No copyright infringement intended: Unterschied zwischen den Versionen

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'''No copyright infringement intended''' ([[Lautschrift|[noʊ ˈkɒp.i.raɪt ɪnˈfrɪndʒ.mənt ɪnˈten.dɪd]]], kurz: CC/NC-II, [[Deutsch|dt]].: „Es ist keine Verletzung des [[Urheberrecht]]s beabsichtigt“) ist ein Lizenzmodell, welches ursprünglich von und für [[YouTube]] entwickelt wurde, sich aber aufgrund der hohen [[Benutzer]]freundlichkeit auch außerhalb der [[Video]]-Plattform immer größerer Beliebtheit erfreut. Mussten [[früher]] vor Veröffentlichung und Vervielfältigung eines ([[Film]]-, [[Musik]]- oder [[Sprache|Sprach]]-)[[Werk]]es Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte des sog. „[[Schöpfer]]s“ (auch: „[[Autor]]s“) umständlich eingeholt und dieser eventuell für seine Arbeit sogar entlohnt werden, basiert das neue Modell nicht mehr auf dem „Recht auf den Schutz geistigen Eigentums“{{Ref|1}}, sondern stattdessen auf dem Recht auf [[Kopie]] ([[Englisch|engl]].: „Copyright“). Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer solchen Verbreitung eines Werkes ist die Absichtserklärung im sog. „Disclaimer“ (s. rechts), nicht gegen Rechte Dritter verstoßen ''zu wollen'' bzw. auf eine Urheberrechtsverletzung und die daraus resultierenden Folgen wie [[Abmahnung]]en o.Ä.  ''zu verzichten'' (Verzichtserklärung). Hierdurch wird die Rechtslage so erheblich vereinfacht, dass derzeit in Fachkreisen diskutiert wird, ob dieses Modell nicht auch auf andere [[Jura|juristische]] Bereiche übertragen werden könnte („Dies ist ''kein'' Banküberfall“).
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'''No copyright infringement intended''' ([[Lautschrift|[noʊ ˈkɒp.i.raɪt ɪnˈfrɪndʒ.mənt ɪnˈten.dɪd]]], kurz: CC/NC-II, [[Deutsch|dt]].: „Es ist keine Verletzung des [[Urheberrecht]]s beabsichtigt“) ist ein Lizenzmodell, welches ursprünglich von und für [[YouTube]] entwickelt wurde, sich aber aufgrund der hohen [[Benutzer]]freundlichkeit auch außerhalb der [[Video]]-Plattform immer größerer Beliebtheit erfreut. Mussten [[früher]] vor Veröffentlichung und Vervielfältigung eines ([[Film]]-, [[Musik]]- oder [[Sprache|Sprach]]-)[[Werk]]es Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte des sog. „[[Schöpfer]]s“ (auch: „[[Autor]]s“) umständlich eingeholt und dieser eventuell für seine Arbeit sogar entlohnt werden, basiert das neue Modell nicht mehr auf dem „Recht auf den Schutz geistigen Eigentums“{{Ref|1}}, sondern stattdessen auf dem „Recht auf [[Kopie]]([[Englisch|engl]].: „[[Copyright]]“). Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer solchen Verbreitung eines Werkes ist die Absichtserklärung im sog. „Disclaimer“ (s. rechts), nicht gegen Rechte Dritter verstoßen ''zu wollen'', auf eine Urheberrechtsverletzung und die daraus resultierenden Folgen wie [[Abmahnung]]en o.Ä.  ''zu verzichten'' (Verzichtserklärung) und eine Haftung kategorisch ''auszuschließen'' (Haftungsausschluss). Hierdurch wird die Rechtslage so erheblich vereinfacht, dass derzeit in Fachkreisen diskutiert wird, ob dieses Modell nicht auch auf andere [[Jura|juristische]] Bereiche übertragen werden könnte („Dies ist ''kein'' Banküberfall“).
  
 
Mit dem derzeit von [[Google]] geplanten Abonnement-Dienst{{Ref|2}} soll die ''No copyright infringement intended''-Lizenz für sämtliche Inhalte auf YouTube verbindlich werden. Die diesbezüglichen Verhandlungen mit der [[GEMA]] (und die damit verbundene Forderung, sich selbst abzuschaffen) erweisen sich jedoch als schwierig.  
 
Mit dem derzeit von [[Google]] geplanten Abonnement-Dienst{{Ref|2}} soll die ''No copyright infringement intended''-Lizenz für sämtliche Inhalte auf YouTube verbindlich werden. Die diesbezüglichen Verhandlungen mit der [[GEMA]] (und die damit verbundene Forderung, sich selbst abzuschaffen) erweisen sich jedoch als schwierig.  

Version vom 12. April 2015, 14:52 Uhr

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Erklärung der Problematik vor Einführung der
No copyright infringement intended-Lizenz.

No copyright infringement intended ([noʊ ˈkɒp.i.raɪt ɪnˈfrɪndʒ.mənt ɪnˈten.dɪd], kurz: CC/NC-II, dt.: „Es ist keine Verletzung des Urheberrechts beabsichtigt“) ist ein Lizenzmodell, welches ursprünglich von und für YouTube entwickelt wurde, sich aber aufgrund der hohen Benutzerfreundlichkeit auch außerhalb der Video-Plattform immer größerer Beliebtheit erfreut. Mussten früher vor Veröffentlichung und Vervielfältigung eines (Film-, Musik- oder Sprach-)Werkes Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte des sog. „Schöpfers“ (auch: „Autors“) umständlich eingeholt und dieser eventuell für seine Arbeit sogar entlohnt werden, basiert das neue Modell nicht mehr auf dem „Recht auf den Schutz geistigen Eigentums“[1], sondern stattdessen auf dem „Recht auf Kopie“ (engl.: „Copyright“). Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer solchen Verbreitung eines Werkes ist die Absichtserklärung im sog. „Disclaimer“ (s. rechts), nicht gegen Rechte Dritter verstoßen zu wollen, auf eine Urheberrechtsverletzung und die daraus resultierenden Folgen wie Abmahnungen o.Ä. zu verzichten (Verzichtserklärung) und eine Haftung kategorisch auszuschließen (Haftungsausschluss). Hierdurch wird die Rechtslage so erheblich vereinfacht, dass derzeit in Fachkreisen diskutiert wird, ob dieses Modell nicht auch auf andere juristische Bereiche übertragen werden könnte („Dies ist kein Banküberfall“).

Mit dem derzeit von Google geplanten Abonnement-Dienst[2] soll die No copyright infringement intended-Lizenz für sämtliche Inhalte auf YouTube verbindlich werden. Die diesbezüglichen Verhandlungen mit der GEMA (und die damit verbundene Forderung, sich selbst abzuschaffen) erweisen sich jedoch als schwierig.

Modularität

Ähnlich der „Creative Commons“-Lizenzen[3] ist auch das No copyright infringement intended-Modell modular aufgebaut und kann durch weitere Angaben ergänzt werden. Beliebt sind unter anderem noch:

  • I do not own any rights (kurz: CC/NC-II-NOT-BY, dt.: „Ich besitze keine Rechte [an Musik/Film ...]“). Durch dieses Modul erklärt der Benutzer, dass er zwar im Besitz eines Tonträgers o.Ä. ist, ansonsten aber keine Nutzungs- oder Verwertungsrechte an dem Werk hat und auch nicht weiß, was das eigentlich ist.
  • For entertainment purposes only (kurz: CC/NC-II-EO, dt.: „Nur zu Unterhaltungszwecken“). Das Werk darf nur zum Zweck der Unterhaltung genutzt werden. Achtung: sollten Sie sich von einem (YouTube-)Video, das unter dieser Lizenz steht nicht unterhalten fühlen, können Sie sich strafbar machen!

Weblinks

Einzelnachweise

[1] Irgendwo im Internet gelesen. Ist aber auch egal, da ich sowieso keine Urheberrechtsverletzung beabsichtige
[2] Irgendwo anders im Internet gelesen
[3] Da eine Urheberrechtsverletzung nur dann unbeabsichtigt („not intended“) sein kann, wenn überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, ist die No copyright infringement intended-Lizenz zu den „Creative Commons“-Lizenzen nicht kompatibel

Paragraphenreiten2005.jpg Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!