Frage:Wenn Bäume ausschlagen, darf man zurückschlagen?: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach StGB § 32 nur um die Schläge des Baumes abzuwehren. Also nicht gleich mit der Axt.
 
Nach StGB § 32 nur um die Schläge des Baumes abzuwehren. Also nicht gleich mit der Axt.
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Das kommt auf den Einzelfall an. Du solltest daher bevor Du reagierst zuerst beim Forst-, Bau-, und Umweltamt nachfragen. Wenn es in deiner Stadt/Gemeinde z.B. eine Baumschutzsatzung gibt, dann musst Du unbedingt zunächst einen schriftlichen Antrag stellen. Erst wenn der hochoffiziell genehmigt wurde, darfst Du Dich an dem Bäumen abreagieren. In Naturschutzgebieten bist Du machtlos, da wird Dein Antrag niemals genehmigt. In diese Gebieten gilt also Augen zu und durch und wenn Du Glück hast, kommst du mit einem blauen Auge davon.

Version vom 17. Februar 2014, 08:08 Uhr

Bug

Wenn dich so ein fieser Schlagbaum grundlos verprügelt hat, dann darfst du dich natürlich wehren. Aber vorher die Hufe bitte gut umwickeln, damit du dir nicht noch was brichst.

8-D

Was können die denn dafür, wenn sie die Masern bekommen?

Dufo

Ja. Es gibt Leute die tun dies sogar hauptberuflich: Die Holzfäller, sie schlagen heftig zurück, mit der Axt, und zwar so heftig dass die Bäume dabei sogar umfallen.

89.186.128.96

Nach StGB § 32 nur um die Schläge des Baumes abzuwehren. Also nicht gleich mit der Axt.

Bug

Das kommt auf den Einzelfall an. Du solltest daher bevor Du reagierst zuerst beim Forst-, Bau-, und Umweltamt nachfragen. Wenn es in deiner Stadt/Gemeinde z.B. eine Baumschutzsatzung gibt, dann musst Du unbedingt zunächst einen schriftlichen Antrag stellen. Erst wenn der hochoffiziell genehmigt wurde, darfst Du Dich an dem Bäumen abreagieren. In Naturschutzgebieten bist Du machtlos, da wird Dein Antrag niemals genehmigt. In diese Gebieten gilt also Augen zu und durch und wenn Du Glück hast, kommst du mit einem blauen Auge davon.