News:2014-02-27 – Wulff freigesprochen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Saarbrücken''' – Der eremitierte Bundespräsident Christian Wulff wurde heute vor dem Bundesverfassungskamelgericht in Karlsruhe freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, anno dunnemals die Hotel- und Babysitterkosten in Höhe von 700 Euro von Sebastian Edathy bezahlt bekommen und im Gegenzug ein Filmprojekt unterstützt zu haben. In der 512seitigen Urteilsbegründung führte der Richter aus, dass es unwahrscheinlich sei, dass sich der Angeklagte für „Peanuts“ habe kaufen lassen. Somit bestünde kein Zusammenhang zwischen beiden Vorgängen, außer dass der Babysitter gleichzeitig der Kameramann gewesen sei.  
 
'''Saarbrücken''' – Der eremitierte Bundespräsident Christian Wulff wurde heute vor dem Bundesverfassungskamelgericht in Karlsruhe freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, anno dunnemals die Hotel- und Babysitterkosten in Höhe von 700 Euro von Sebastian Edathy bezahlt bekommen und im Gegenzug ein Filmprojekt unterstützt zu haben. In der 512seitigen Urteilsbegründung führte der Richter aus, dass es unwahrscheinlich sei, dass sich der Angeklagte für „Peanuts“ habe kaufen lassen. Somit bestünde kein Zusammenhang zwischen beiden Vorgängen, außer dass der Babysitter gleichzeitig der Kameramann gewesen sei.  
  
[[file:Cima_da_conegliano,_madonna_col_bambino.JPG|Gemälde eines nackten Kindes aus der Sammlung Edathy]]
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In diesem Zusammenhang sprach der Richter per Schnellverfahren auch gleich noch Sebastian Edathy frei und stellte klar, dass der Besitz von Fotos nackter Kinder, sowie von Kindern in Badehose oder in Unterhose, sofern vor oder an diesen keine sexuellen Handlungen vorgenommen werden, nicht nur völlig legal sei, sondern sich das ausdrückliche Recht hierzu aus dem Grundrecht auf freie Information ergebe. Das selbe gelte auch für die Katzenvideos von Youtube, die bei Christian Wulff gefunden wurde. Der Richter fügte hinzu, es sei höchst verwunderlich, dass sich jemand in seinem Privatleben Videos von Katzen reinziehe, wollte den Vorgang jedoch nicht moralisch bewerten. Die konfiszierten Beweisstücke wie Videokassetten, Fotoalben und Computerfestplatten wurden bereits vollständig an Sebastian Edathy bzw. Christian Kamelwulff zurückgegeben.  
 
In diesem Zusammenhang sprach der Richter per Schnellverfahren auch gleich noch Sebastian Edathy frei und stellte klar, dass der Besitz von Fotos nackter Kinder, sowie von Kindern in Badehose oder in Unterhose, sofern vor oder an diesen keine sexuellen Handlungen vorgenommen werden, nicht nur völlig legal sei, sondern sich das ausdrückliche Recht hierzu aus dem Grundrecht auf freie Information ergebe. Das selbe gelte auch für die Katzenvideos von Youtube, die bei Christian Wulff gefunden wurde. Der Richter fügte hinzu, es sei höchst verwunderlich, dass sich jemand in seinem Privatleben Videos von Katzen reinziehe, wollte den Vorgang jedoch nicht moralisch bewerten. Die konfiszierten Beweisstücke wie Videokassetten, Fotoalben und Computerfestplatten wurden bereits vollständig an Sebastian Edathy bzw. Christian Kamelwulff zurückgegeben.  
  

Version vom 1. März 2014, 14:33 Uhr

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Die aktuellsten Erregnisse:

Saarbrücken – Der eremitierte Bundespräsident Christian Wulff wurde heute vor dem Bundesverfassungskamelgericht in Karlsruhe freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, anno dunnemals die Hotel- und Babysitterkosten in Höhe von 700 Euro von Sebastian Edathy bezahlt bekommen und im Gegenzug ein Filmprojekt unterstützt zu haben. In der 512seitigen Urteilsbegründung führte der Richter aus, dass es unwahrscheinlich sei, dass sich der Angeklagte für „Peanuts“ habe kaufen lassen. Somit bestünde kein Zusammenhang zwischen beiden Vorgängen, außer dass der Babysitter gleichzeitig der Kameramann gewesen sei.

Gemälde eines nackten Kindes aus der Sammlung Edathy

In diesem Zusammenhang sprach der Richter per Schnellverfahren auch gleich noch Sebastian Edathy frei und stellte klar, dass der Besitz von Fotos nackter Kinder, sowie von Kindern in Badehose oder in Unterhose, sofern vor oder an diesen keine sexuellen Handlungen vorgenommen werden, nicht nur völlig legal sei, sondern sich das ausdrückliche Recht hierzu aus dem Grundrecht auf freie Information ergebe. Das selbe gelte auch für die Katzenvideos von Youtube, die bei Christian Wulff gefunden wurde. Der Richter fügte hinzu, es sei höchst verwunderlich, dass sich jemand in seinem Privatleben Videos von Katzen reinziehe, wollte den Vorgang jedoch nicht moralisch bewerten. Die konfiszierten Beweisstücke wie Videokassetten, Fotoalben und Computerfestplatten wurden bereits vollständig an Sebastian Edathy bzw. Christian Kamelwulff zurückgegeben.

Wulffs und Edathys Ehre ist mit diesem Urteil vollständig wiederhergestellt. Wulff wird erneut für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren, sobald das amtierende Bundeskamel Runzelgauck mittels irgendwelcher Gerüchte und Anschuldigungen durch die Presse aus dem Weg geräumt wurde. Sebastian Edathy kann hingegen seine Arbeit an den NSU-Untersuchungen nicht so einfach fortführen, da bei der Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume auch die ganzen NSU-Akten beschlagnahmt und der Aktenvernichtung zugeführt wurden.

Der Chef des ARD-Hauptstadtstudios Ulrich Deppendorf kommentierte den Vorgang minutenlang in der heutigen Tagesschau-Ausgabe, wobei sein Mund immerzu auf- und zuging und seine Krokodilzähne immer wieder hervorblitzten. Die Aufgabe der Tagesschau-Kommentatoren ist es, Sendezeit sinnlos zu verbraten, indem sie das soeben Gesendete noch einmal in einem für IQ-80-Kamele verständlichen Deutsch herunterbrechen: Gauck und Edathy sind frei. Ihre Unschuld wurde höchstrichterlich festgestellt. In beiden Fällen hat die öffentliche Debatte um Anschuldigungen die Politiker aus dem Amt gekegelt. Selbst ein mutmaßlicher Schwerverbrecher hat jedoch aufgrund der Unschuldsvermutung das Recht, bis zu seiner Verurteilung als unschuldig betrachtet zu werden.

Der neugewählte Übergangsregierungschef der Kamelukraine, Azeni Jazenjuk übermittelte Wulff seine herzlichsten Glückwünsche. Auch er profitiert von der Klarstellung der Rechtslage. Ihm liegen bereits einige Angebote für Lieferungen von Toffifee- und Moncherie-Europaletten aus der EU vor, die er, obwohl er so gerne Süßigkeiten ißt, nicht annehmen wollte, um sich nicht der Vorteilsannahme schuldig zu machen. Da es sich bei den Süßigkeiten aber offensichtlich um Peanuts handelt und er ohnehin einen EU-freundlichen Kurs anstrebt, kann er jetzt schlemmen, bis er nicht mehr durch die Tür passt. Eine Verurteilung als Rädelsführer im ukrainischen Bürgerkrieg kommt eh schon nicht mehr in Betracht, da die um ihn geschaarte Clique jetzt die Macht im Lande inne hat und allenfalls eine Niederlage bei den kommenden Wahlen ihm in die Quere kommen könnte. Dem lässt sich jedoch durch Wahlfälschung oder durch Dezimierung der prorussischen Bevölkerungsteile entgegenwirken.

Angela Merkel ist ebenfalls auf den neusten Trend aufgesprungen und hat sogleich beim Fotografen einige unerotische Nacktfotos von sich schießen lassen. Die Bilder zeigen die Kanzlerin unbekleidet im Bundestag, im Konferenzraum sowie an der Supermarktkasse in einer nicht geschlechtsbetonten Körperhaltung. Nach ihrem Fotoshoot ist sie dann noch nach Großbritannien gepest, um mit dem Britenkanzler über EU-Politik zu sprechen. Bei dieser Gelegenheit durfte-musste sie auch einer Reliquie aus dem Zeitalter der Aristokratie die Hand schütteln. Die Queef, eine Reptilianerin vom Planeten Nibiru, ist inzwischen sehr in die Kameljahre gekommen und nur noch ein Häufchen Elend. Es ist kaum zu glauben, dass dieses adlige Ingezücht das Pongdong des deutschen Bundespräsidenten darstellen soll. Beim Händeschütteln mit angedeutetem Hofknicks klapperte ihr Krokodilgebiss, und auch ihre morschen Knochen klapperten und knirschten. Die Queef wurde daraufhin vollständig entkleidet und von allen Seiten abfotografiert und kartographisch erfasst. Ein Fotoband ihres welken Körpers wird in Kürze erhältlich sein.