Pirat-Insolvenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Wer nichts weiß, malt einen Kreis!
Hinter dem Begriff der '''Pirat-Insolvenz''' verbirgt sich ein [[Verfahren]] zur Entschuldung von Frei- und Ausbeutern. Sie tritt ein, wenn die natürliche Person über keine Mittel (Golddukaten, Kaperschiff, Krummsäbel, etc.) mehr verfügt um ihr [[Gewerbe]] ordentlich ausüben zu können. In diesem [[Fall]] kann in vielen Staaten dann ein so genanntes Verbrecherinsolvenzverfahren eingeleitet werden. Nach 3 - 8 Jahren führt ein solches zu der vollständigen [[Tilgung]] aller Verbindlichkeiten des Ganoven. Zusätzlich kann ''der Pirat'' im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahren von jeglicher [[Schuld]] freigesprochen werden und somit seine [[Haut]] retten, die sonst von der ''Schufa''-Schuhfabrik zu original [[norddeutsch]]en [[Deichmann]]-Tretern verarbeitet würde. Er verschwindet dann automatisch von den [[polizei]]lichen Fahndungs-Listen und besitzt natürlich auch wieder ein sauberes Führungszeugnis. Mit dieser neuen  <span style="background-color:black; color:white"> weißen Weste</span> ist er dann sogar in besonderem Maße dazu befähigt, ein öffentliches oder politisches [[Amt]] zu bekleiden. Natürlich bleibt es ihm aber auch unbenommen, eine alternative [[Karriere]], ''z.B.'' als [[Kredit]]- oder [[Miet-Hai]] zu beginnen.
 
 
 
{{sa}} [[Pirat-Parkplatz]]<br />
 
{{nv}} Pirat-Pleite (Untergang der [[Piratenpartei]])
 
 
 
[[Kategorie:Verwechslungen]]
 
[[Kategorie:Recht]]
 
 
 
[[wiki:Privatinsolvenz]]
 

Version vom 10. Dezember 2015, 19:51 Uhr

Wer nichts weiß, malt einen Kreis!