Einzugsermächtigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. Mai 2005, 16:25 Uhr
Eine Einzugsermächtigung ist eine Erlaubnis an einen Bahnhofsvorsteher, den gesamten Tages-Verkehr mit nur einem Zug zu steuern. Das kommt nur bei sehr kleinen Landgemeinden vor und dient der Rationalisierung und Ausgabensenkung. Die Einzugsermächtigung ist eine Verwandte des Einzugsverfahrens, einem neuen Konzept der Bahn AG, nach dem auf bestimmten defizitären Strecken nur noch ein Zug pro Tag fährt.