Berufsverkehr: Unterschied zwischen den Versionen

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Beim '''Berufsverkehr''' ist eine gewisse [[Trieb]]steuerung Voraussetzung zur unbeschadeten Dauerbewältigung, auch wenn er nicht mehr soo häufig in [[Triebwagen]] stattfindet. Die speziellen Zugbegleiter heissen [[Vollzugsbeamter|Vollzugsbeamte]], werden aber zunehmend durch Angestellte Zeitverträgen ersetzt.
 
Beim '''Berufsverkehr''' ist eine gewisse [[Trieb]]steuerung Voraussetzung zur unbeschadeten Dauerbewältigung, auch wenn er nicht mehr soo häufig in [[Triebwagen]] stattfindet. Die speziellen Zugbegleiter heissen [[Vollzugsbeamter|Vollzugsbeamte]], werden aber zunehmend durch Angestellte Zeitverträgen ersetzt.
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Version vom 17. September 2004, 08:33 Uhr

Beim Berufsverkehr ist eine gewisse Triebsteuerung Voraussetzung zur unbeschadeten Dauerbewältigung, auch wenn er nicht mehr soo häufig in Triebwagen stattfindet. Die speziellen Zugbegleiter heissen Vollzugsbeamte, werden aber zunehmend durch Angestellte Zeitverträgen ersetzt.

Siehe auch.png Siehe auch: Kameltreiber