Zweifelhaft: Unterschied zwischen den Versionen

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(Wer nichts weiß, malt einen Kreis!)
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[[Datei:Gitter (1).png|left]][[Datei:Gitter (1).png|right]]Zur '''Zweifelhaft''' wird nach kamelischem Strafgesetzbuch derjenige Verurteilt, dessen [[Schuld]] nicht ganz zu hundert [[Prozent]] erwiesen ist. Aber obwohl selbst nach dem [[Urteil]] noch Zweifel daran bestehen, dass es die Richtige oder den Richtigen erwischt hat, ist im Ganzen betrachtet diese Haftform für die [[Herde]] nur von Vorteil. Denn unter den zweifelhaften Einkerkerungen sind  nach juristischen Untersuchungen mindesten 50 [[%]] zu recht veruteilte [[Kamel]]e zu finden. Und diese kriminellen Elemente können der [[Gemeinschaft]] immerhin nicht mehr schaden. Die unschuldig Inhaftierten können sich dafür mit dem [[Gedanken]] trösten, dass ihre Haftstrafe trotz allem für die Gesellschaft nur von [[Vorteil]] ist. Und auch [[IHRE]] Kinder können mit Achtung zu [[IHNEN]] heraufschauen.
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Wer nichts weiß, malt einen Kreis!
 
 
{{Merkelsatz|Im [[Zweifel]] für die Anklage.}}
 
 
 
{{nt}} [[Rechtsstaat]]
 
 
 
{{ka}} [[Kamelionary:Lasterhaft|Lasterhaft]]
 
 
 
{{-haft}}
 
 
 
[[wikt:zweifelhaft]]
 
 
 
[[Kategorie:Recht]]
 

Version vom 10. Dezember 2015, 20:54 Uhr

Wer nichts weiß, malt einen Kreis!