Rasergesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Rasergesetz''' ist ein Synonym für [[Straßenverkehrsordnung]]. Nicht zu verwechseln mit den Rasengesetzen [[Adolf Höckler]]s.
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Wer nichts weiß, malt einen Kreis!
 
 
Ursächlich ist es das Regelwerk zur gerechten Ermittlung der Belohnungen die fällig werden für besonders schnelles Fahren, auch bei Rot noch über die Kreuzung zu kommen, gekonnt rechts überholen und mit Bonuspack für dabei gezeigten [[Sindelfinger]]. Die Belohnungen erfolgen in Form von [[Punkt]]en, die dann in [[Flensburg]] gesammelt werden. Natürlich reißen sich alle Kamele darum, die dort sich anhäufelnden Punkte auch bezahlen zu dürfen. Der Gesetzgeber war helle und hat dies mit dem religiösen [[Wahn]] verbunden und nannte diese Zahlungen Bußgelder … die logischerweise jeder gerne zahlt, der selbiges schon von der [[Kirche]] kennt … und dort schon länger praktiziert wird als es [[Auto]]s zum Rasen gibt.
 
 
 
[[Kategorie: Verkehr]]
 
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Religion]]
 

Version vom 10. Dezember 2015, 20:25 Uhr

Wer nichts weiß, malt einen Kreis!