Steuermann: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Als '''Steuermann''' bezeichnet man: | Als '''Steuermann''' bezeichnet man: | ||
| + | |||
1. einen Mitarbeiter des [[Finanzamt]]s | 1. einen Mitarbeiter des [[Finanzamt]]s | ||
| + | |||
2. den Ehegatten einer Frau der an das [[Finanzamt]] zu zahlen ist - natürlich ist das Steuerrecht nicht wirklich so grausam; man kann alternativ auch den ältesten erwachsenen Sohn an das [[Finanzamt]] abtreten | 2. den Ehegatten einer Frau der an das [[Finanzamt]] zu zahlen ist - natürlich ist das Steuerrecht nicht wirklich so grausam; man kann alternativ auch den ältesten erwachsenen Sohn an das [[Finanzamt]] abtreten | ||
Version vom 6. November 2004, 19:26 Uhr
Als Steuermann bezeichnet man:
1. einen Mitarbeiter des Finanzamts
2. den Ehegatten einer Frau der an das Finanzamt zu zahlen ist - natürlich ist das Steuerrecht nicht wirklich so grausam; man kann alternativ auch den ältesten erwachsenen Sohn an das Finanzamt abtreten