied ist.
Leistet ein Kamel K Arbeit für ein Organ O in welchem es Mitglied ist?
P nicht leer | P ist leer | |
---|---|---|
K leistet Arbeit für ein O ∈ P | JA | NEIN |
¬ K leistet Arbeit für O ∈ P | NEIN | NEIN |
Ein Kamel K leistet also nur dann Arbeit für ein Organ O in welchem es Mitglied ist, wenn es Arbeit für das Organ O leistet und darin Mitglied ist.
Nun lassen Sie uns das Gegenteil betrachten:
P nicht leer | P ist leer | |
---|---|---|
K leistet Arbeit für ein O ∈ P | NEIN | JA |
¬ K leistet Arbeit für O ∈ P | JA | JA |
Bereits darin wird deutlich, dass ein Kamel, welches nicht Mitglied eines Organ ist, keine Arbeit für ein Organ leistet, in dem es Mitglied ist.
Wagen wir uns nun an das etwas kompliziertere Gesamtproblem. Seien also:
- K ein Kamel
- < die zweistellige Relation "kleiner als"
- M = { (k×o) | k ist Mitglied von o } eine zweistellige Relation
- L = { (w×k×o) | w wurde geleistet von k durch o } eine dreistellige Relation, sowie
- A(w) eine einstellige Funktion, welche das Alter des Zeitpunktes der Leistung von w angibt.
Dann gilt: "Ein Kamel, welches über einen Zeitraum von mehr als 9 Tagen keine Arbeit für ein Organ, in welchem es Mitglied ist, geleistet hat, kann als untätig angesehen werden." ist äquivalent zur Formel
K untätig ⇔ ¬ ( ∃ Organ O, ∃ Arbeit W, so dass (A(W) < 9) und L(W,K,O) und M(K,O) )
was wiederum äquivalent ist (negation der Quantoren) zur Formel
K untätig ⇔ ∀ Organe O, ∀ Arbeit W, ¬( es gilt (A(W) < 9) und L(W,K,O) und M(K,O) )
was wiederum äquivalent ist (De Morgan’sche Gesetze) zur Formel
K untätig ⇔ ∀ Organe O, ∀ Arbeit W, es gilt ¬(A(W) < 9) oder ¬L(W,K,O) oder ¬M(K,O)
Daraus folgt notwendigerweise
∀ Organe O ¬M(K,O) ⇒ K untätig
Damit sind Kamele, welche nicht Mitglied eines Organs sind, untätig. q.e.d. □
Unterschrift, Datum: J* 00:42, 5. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: T-III
Angefochtener Vorgang: T-II
Anfechtungsinhalt: Werter Mitbürokrat J*,
Ihr Unvermögen, einfachste logische Schlüsse nachzuvollziehen, wird schon darin offenbar, dass Sie zwei Wahrheitstabellen aufgestellt haben, die einander in allen Punkten widersprechen. Und auch die wohlwollende Annahme, dass in der zweiten Tabelle statt „leistet Arbeit“ eigentlich „leistet keine Arbeit“ gemeint ist, ändert nichts an Ihren grundlegenden Irrtümern; denn falls P leer ist, entnehme ich Ihrer ersten Tabelle, dass sowohl die Aussage „K leistet Arbeit für ein O aus P“ wie auch Ihre Verneinung falsch ist, was barer Unsinn ist.
Betrachten wir nun das Gesamtproblem in der von Ihnen definierten (leider sehr mangelhaften) Notation. Bereits beim Formalisieren des zur Debatte stehenden Satzes machen Sie einen Fehler. Korrekt wäre
K untätig ⇔ ∃ Organ O, so dass M(K,O) und ¬ ( ∃ Arbeit W, so dass (A(W) < 9) und L(W,K,O) )
und mit der Negation der Quantoren und den De Morgan'schen Gesetzen folgt
K untätig ⇔ ∃ Organ O, so dass M(K,O) und ∀ Arbeit W gilt (A(W) ≥ 9) oder ¬L(W,K,O)
Daraus folgt notwendigerweise
∀ Organe O ¬M(K,O) ⇒ ¬ ∃ Organ O, so dass M(K,O) ⇒ ¬ ∃ Organ O, so dass M(K,O) und ∀ Arbeit W gilt (A(W) ≥ 9) oder ¬L(W,K,O) ⇒ ¬ K untätig
Also kann ein Kamel, das in keinem Organ Mitglied ist, nicht untätig sein. q.e.d. □
Unterschrift, Datum: Kam-aeleon 10:45, 5. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: T-IV
Angefochtener Vorgang: T-III
Anfechtungsinhalt: Werter Mitbürokrat Kam-aeleon,
ich muss doch sehr bitten. Aber von Ihnen lasse ich mir keinen Elefanten aufbinden, nicht von Ihnen! Betrachten Sie doch ruhig ein mal selbst ihr Resultat und beachten Sie dabei die Präzedenz der logischen Operatoren "und" und "oder": Die Teilformel
∀ Arbeit W gilt (A(W) ≥ 9)
ist offensichtlich nicht erfüllt, allein schon aufgrund ihres absurden Vorgangs da oben. Damit ist dann auch die Teilformel
M(K,O) und ∀ Arbeit W gilt (A(W) ≥ 9)
unerfüllt, und zwar für jedes Kamel. Setzt man dies ein, so ergibt sich
∀ Organe O ¬M(K,O) ⇒ ¬ ∃ Organ O, so dass ¬L(W,K,O) ⇒ ¬ K untätig
und umgeformt
∀ Organe O ¬M(K,O) ⇒ ∀ Organ O, gilt L(W,K,O)
was selbstverständlich völliger Unsinn ist, da ein Kamel, welches in keinem Organ Mitglied ist, damit nicht Arbeit für alle Organe tätigt.
Vielmehr würde nach der von Ihnen aufgestellten Formel
K untätig ⇔ ∃ Organ O, so dass M(K,O) und ∀ Arbeit W gilt (A(W) ≥ 9) oder ¬L(W,K,O)
ein Kamel K bereits untätig, wenn es ein Organ O gibt, für welches K keine Arbeit tätigt (oder womöglich sogar dann wenn es nicht alle Arbeit für das Organ tätigt, immerhin ist die Variable W in der Teilformel ¬L(W,K,O) frei und es üblich, einer freien Variable mit dem Allabschluss zu begegnen).
So werden Sie das ja wohl nicht stehen lassen wollen, oder? Mich schüttelt es jetzt noch, wenn ich Ihre Zeilen sehe!
Unterschrift, Datum: J* 11:25, 5. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: T-V
Angefochtener Vorgang: T-I; T-II; T-III; T-IV
Anfechtungsinhalt: Werte Spielteilnehmer,
hiermit fechte ich die obigen Anfechtungen T-I und T-II und T-III und T-IV an.
Die von Spielteilnehmer Kam-aeleon zitierten „Axiome der zweiwertigen Aussagenlogik und der Zermelo-Fraenkelschen Mengenlehre“ sind mir nicht bekannt, und ich habe sämtliche Spielregeln und Rahmenregeln gründlichst durchforstet - sie stehen auch nicht darin. Da könnte ja jeder kommen, und nicht deduktiv abgeleitete Grundsätze einer Theorie postulieren! Wo kämen wir denn da hin, wenn irgendwelche Herren namens Zermelo-Fraenkel, die weder als Spielteilnehmer noch als Organe bekannt sind, hier inhaltliche Vorschriften für unser Spiel leisten könnten? Des Weiteren ist es ungeheuerlich, dass ohne Erklärung die im folgenden aufgelisteten und mit Kommata voneinander getrennten Symbole benützt werden:
∀, ≥, ¬, ⇒, ∃, □
Das haben wir noch nie so gemacht, solcherlei Symbole, die nicht erklärt oder eingeführt wurden, zu utilisieren oder gar neu zu erfinden, denn mal ehrlich, ein falschrummes E? Da müsste man schon bescheuert sein, um so was zu verwenden! Wie kann man bitte ein System auf Axiomen aufbauen, übrigens? Alles muss seine Ordnung haben, meine Herren, und das schließt diesen unordentlichen und manchmal sogar widersprüchlichen Krampf, den Sie Aussagenlogik nennen, für dieses Spiel aus.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 18:51, 5. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 27 vom 04.10.2011 – Antrag auf Antragsberechtigung eines Spielteilnehmers, der bis 27 zählen kann, ohne sich zwei mal zu verzählen
Vorgangsnummer: 27-1
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrte Aufsichtsratsmitglieder,
hiermit beantrage ich nach § 2 Buchstabe (c) Spielregeln die Berechtigung Anträge stellen zu dürfen.
Begründung: Ein weiser Mann sagte mir einst, eine Handlung sei umso sinnvoller, desto mehr Handlungsmöglichkeiten dem Gehandelt habenen zur Verfügung stünden, woraus ich ableite, dass die Handlung, einen Antrag gemäß § 2 Buchstabe (c) Spielregeln zu stellen, eine sehr sinnvolle Handlung ist, da sie mir, sofern sie mit Erfolg gekrönt ist, nahezu fast alle Handlungsmöglichkeiten, welche mit dem Stellen von Anträgen mittelbar oder unmittelbar einhergehen, auszuführen, und dies, ohne die Handlungsmöglichkeiten, welche nicht mittelbar oder unmittelbar mit dem Stellen von Anträgen einhergehen, merklich einzuschränken. Einer solchen Weisheit meiner bescheidenen Meinung nach selbst der Aufsichtsrat nichts entgegenzusetzen haben.
Unterschrift, Datum: TM?! 15:38, 4. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 27-2
Thema: 27-1
Gutachtentext: Der Antrag scheint im Grunde sinnvoll. Eine detaillierte Analyse der Satzstrukturen wirft jedoch noch Fragen auf. Der Unterzeichner empfiehlt daher, sollten sich diese nicht innerhalb der durch §2 (c) gesetzten Frist lückenlos klären, den Antrag sicherheitshalber abzulehnen.
Gefundene Mängel des Antrags:
- "[…] da sie mir, sofern sie mit Erfolg gekrönt ist, nahezu fast alle Handlungsmöglichkeiten […] auszuführen, und dies, ohne die Handlungsmöglichkeiten […] merklich einzuschränken."
Organ/Sachbearbeiter: J* (Aufsichtsrat)
Unterschrift, Datum: J* 15:57, 4. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 27-3
Adressat: Aufsichtsrat
Betreff: Gutachten 27-2 hierselbst
Feststellungstext: Sehr schön. Ich sehe nicht ohne Freude, dass es dem Aufsichtsrat gelungen ist, dank seines bürokratischen Gespürs selbst in einem relativ langen Satz einen (selbstverständlich absichtlich eingebauten) Fehler in Gestalt eines falschen Wortes aufzuspüren und hierdurch zu beweisen, dass dieses Spiel meiner Teilname tatsächlich würdig ist. Um das weitere Verfahren zu beschleunigen, mache ich von meinem Recht gemäß § 2 Buchstabe (f) Spielregeln Gebrauch und ändere den Antrag 27-1 ab, indem ich das Wort „auszuführen“ durch das Wort „ermöglicht“ ersetze. (Auf eine Darstellung der Änderungen im oben genannten Antrag selbst verzichte ich und belasse es in Übereinstimmung mit § 2 Buchstabe (f) Spielregeln bei der Kennzeichnung des geänderten Antrags mittels Stempel, da die Änderungen in dieser Feststellung bereits ausdrücklich beschrieben sind und ich es für unbürokratisch erachten würde, wenn ein Spielteilnehmer auf den ersten Blick den aktuell gültigen Wortlaut eines geänderten Vorganges erkennen könnte, statt sich durch alle darauf folgenden Vorgänge wühlen und die Änderungen daraus zusammensuchen zu müssen.)
Unterschrift, Datum: TM?! 16:14, 4. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 27-4
Genehmigter Vorgang: 27-1
Genehmigungstext: Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung teilweise stattgegeben.
Einschränkungen: Diese Genehmigung berechtigt weder zur Beschleunigung irgendwelcher Verfahren, noch zur Krönung von Handlungen (auch nicht mit Erfolg).
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Unterschrift, Datum: J* 16:28, 4. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 27-5
Angefochtener Vorgang: 27-4
Anfechtungsinhalt: Sehr geehrter Aufsichtsrat, ich kann Ihre Genehmigung leider nicht nachvollziehen. In der Begründung des Antrages befindet sich die undeutbare Aussage:
„Einer solchen Weisheit meiner bescheidenen Meinung nach selbst der Aufsichtsrat nichts entgegenzusetzen haben.“
Falls Sie sich ebensowenig wie der Unterzeichner einen Reim auf diesen grammatischen Unsinn machen können, halte ich es für grob fahrlässig, diesen Antrag zu genehmigen. Denn wer weiß, welche Aussagen der Antragsteller hier einschleust und später in irgendeiner Form ausnutzt.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 16:33, 4. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 27-6
Grundlage: 27-5
Beschlusstext: Der Anfechtung wird hiermit stattgegeben. Die Angelegenheit wird weiter geprüft.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Unterschrift, Datum: J* 16:38, 4. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 27-7
Zurückgezogener Vorgang: 27-4
Rückzugstext: Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung zurückgezogen.
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Unterschrift, Datum: J* 16:38, 4. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 27-8
Adressat: Aufsichtsrat
Betreff: Anfechtung 27-5 hierselbst
Feststellungstext: Sehr schön. Ich sehe nicht ohne Freude, dass es einem eigentlich an diesem Vorgang unbeteiligten Zentralratsmitglied in heldenhafter Ausübung seiner bürokratischen Tätigkeit auch über das ihm vorgegebene Fachgebiet hinaus auch den zweiten (selbstverständlich ebenfalls absichtlich eingebauten) Fehler in Gestalt eines fehlenden Wortes aufzuspüren und hierdurch zu beweisen, dass dieses Spiel meiner Teilname wirklich würdig ist. Um das weitere Verfahren unbeschleunigt durchführen zu können, mache ich von meinem Recht gemäß § 2 Buchstabe (f) Spielregeln Gebrauch und ändere den Antrag 27-1 ab, indem ich im letzten Satz zwischen den Wörtern „Weisheit“ und „meiner“ das Wort „kann“ einfüge. (Auf eine Darstellung der Änderungen im oben genannten Antrag selbst verzichte ich und belasse es in Übereinstimmung mit § 2 Buchstabe (f) Spielregeln bei der erneuten Kennzeichnung des geänderten Antrags mittels Stempel, da die Änderungen in dieser Feststellung bereits ausdrücklich beschrieben sind und ich es für unbürokratisch erachten würde, wenn ein Spielteilnehmer auf den ersten Blick den aktuell gültigen Wortlaut eines geänderten Vorganges erkennen könnte, statt sich durch alle darauf folgenden Vorgänge wühlen und die Änderungen daraus zusammensuchen zu müssen.)
Unterschrift, Datum: TM?! 16:46, 4. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 27-9
Abgelehnter Vorgang: 27-1
Ablehnungstext: Der Antrag inklusive der darin vorgenommenen Änderungen wird hiermit abgelehnt.
Begründung: Der Inhalt und somit auch die Auswirkung der letzten Änderungsfeststellung ist widerum unklar: "[…] dass es einem […] Zentralratsmitglied […] auch den zweiten […] Fehler in Gestalt eines fehlenden Wortes aufzuspüren und hierdurch zu beweisen, dass dieses Spiel meiner Teilname wirklich würdig ist."
Organ/Sachbearbeiter: Aufsichtsrat
Unterschrift, Datum: J* 16:57, 4. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 28 vom 04.10.2011 – Antrag auf Verwarnung
Vorgangsnummer: 28-1
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Aufsichtsrat, hiermit beantrage ich die Verwarnung der in Vorgang Unt-I der Akte 24 erwähnten Personen gemäß §6 (e), Satz 2.
Begründung: Untätigkeit gehört bestraft.
Unterschrift, Datum: J* 17:04, 4. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 29 vom 06.10.2011 – Antrag auf Mecklenburg-Vorpommerung des Spielleiters
Vorgangsnummer: mcklnbrgvrpmmrg
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren,
hiermit beantrage ich, den Spielleiter gründlich zu mecklenburg-vorpommern.
Begründung: Der Spielleiter ist eine verdammte Schnarchnase und hat schon seit Ewigkeiten keinen einzigen Antrag mehr bearbeitet. Nicht ein mal die vom Zentralrat beschlossenen Regeln hat er eingepflegt. Büroschlaf hin oder her, aber es muss schließlich alles seine Ordnung haben. Anbei ein Dokument, welches die Schlamperei des Spielleiters belegt.
Unterschrift, Datum: Hochachtungsvoll, J* 16:56, 6. Okt. 2011 (NNZ)
Anlage
Nicht oder nur teilweise bearbeitete, an den Spielleiter gerichtete Vorgänge auf der allgemeinen Vorgangsseite, ausgenommen Anträge deren Bearbeitungsfrist bereits verstrichen ist:
- Nr. 08 vom 24.09.2011 – Anfrage an den Spielleiter
- Nr. 20 vom 28.09.2011 - Beitritt in ein Organ und Handlungen als Mitglied desselben, mit Sekundenangabe zur Nachvollziehbarmachung des zeitlichen Verlaufs
- Nr. 22 vom 30.09.2011 – Antrag auf Ordnungsmaßnahmen gegen zwei Spielteilnehmer
Beschlossene Regeländerungen die vom Spielleiter nicht ordnungsgemäß nach §5 (d) in die Regelseite eingegliedert wurden:
Vorgangsnummer: egall
Abgelehnter Vorgang: 37-1
Ablehnungstext: Dieser Antrag wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Der Spielleiter hat die Übersicht über all den Quatsch verloren, der ihm unordentlich und vor der Einrichtung seiner eigenen Seiten angetragen wurde und wird allein schon deswegen obigen Quatsch einfach mal ablehnen. Außerdem ist es Kronfi dick und rund!
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter
Unterschrift, Datum: Sockenpuppe von Wanderdüne 21:51, 19. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 30 vom 06.10.2011 – Antrag auf Antragsberechtigung eines Spielteilnehmers, der sogar bis 30 zählen kann, ohne sich zwei mal zu verzählen
Vorgangsnummer: 30-1
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrte Aufsichtsratsmitglieder,
hiermit beantrage ich erneut nach § 2 Buchstabe (c) Spielregeln die Berechtigung Anträge stellen zu dürfen.
Begründung: Ein weiser Mann sagte mir einst, eine Handlung sei umso sinnvoller, desto mehr Handlungsmöglichkeiten dem Gehandelt habenen zur Verfügung stünden, woraus ich ableite, dass die Handlung, einen Antrag gemäß § 2 Buchstabe (c) Spielregeln zu stellen, eine sehr sinnvolle Handlung ist, da sie mir, sofern sie mit Erfolg gekrönt ist, nahezu fast alle Handlungsmöglichkeiten, welche mit dem Stellen von Anträgen mittelbar oder unmittelbar einhergehen, ermöglicht, und dies, ohne die Handlungsmöglichkeiten, welche nicht mittelbar oder unmittelbar mit dem Stellen von Anträgen einhergehen, merklich einzuschränken. Einer solchen Weisheit kann meiner bescheidenen Meinung nach selbst der Aufsichtsrat nichts entgegenzusetzen haben.
Unterschrift, Datum: TM?! 23:05, 6. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 30-2
Betreff: Antrag 30-1
Feststellungstext: Der genannte Antrag gilt § 2 Buchstabe (b) Satz 2 als genehmigt, da er nicht innerhalb der vorgesehenen Frist von zwei Tagen bearbeitet wurde.
Unterschrift, Datum: TM?! 00:16, 14. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 31 vom 07.10.2011 – Gültigkeit bisheriger Regeländerungen
Vorgangsnummer: 73939133
Feststellungstext: Die bisher vom Zentralrat der Paragraphenreiter beschlossenen und vom Aufsichtsrat abgesegneten Regeländerungen sind gemäß § 5 (d) Satz 1 eindeutig rechtskräftig. Satz 2 gibt mit dem Wort „sollte“ die Empfehlung, dass der Spielleiter den neuen Regeltext zeitnah eingliedert. Dies ist, wie im Vorgang mcklnbrgvrpmmrg gesehen, nicht geschehen. Es scheint dem Unterzeichner allerdings ein unhaltbarer Zustand, dass das gültige Regelwerk nicht auf der dafür vorgesehen Seite eingesehen werden kann. Es handelt sich zweifelsfrei um einen Verstoß gegen § 0. Da auf der anderen Seite keine Spielregel explizit verbietet, die Regelseite zu aktualisieren, ohne das Amt des Spielleiters innezuhaben, wird der Unterzeichner dies in unmittelbarer Zukunft vornehmen.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 10:32, 7. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 84040244
Adressat: Kamelokronf
Verwarnungstext: Hiermit verwarne ich Spielteilnehmer Kamelokronf wegen regelwidrigen Bearbeitens und Veränderns der Regelseite.
Begründung: Wie den Spielregeln, §5 (d), eindeutig zu entnehmen ist, sollte der Spielleiter den neuen Regeltext zeitnah eingliedern. Niemand sonst ist laut Spielregeln befugt, die Regelseite zu bearbeiten und neue Regeln einzufügen, wo kämen wir denn da hin? Ein solch schwerwiegender Regelverstoß sollte vom Spielleiter gemäß §4.1 (d) mit einer Verwarnung geahndet werden, aber da das Organ momentan unbesetzt ist, wird dies nicht passieren. Es scheint dem Unterzeichner allerdings ein unhaltbarer Zustand, dass ein Verstoß gegen jede Ordnung einfach ungeschehen und unverwarnt passieren kann. Es handelt sich zweifelsfrei um einen Verstoß gegen § 0. Da auf der anderen Seite keine Spielregel explizit verbietet, eine Verwarnung zu erteilen, ohne das Amt des Spielleiters innezuhaben, wird der Unterzeichner dies nun hiermit vornehmen.
Unterschrift, Datum: Sockenpuppe von Wanderdüne 22:20, 7. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 89
Adressat: Weltöffentlichkeit
Beschwerdegrund: Verwarnung 84040244
Genauere Angaben: Es kann nicht wahr sein, dass ich hier als ordentlicher und ehrenhafter Bürokrat von dahergelaufen Neulingen ohne jegliche Spielerfahrung und mit mangelhafter Sachkenntnis Verwarnungen reingedrückt bekomme! Dazu kommt die inhaltliche Nichtigkeit dieser Verwarnung. Es ist mir sehr wohl gestattet, die Regelseite zu bearbeiten, genauso wie irgendeiner dahergelaufenen IP. Mehr noch, ich bin sogar als ordnungsbewusster Bürokrat dazu verpflichtet, um Punkt 3 der Rahmenregeln genüge zu tun. Der Verwarnende sollte lieber ganz still sein, denn ich hege gewisse Vermutungen, dass er es mit § 1 (b) nicht sonderlich genau nimmt. Des Weiteren hat er offensichtlich nicht einmal die tiefere Bedeutung meiner Vorgangsnummer erfasst.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 23:26, 7. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 357686312646216567629137
Adressat: Kamelokronf, Sockenpuppe von Wanderdüne
Betreff: obige Vorgänge 73939133, 84040244, 89
Feststellungstext: Werte Mitbürokraten, Ihr unbürokratisches Verhalten erschüttert mich zutiefst. Daher stelle ich folgendes fest:
- Aus dem Nichtvorhandensein eines Verbots kann nicht automatisch auf die Erlaubnis geschlossen werden. Vielmehr müssen alle Handlungen zum Wohle der Bürokratie durch die Regeln autorisiert sein. Wäre bereits alles erlaubt, was nicht verboten ist, so könnte ich, da dem keine Regelung entgegensteht, mir nichts, dir nichts, den Zentralrat der Paragraphenreiter auflösen oder eine Geschäftsordnung für den Spielleiter erlassen. Seien wir ehrlich: Wo kämen wir hin, legten wir die Regeln derartig aus.
- Gemäß Punkt 2 der Rahmenregeln bricht Punkt 3 der Rahmenregeln §5 (d) der Spielregeln.
- Auch Punkt 3 der Rahmenregeln berechtigt niemanden zum Modifizieren der Regeln. Sie besagt lediglich, dass nur die Regeln gültig sind, welche sich auf der Regelseite befinden. Legt man der Regel sehr verquer aus, so könnte man mit viel Fantasie daraus vielleicht eine an die gültigen Regeln gerichtete Aufforderung ableiten, sich auf der Regelseite einzufinden. Darin jedoch die Pflicht zu verstehen, eigenmächtig an des Spielleiters statt die Regelseite zu aktualisieren, ist hingegen äußerst absurd.
- Selbstverständlich muss das Aussprechen von Verwarnungen durch die Spielregeln autorisiert sein. Nach aktuellem Regelstand ist dies den Hauptorganen vorbehalten.
- Es ist wohl an der Zeit, ein Organ zu gründen, welches berechtigt ist, unschöne Schmierereien wie diese oder diese von der Regelseite auch wieder zu entfernen.
Unterschrift, Datum: J* 00:57, 8. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 42
Adressat: J*
Beschwerdegrund: Unautorisierte Ergänzung meiner Vorgänge
Genauere Angaben: Sehr geehrter Mitbürokrat,
Jetzt bin ich aber von Ihnen entsetzt! Ich hielt Sie für einen der wenigen aufrichtigen und zuweilen sogar (entgegen der bürokratischen Natur) fairen Mitspieler. Doch nun muss ich sehen, dass ausgerechnet Sie auf hinterhältigste Weise Recht und Vertrauen mit Füßen treten, indem Sie meine Vorgänge verfälschen und mir Aussagen in den Huf legen! Entfernen Sie unverzüglich diese Schmiererei aus meiner Beschwerde 89, oder ich werde brutalstmögliche Ordnungsverfahren gegen Sie anstrengen!
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 01:11, 8. Okt. 2011 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: -1
Adressat: Kamelokronf
Anmkerkungsinhalt: Sehr geehrter Mitbürokrat Kamelokronf,
ich bedaure sehr, dass beim Schreiben meines Vorgangs 357686312646216567629137 einige Tröpfchen Tinte auf den darüber befindlichen Vorgang getropft sind, die den Anschein erwecken, einen sinnvollen Text zu formen. Ich habe sie nun entfernt und werde mir wohl einen neuen Füllfederhalter kaufen müssen.
Unterschrift, Datum: J* 11:19, 8. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 32 vom 07.10.2011 – Eintritt in das Organ „Zentrale Aktenaufsicht“
Vorgangsnummer: 32-01
Maßnahme: Hiermit trete ich gemäß § 1 (e) in das Organ Zentrale Aktenaufsicht ein.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 11:04, 7. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 33 vom 07.10.2011 – Antrag auf Anlegungsberechtigung von Seiten für die Zentrale Aktenaufsicht
Vorgangsnummer: 33-01
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter,
Hiermit beantragt die Zentrale Aktenaufsicht gemäß § 8, folgende Seiten anlegen zu dürfen:
- Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Zentrale Aktenaufsicht
- Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Zentrale Aktenaufsicht/Geschäftsordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Zentrale Aktenaufsicht/Leitsätze
- Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Zentrale Aktenaufsicht/Vorbringungen
- Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Zentrale Aktenaufsicht/Beratungen
Begründung: Die Zentrale Aktenaufsicht wird sich demnächst eine Geschäftsordnung geben, da laut § 4.4 (e) Satz 2 auf jeden Fall näherer Regulierungsbedarf besteht. Gemäß (b) Satz 2 ebd. können außerdem Normen festgelegt werden, die ebenfalls auf einer Seite einsehbar sein sollten. Und schließlich werden sowohl Vorbringungen gemäß (e) Satz 1 als auch interne Beratungen gemäß (b) Satz 2 und (c) ebd. erforderlich sein.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 11:04, 7. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 33-02
Feststellungstext: Antrag 33-01 gilt gemäß § 8 wegen Fristablauf als genehmigt.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 18:16, 10. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 34 vom 08.10.2011 – Anweisung an das Organ Zentrale Aktenaufsicht
Vorgangsnummer: #FFFFFF
Angewiesener: Organ Zentrale Aktenaufsicht
Anweisungstext: Hiermit weise ich das adressierte Organ an, seiner in §3.1 (d) festgelegten Pflicht, sich um die Aktualität seines Abschnittes auf der Seite Organe zu kümmern.
Begründung: Mir in meiner Funktion als Mitglied des Aufsichtsrates missfällt es sehr, dass das adressierte Organ nicht an die Regeln hält und sehe es aufgrund von §4.3 (a) als meine Pflicht an, die Zentrale Aktenaufsicht anzuweisen, sich den gültigen Spielregeln zu unterwerfen. Sollte die Anweisung nicht binnen eines Zeitraumes von 3 Tagen ausgeführt werden, werde ich mich gezwungen sehen, beim Spielleiter einen Antrag auf eine Verwarnung sämtlicher Mitglieder des Organes zu stellen.
Organ/Sachbearbeiter: Kamel mit Hörnern Aufsichtsrat
Unterschrift, Datum: Kamel_mit_Hörnern }: ) 10:32, 8. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: #FF0000
Bezug auf Vorgang: #FFFFFF
Information: Werter Spielteilnehmer,
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Zentrale Aktenaufsicht bittet vielmals um Entschuldigung für dieses Versäumnis. Der zuständige Sachbearbeiter lässt ausrichten, dass er aufgrund hochgradig unordentlichen Verhaltens neuer wie erfahrener Mitspieler leider abgelenkt war. Es wird nicht wieder vorkommen.
Organ/Sachbearbeiter: Zentrale Aktenaufsicht, Kamelokronf
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 10:40, 8. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 35 vom 08.10.2011 – Antrag auf Rügung von J*
Vorgangsnummer: 35-grr
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren!
Hiermit beantrage ich die Rügung (oder wahlweise noch härtere Zurechtweisung gemäß § 4.1 (d)) von Spielteilnehmer J*.
Begründung: Der Spielteilnehmer hat 5 (in Worten: fünf) neue Spielseiten angelegt, ohne gemäß § 8 dazu berechtigt zu sein. Zudem hat er weitere Bearbeitungen in diesem Sinne vorgenommen (Änderung der Navigationsleiste etc.). Der Antrag 14-ש kann nicht als automatisch genehmigt gelten, da § 8 Satz 3 Halbsatz 3 dies im Falle von Rahmenregelverstoß ausschließt. Dieser Fall ist gegeben, da laut Punkt 6 der Rahmenregeln sich Organe nur eigene Seiten einrichten können. Eine automatische Genehmigung des Antrages würde den Aufsichtsrat respektive J* dazu berechtigen, zwei Spielseiten anzulegen, die anderen Organen vorbehalten sind.
Unterschrift, Datum: Kamelokronf 12:09, 8. Okt. 2011 (NNZ)
Anlage
Betreffende Edits von J*Vorgangsnummer: 35-pfff
Angefochtener Vorgang: 35-grr
Anfechtungsinhalt: Euer Ehren Spielleiter, sehr geehrter Antragsteller,
hiermit fechte ich obigen Antrag an. Es gibt keine allgemein festgelegte Nomenklatur für Organseiten, abgesehen vom zu verwendenden Prefix "Projekt:Bürokratenspiel/x. Runde/Organe" oder "Projekt:Bürokratenspiel/x. Runde/Vorgänge". Die häufige Praxis, das Prefix um einen Schrägstrich und den Namen des Organs zu erweitern, erfolgt lediglich aus Bequemlichkeit und ist keinesfalls vorgeschrieben.
Alle beantragten Seiten wurden vom Aufsichtsrat für sich selbst beantragt und keineswegs etwa für andere Organe. Damit widerspricht der Antrag keiner Spiel- oder Rahmenregel und gilt daher als genehmigt. Obige Behauptung, zwei der beantragten Seiten seien anderen Organen vorbehalten, ist völlig frei erfunden und nicht durch eine einzige Spielregel oder Rahmenregel belegt.
Unterschrift, Datum: J* 12:27, 8. Okt. 2011 (NNZ)
Anlage
Unveränderliche Rahmenregeln (Auszug):
- "6. Unterhalb der Seite Projekt:Bürokratenspiel/x. Runde/Organe sowie Projekt:Bürokratenspiel/x. Runde/Vorgänge können sich Organe bei Bedarf eigene Seiten einrichten."
§8 der Spielregeln:
- "Möchte ein Spielteilnehmer oder ein Organ eine neue Seite innerhalb des Spiels einrichten, so ist zunächst ein entsprechender Antrag an den Spielleiter zu stellen. Der Spielleiter hat innerhalb von zwei Werktagen darüber zu entscheiden. Bleibt eine Antwort nach dieser Frist aus, so gilt der Antrag als uneingeschränkt genehmigt, sofern dadurch keine Rahmenregel verletzt wird. "
Vorgangsnummer: totalllegalllll
Abgelehnter Vorgang: 35-grr und 35-pfff
Ablehnungstext: Hiermit werden beide obigen Vorgänge rundheraus abgeschmettert.
Begründung: Der Spielleiter hat die Übersicht über all den Quatsch verloren, der ihm unordentlich und vor der Einrichtung seiner eigenen Seiten angetragen wurde und wird allein schon deswegen obigen Quatsch einfach mal ablehnen. Außerdem ist es irgendwie das eigene Nest beschmutzt, oder?
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter
Unterschrift, Datum: Sockenpuppe von Wanderdüne 21:50, 19. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 36 vom 11.10.2011 – Eintritt in das Organ „Zentrale Aktenaufsicht“
Vorgangsnummer: 36-1
Maßnahme: Hiermit trete ich gemäß § 1 (e) in das Organ Zentrale Aktenaufsicht ein.
Unterschrift, Datum: Mathekamel 20:55, 11. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 37 vom 11.10.2011 – Antrag auf Rüge des Spielleiters
Vorgangsnummer: 37-1
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren,
hiermit beantrage ich Ordnungsmaßnahmen gegen den Spielleiter in Form einer Rüge nach §4.1 (d).
Begründung: Der Spielleiter hat die Seite Projekt:Bürokratenspiel/10. Runde/Organe/Spielleiter/Poesie angelegt, ohne die Anlegung selbiger vorher beantragt zu haben. Antrag 14-ש steht dieser Behauptung nicht entgegen, da mit Verstreichen der Frist entsprechend des Wortlautes des Antrags ("hiermit beantrage ich im Namen des Aufsichtsrates […] Seiten anlegen zu dürfen") nur dem Aufsichtsrat das Anlegen der Seite genehmigt wurde. Selbstverständlich war dabei eine Nutzung der Seite durch den Aufsichtsrat vorgesehen, da laut Punkt 6 der Rahmenregeln Organe sich bei Bedarf eigene Seiten einrichten können.
§8 der Spielregeln besagt weiterhin: "Möchte ein Spielteilnehmer oder ein Organ eine neue Seite innerhalb des Spiels einrichten, so ist zunächst ein entsprechender Antrag an den Spielleiter zu stellen." Ein Antrag auf Erstellung der betreffenden Seite durch den Spielleiter wurde hingegen nie genehmigt.
Fußnote: Können Sie mir mitteilen, inwiefern Verkehrssitte, Treu und Glauben in den Spiel- oder Rahmenregeln verankert sind?
Unterschrift, Datum: J* 22:33, 12. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: egall
Abgelehnter Vorgang: 37-1
Ablehnungstext: Abgelehnt! Abgelehnt!
Begründung: Der Spielleiter hat die Übersicht über all den Quatsch verloren, der ihm unordentlich und vor der Einrichtung seiner eigenen Seiten angetragen wurde und wird allein schon deswegen obigen Quatsch einfach mal ablehnen. Außerdem ist es irgendwie das eigene Nest beschmutzt, oder?
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter
Unterschrift, Datum: Sockenpuppe von Wanderdüne 21:48, 19. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 38 vom 14.10.2011 – Eintritt in das Organ „Zentrale Aktenaufsicht“
Vorgangsnummer: 38-1
Maßnahme: Hiermit trete ich gemäß § 1 (e) Spielregeln in das Organ Zentrale Aktenaufsicht ein.
Unterschrift, Datum: TM?! 00:22, 14. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 39 vom 15.10.2011 - Eintritt in das als Zentrale Aktenaufsicht bekannte Organ Zentrale Aktenaufsicht
Vorgangsnummer: 39-15/10/2011
Maßnahme: Hiermit trete ich gemäß § 1 (e) der Spielregeln in das als Zentrale Aktenaufsicht bekannte Organ Zentrale Aktenaufsicht ein.
Begründung: Durch diese Maßnahme nehme ich eine Doppelfunktion ein, eine höchst bürokratische Aufgabe.
Unterschrift, Datum: Kamel_mit_Hörnern }: ) 14:00, 14. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 40 vom 16.10.2011 - Antrag auf Seiten für den Spielleiter
Vorgangsnummer: XL
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand: Euer Ehren Spielleiter, hiermit beantrage ich für das Organ Spielleiter gemäß §8 der Spielregeln die Erlaubnis, folgende Seiten anzulegen:
- Projekt:Bürokratenspiel/10._Runde/Spielleiter
- Projekt:Bürokratenspiel/10._Runde/Spielleiter/Vorgänge
- Projekt:Bürokratenspiel/10._Runde/Spielleiter/Geschäftsordnung
- Projekt:Bürokratenspiel/10._Runde/Spielleiter/Diverslichkeiten
Begründung: Auch die anderen Hauptorgane haben eine ganze Reihe eigener Seiten bekommen, alles andere wäre also ungerecht, und der Bürokratie nützen viele Unterseiten sehr.
Unterschrift, Datum: Sockenpuppe von Wanderdüne 20:28, 16. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: XL-Ding
Genehmigter Vorgang: XL
Genehmigungstext: Genehmigungstext (bei Nichteingabe vorausgefüllt)
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter
Unterschrift, Datum: Sockenpuppe von Wanderdüne 20:30, 16. Okt. 2011 (NNZ)
Anlage
ein handgeknüpfter Gebetsteppich aus Südruanda, als Fußmatte für das neue SpielleiterbüroNr. 41 vom 16.10.2011 - Hinweis
Vorgangsnummer: Z
Adressat: Spielleiter
Bezug auf Vorgang: Spielregel §5 (d)
Rechtshinweis: Euer Ehren,
ich möchte an dieser Stelle dezent darauf hinweisen, dass auch das Eingliedern beschlossener Regeländerungen Aufgabe des Spielleiters ist.
Unterschrift, Datum: J* 20:37, 16. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: ZZZ
Adressat: Alle Spielteilnehmerinnen und Spielteilnehmer
Bezug auf Vorgang: Z
Mitteilungsinhalt: Sehr geehrte Spielteilnehmerinnen und Spielteilnehmer, sehr geehrter J*,
es ist eine bodenlose Frechheit, mit einem Rechtshinweis wie dem obigen zu unterstellen, der Spielleiter käme seinen Aufgaben nicht nach. Es ist ja wohl völlig klar, dass eine genaue Prüfung der einzugliedernden Regeltexte auf ihre Veträglichkeit mit der bürokratischen Ordnung dem Einfügen in die Regelseite vorausgehen muss und dass solch eine genaue Prüfung eben ihre Zeit dauert.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter
Unterschrift, Datum: Sockenpuppe von Wanderdüne 23:17, 18. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 42 vom 18.10.2011 - Ein Tritt
Vorgangsnummer: 42(!)
Maßnahme: Hiermit trete ich, Wanderdüne, gemäß §1(e) mit diesem selbstständigen Vorgang dem gemäß §4.6 existierenden Organ "Initiative "Ein Herz für Antragsteller"" bei.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 23:43, 18. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 43 vom 19.10.2011 - Geschäftsordnung des Spielleiters
Vorgangsnummer: Drei Und Vierzig
Grundlage: §3.3(a) der Spielregeln
Betreff: Geschäftsordnung des Spielleiters
Beschlusstext: Hiermit beschließt das Organ Spielleiter, also ich, also hiermit beschließt der Spielleiter, sich die im Anhang befindliche Geschäftsordnung mit dem Namen "Geschäftsordnung des Spieleiters" zu geben.
Organ/Sachbearbeiter: Spielleiter
Unterschrift, Datum: Sockenpuppe von Wanderdüne 21:37, 19. Okt. 2011 (NNZ)
Anlage
"Geschäftsordnung des Spieleiters"
Motto
Ich bin ein Teil von jener Kraft,
die stets Bürokratie will - und das auch schafft.
Paragraphen 0 bis 5: Vorbemerkungen
§0 Tipp
(1) Lesefaulen Kamelen sei gesagt, dass für Außenstehende eigentlich nur die Paragraphen 7 bis 12 wichtig sind. (2) Trotzdem ist die "Geschäftsordnung des Spieleiters" natürlich insgesamt von größter Bedeutung.
§1 Rahmen- und Spielregeln
(1) Die unveränderlichen Rahmenregeln und die Spielregeln sind in uneingeschränkter Form gültig und für den Spielleiter wie alle anderen Kamele und Organe verbindlich. (2) Diese Geschäftsordnung versteht sich als Ergänzung zu den Spielregeln und wird darum die Spielregeln als bekannt voraussetzen. (3) Aufgaben und Tätigkeiten des Organs Spielleiters sowie andere Vorschriften, die sich bereits in den Spielregeln vorfinden, sind nicht Teil dieser Geschäftsordnung.
§2 Nostalgieparagraph
(1) Das Organ Spielleiter sieht mit Abscheu und Missbilligung auf die fehlerhaften, unpraktischen und redundanten Geschäftsordnungen der vorhergehenden Runden. (2) Insbesondere die Wiederholung der Spielregeln in den Geschäftsordnungen dient ausschließlich der Wichtigtuerei, was das Organ Spielleiter (3) nicht nötig hat.
§3 Vorsitz und Begrifflichkeit
(1) Da das Organ Spielleiter nur aus einem Mitglied besteht, verzichtet das Organ auf die Wahl eines Vorsitzenden. (2) Aus demselben Grund wird das Organ Spielleiter auch öfter kurz Spielleiter genannt, es kann dann trotzdem davon ausgegangen werden, dass nicht das private Kamel gemeint ist, das zur Zeit Spielleiter ist, sondern das Organ Spielleiter als ganzes.
§4 Unterorgane
(1) Der Spielleiter wird zu gegebener Zeit beantragen, Unterorgane einrichten zu dürfen. Dies kann zwar bedeuten, dass Aufgaben des Spielleiters von Unterorganen erfüllt werden, aber die Richtlinienkompetenz des Spielleiters bleibt davon unberührt.
§5 Bearbeitungszeiten
(1) Der Spielleiter (2) wird sich die größte Mühe geben, (3) Anträge und Anfragen schnell zu bearbeiten. Was aber schnell ist, das bleibt offen.
Paragraph 6: Änderungen der Geschäftsordnung
§6 Änderungen der Geschäftsordnung
Der Spielleiter kann jederzeit diese Geschäftsordnung durch einen Beschluss, der auf seiner Seite für Diverses zu veröffentlichen ist, ändern, außer Kraft setzen oder durch eine andere Geschäftsordnung ersetzen, außer sonntags. Diese Geschäftsordnung wird auf der vorhergesehen Seite veröffentlicht, gilt aber auch schon vor dieser Veröffentlichung.
Paragraphen 7 bis 9: Vorgänge, die den Spielleiter betreffen
§7 Anträge
(1) Anträge an den Spielleiter sind ab dem Zeitpunkt von deren Anlegung auf seiner Vorgangssseite zu stellen. Anträge, die woanders gestellt werden, sind nichtig. Anträge an den Spielleiter werden ausschließlich akzeptiert, wenn folgende formale Kriterien eingehalten werden: (2) Die dafür vorgesehenen Formblätter werden verwendet, ohne Freilassung wichtiger auszufüllender Felder. (3) Die Begründung ist logisch und einleuchtend. (4) Es werden keine gültigen Regeln und nicht die "Geschäftsordnung des Spieleiters" verletzt. (5) Der Antrag ist mit einer gültigen Nummer versehen, und zwar soll jede Nummerierung mit einem Kleinbuchstaben beginnen, der dem zweiten Buchstabe des letzten Wortes im Seitentitel der den Vorgang beinhaltenden Seite gleich ist, und dann noch genau eine siebenstellige Nummer enthalten, die im ersten Vorgang einer Seite bei 9999999 beginnt, wobei die Nummer des auf einen Vorgang folgenden Vorgangs jeweils um 7 kleiner sein muss.
§8 Anfragen und sonstige Vorgänge
(1) Für die Form von Anfragen oder sonstigen Vorgängen gilt §7, Nummer (1) bis (5) entsprechend.
§9 Bemerkung
(1) Dies ist eine bemerkenswerte Geschäftsordnung!
Paragraphen 10 bis 13: Rechtsmittel und Tadel
§10 Anfechtung
(1) Jedes Vorgehen des Spielleiters, das im Bezug zu einem bestimmten Kamel oder Organ steht, kann von diesem Kamel oder Mitgliedern dieses Organs angefochten werden. (2) Anfechtungen sind nur innerhalb von 2 Werktagen nach dem Vorgehen des Spielleiters gestattet. Für ihre Form gilt §7, Nummer (2) bis (5) entsprechend, nur dass der Nummer ein WRGHSTFRK voranzustellen ist, um die Anfechtung als solche zu kennzeichnen. (3) Der Spielleiter prüft Anfechtungen gewissenhaft und gibt seine Antwort darauf zeitnah bekannt.
§11 Beschwerden
(1) Beschwerden über Regelverstöße anderer Kamele, Organe und auch des Spielleiters können auch beim Spielleiters eingereicht werden. (2) Der Spielleiter wird seine Reaktion auf die Beschwerde zeitnah bekannt geben. (3) Für die Form der Beschwerden gilt §7, Nummer (2) bis (6) entsprechend, nur dass der Nummer ein B voranzustellen ist, um die Beschwerde eindeutig als solche zu kennzeichnen.
§12 Sonstige Rechtsmittel
(1) Keine bekannt.
§13 Verwarnungen, Rügen, Mecklenburg-Vorpommern
(1) Regelverstöße ahndet der Spielleiter mit Verwarnungen, Rügen oder Mecklenburg-Vorpommern, wobei diese Reihenfolge der üblichen Reihenfolge im Tadelungsfall entspricht. (2) Grundsätzlich wird bei dem ersten Regelverstoß eines Kamels oder Organs selbiges verwarnt, bei Wiederholungstätern gerügt und in schweren Fällen oder bei grober Uneinsichtigkeit mecklenburg-gevorpommert. (3) Formfehler werden nur bei grober Fahrlässigkeit mit Verwarnungen oder Schlimmerem bestraft. (4) Bei einer offensichtlichen Feindschaft gegen die freiheitlich-bürokratische Grundordnung oder willentlichem Zersetzen der geregelten Ordnung kann ein Kamel auch aus einem Organ ausgeschlossen werden. Dies wird der Spielleiter nur im äußersten Fall bei bereits mecklenburg-gevorpommerten Kamelen anwenden. Der Spielleiter kann dem Kamel anbieten, entweder eine bestimmte Bußaufgabe oder Bewährungsauflage zu erfüllen oder aus dem Organ ausgeschlossen zu werden. (5) Abweichungen von dieser Regelung liegen im Einzelfall im Ermessen des Spielleiters, soweit keine Regeln verletzt werden.
Paragraphen 14 und 15:Schlussbestimmungen
§14 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung mit den Spielregeln oder den unveränderlichen Rahmenregeln im Widerspruch stehen, oder sich anderweitig als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der Geschäftsordnung im Übrigen nicht berührt. (2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der bürokratischen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die der Spielleiter mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat. (3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsordnung als lückenhaft erweist.
§15 Schlussbemerkung
(1) Im Übrigen sind wir der Meinung, (2) dass Kamelokronpf verboten werden müsste.Vorgangsnummer: Sechsundachzig minus viereinhalb
Adressat: Spielleiter
Betreff: Geschäftsordnung des Spielleiters
Feststellungstext: Euer Ehren, hiermit stelle ich fest, dass obige Geschäftsordnung Mängel aufweist und deshalb schleunigst nach §3.3 (c) außer Kraft gesetzt werden sollte. Nicht nur, dass die Geschäftsordnung einen Paragraphen enthält, der sinngemäß besagt: "Es gilt nicht das was hier steht, sondern was sich der Verfasser dabei gedacht hat und sogar das, woran er nicht gedacht hat." – wo kämen wir denn da hin, hätten solche Regelungen Gültigkeit.
Viel mehr, wie sollte man die Einhaltung der Spielregeln erwarten, wo doch der Verfasser der Geschäftsordnung nicht einmal die Regeln der deutschen Grammatik einhält, sind nach §1 (3) Aufgaben und Tätigkeiten, die sich bereits in den Spielregeln enthalten sind, nicht Teil der Geschäftsordnung. In den Spielregeln sind unter anderem die Aufgaben der Geschäftsordnung, festzulegen wie sie geändert werden kann und anzugeben, wie Rechtsmittel eingelegt werden können. Damit sind diese Bestimmungen nach §1 (3) der Geschäftsordnung nicht Teil der Geschäftsordnung. Die §§ 6, 10, 11 und 12 entfallen damit gemäß §14, da sie mit §1 (3) in Konflikt stehen und sich somit als nicht durchführbar erweisen. Damit wiederum enthält die Geschäftsordnung keine Regelungen, die angeben, wie sie geändert werden kann, und wie Rechtsmittel eingelegt werden können. Die "Geschäftsordnung des Spielleiters" erfüllt damit nicht die Voraussetzungen für eine Geschäftsordnung nach §3.3 (e) der Spielregeln und ist somit keine gültige Geschäftsordnung im Sinne der Spielregeln.
Unterschrift, Datum: J* 22:13, 19. Okt. 2011 (NNZ)
{Bürokratenspiel/Formulare/Rechtshinweis |nummer=Dröflunddrölfzig |adressat=Spielteilnehmer J* |bezug=Sechsundachzig minus viereinhalb |inhalt=Sehr geehrter Spielteilnehmer J*, ich weise Sie netterweise darauf hin, dass gemäß der Geschäftsordung des Spielleiters namens "Geschäftsordnung des Spieleiters", die bereits in Kraft getreten ist, Vorgänge, die den Spielleiter betreffen, auf dessen Vorgangsseite zu erstellen sind. Ich bin zwar nicht der Spielleiter und kenne ihn auch nicht persönlich, finde das aber trotzdem von Ihnen irgendwie ein bisschen doof. |unterschrift=Wanderdüne 22:21, 19. Okt. 2011 (NNZ) }}
Vorgangsnummer: Piunddreißig
Adressat: Wanderdüne
Bezug auf Vorgang: Dröflunddrölfzig
Rechtshinweis: Sehr geehrter Spielteilnehmer Wanderdüne, ich weise Sie netterweise darauf hin, dass gemäß der Spielregeln, §2 (a) die Durchführung von Vorgängen in nicht formloser Form zu erfolgen hat.
Bemerkung: :-P
Unterschrift, Datum: J* 22:28, 19. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: Dröflunddrölfzigst
Adressat: Spielteilnehmer J*
Bezug auf Vorgang: Sechsundachzig minus viereinhalb
Rechtshinweis: Sehr geehrter Spielteilnehmer J*, ich weise Sie netterweise darauf hin, dass gemäß der Geschäftsordung des Spielleiters namens "Geschäftsordnung des Spieleiters", die bereits in Kraft getreten ist, Vorgänge, die den Spielleiter betreffen, auf dessen Vorgangsseite zu erstellen sind. Ich bin zwar nicht der Spielleiter und kenne ihn auch nicht persönlich, finde das aber trotzdem von Ihnen irgendwie ein bisschen doof. Im Übrigen entschuldige ich mich sehr für obigen formlosen Ausrutscher.
Unterschrift, Datum: Wanderdüne 22:21, 19. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 43 vom 19.10.2011 - kleine Denkaufgabe
Vorgangsnummer: aufg-1
Adressat: alle Spielteilnehmer
Bezug auf Vorgang: Vorgang 1-4 der Beratungsseite der Aktenaufsicht (zukünftig vielleicht ~4:0B#01:1-4:1)
Mitteilungsinhalt: Werte Mitbürokraten, auch wenn sich diese Akte bewusst nicht an die Aktenaufsicht richtet, handelt es sich um eine kleine Aufgabe, die durchaus auch für selbige interessant sein dürfte:
- Geben Sie jeweils die gültige Akten- und Vorgangsreferenzierung gemäß der noch nicht in Kraft getretenen RegIstrATuR für diesen Vorgang, sowie den zweiten Vorgang dieser Akte an. Beachten sie dabei, dass
- Die Vorgangsnummern dieses Vorgangs und des hiernach folgenden Vorgangs nicht gleich sind und
- Vorgänge laut RegIstrATuR mithilfe der Regelung eindeutig referenziert werden können.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei diesem kleinen Rätsel.
Unterschrift, Datum: J* 16:56, 20. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: aufg:1
Adressat: alle Spielteilnehmer
Bezug auf Vorgang: aufg-1
Anfrageinhalt: Naa, haben Sie des Rätsels Lösung?
Unterschrift, Datum: J* 16:56, 20. Okt. 2011 (NNZ)
Beachtung
Vorgangsnummer: aufg:1-1
Adressat: J*
Bezug auf Vorgang: aufg:1
Anmkerkungsinhalt: Zwar halte ich es für nicht sehr bürokratisch, ohne genauere Teilnahmebedingungen eine an ein Ratespiel erinnernde Anfrage zu stellen, dennoch füge ich in der Anlage meine Lösung bei.
Unterschrift, Datum: Kamel_mit_Hörnern }: ) 17:35, 20. Okt. 2011 (NNZ)
Anlage
Bezeichneter Vorgang \ Bezeichnung nach RegIstrATuR
Vorgang aufg-1 \ ~0:0V#43:aufg-1:1
Vorgangsnummer: aufg:1:1
Adressat: Kamel mit Hörnern
Betreff: aufg:1-1
Feststellungstext: Wertes Mitkamel, ich muss Sie leider enttäuschen. Wie sie bei genauerem Hinsehen feststellen werden, ist die von Ihnen vorgeschlagene Lösung, anders als im Text der RegIstrATuR gefordert, nicht eindeutig. Vielleicht haben Sie ein andermal ja mehr Glück.
Unterschrift, Datum: J* 17:42, 20. Okt. 2011 (NNZ)
Nr. 44 vom 21.10.2011 - Eintritt
Vorgangsnummer: Klonk!
Feststellungstext: Hiermit trete ich in das Organ Ratingagentur ein.
Unterschrift, Datum: J* 16:28, 21. Okt. 2011 (NNZ)
Die gesamte Beamtenstadel
wurde soeben in die Luft gesprengt!
Opferzahl: Noch nicht bekannt.
Auswirkungen: Keine …
Maßnahmen: So tun als ob nix passiert wäre …
… vermehrt Anträge schreiben
Täter: nach Sprengung Diktat(ur) verreist
Vorgangsnummer: lchlr
Adressat: Verfasser des obigen Vorgangs
Feststellungstext: Obiger Vorgang ist einfach lächerlich! Nicht nur, dass er keine korrekte Vorgangsnummer besitzt. Was macht schon ein einzelner Anschlag aus – meine Fachkauffrau für Büromanagement macht mehr als 230 Anschläge. Pro Minute.
Unterschrift, Datum: J* 02:13, 27. Okt. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: lchlr-2
Adressat: Alle Spielteilnehmerinnen und Spielteilnehmer, Organinnen und Organe und sonstige Kamelinnen und Kamele, die dies hier lesen.
Anfrageinhalt: Während der konzentrierten Bürotätigkeit am vorvorigen Nachmittag ist uns eine starke Beschleunigung nach oben aufgefallen, die mit einiger Wärme gepaart auf eine verheerende Katastrophe schließen lassen könnte. Ein echter Bürokrat lässt sich von so etwas natürlich nicht beeindrucken, aber was war da los? Wer immer das klären kann, soll das bitte tun, ich schlafe dann mal weiter.
Unterschrift, Datum: Sockenpuppe von Wanderdüne 22:19, 29. Okt. 2011 (NNZ)
Anlage
«Was war bisher die höchste Beschleunigung, der Sie ausgesetzt waren?»Nr. 45 vom 13.11.2011 – Austritt aus dem Organ „Zentrale Aktenaufsicht“
Vorgangsnummer: 45-1
Maßnahme: Hiermit trete ich gemäß § 1 (e) aus dem Organ Zentrale Aktenaufsicht aus.
Unterschrift, Datum: Mathekamel 13:48, 13. Nov. 2011 (NNZ)
Nr. 46 vom 04.12.2011 – Eintritt in das Organ Ratingagentur
Vorgangsnummer: 1046-Aq-01a
Maßnahme: Hiermit trete ich gemäß § 1 (e) in das Organ Ratingagentur ein.
Unterschrift, Datum: Aquilius 01:24, 4. Dez. 2011 (NNZ)
Nr. 47 vom 04.12.2011 – Antrag auf Stellen von Anträgen
Vorgangsnummer: 1046-Aq-01b
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Aufsichtsrat,
Hiermit beantrage ich gemäß § 2 (c) die Antragsberechtigung.
Begründung:
Unterschrift, Datum: Aquilius 01:24, 4. Dez. 2011 (NNZ)
Vorgangsnummer: 1046-Aq-01b-1
Feststellungstext: Antrag 1046-Aq-01b gilt gemäß § 2 (c) Satz 2 wegen Fristablauf als genehmigt.
Unterschrift, Datum: Aquilius 06:17, 6. Dez. 2011 (NNZ)
Nr. 48 vom 30.12.11 - Eintritt in das Organ Zentralrat der Paragraphenreiter
Vorgangsnummer: 48-1
Maßnahme: Hiermit trete ich gemäß § 1 (e)in das Organ Zentralrat der Paragraphenreiter ein.
Unterschrift, Datum: Cleverkamelo 14:32 30. Dez. 2011 (NNZ)
Nr. 49 vom 30.12.11 - Antrag auf stellen von Anträgen
Vorgangsnummer: 49-1
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand: Sehr geehrter Aufsichtsrat,
Hiermit beantrage ich gemäß § 2 (c) die Antragsberechtigung.
Begründung: Als wichtiges Mitglied des noch wichtigeren Organs Zentralrat der Paragraphenreiter habe ich diese dringend notwendig.
Unterschrift, Datum: Cleverkamelo , 14:40 30. Dez. 2011
Vorgangsnummer: 49-2
Genehmigter Vorgang: Antrag auf Stellen von Anträgen durch Cleverkamelo
Genehmigungstext: Da Antrag 49-1 (in Worten: neunundvierzig minus eins)innerhalb von 2 (in Worten: zwei) Tagen nicht genehmigt wurde, gilt er gemäß § 2 (c) automatisch als genehmigt. Das Mitglied des Zentralrates für Paragraphenreiter Cleverkamelo ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, Anträge gemäß aller Ordnungsvorschriften zu erstellen.
Unterschrift, Datum: Cleverkamelo 17:38, 1. Jan. 2012 (NNZ)