Frei von Schuld: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Frei von Schuld''' (geb.: ca. 10 v. Chr.) ist eine [[Adel|adlige]] [[Person|Einzelperson]] mit der Lizenz zum [[Stein]]e werfen. Dieses exklusive und vererbbare Privileg wurde durch [[Jesus von Nazareth]] persönlich erteilt. Die [[Urkunde|urkundliche Erwähnung]] dieses Privilegs erfolgte in der Bibel, Buch Johannes, Kapitel 8 Vers 7. Bei der Beurkundung ist das [[latein]]ische Original maßgebend, da durch diverse nicht autorisierte [[Übersetzung]]en der Name falsch übertragen und in diesen Veröffentlichungen anstelle des Herrn ''Frei von Schuld'' ein gewisser Herr ''Frei von Sünde'' genannt wird. Die erste privilegierte Ausführung dieser Genehmigung sollte so etwa im Jahr 20 auf dem Ölberg bei [[Jerusalem]] gegen eine schwache [[Frau]] stattfinden, unterblieb dann jedoch wegen Nichtigkeit. Der genaue Zeitpunkt ist leider nicht mehr feststellbar, da die Überlieferung jahrhundertelang nur mündlich erfolgte.
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'''Frei von Schuld''' (geb.: ca. 10 v. Chr.) ist eine [[Adel|adlige]] [[Person|Einzelperson]] mit der Lizenz zum [[Stein]]e werfen. Dieses exklusive und vererbbare Privileg wurde durch [[Jesus von Nazareth]] persönlich erteilt. Die [[Urkunde|urkundliche Erwähnung]] dieses Privilegs erfolgte in der Bibel, Buch Johannes, Kapitel 8 Vers 7. Bei der Beurkundung ist das [[latein]]ische Original maßgebend, da durch diverse nicht autorisierte [[Übersetzung]]en der Name falsch übertragen und in diesen Veröffentlichungen anstelle des Herrn ''Frei von Schuld'' ein gewisser Herr ''Frei von Sünde'' genannt wird.
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Die erste privilegierte Ausführung dieser Genehmigung sollte so etwa im Jahr 20 auf dem Ölberg bei [[Jerusalem]] gegen eine schwache [[Frau]] stattfinden, unterblieb dann jedoch wegen Nichtigkeit. Der genaue Zeitpunkt ist leider nicht mehr feststellbar, da die Überlieferung jahrhundertelang nur [[Oral|mündlich]] erfolgte. Auf jeden Fall sollte also der Herr ''Frei von Schuld'' den ersten Stein werfen, hat sich jedoch davor gedrückt. Alle Anderen die so drum rum standen wussten nicht, was sie nun tun sollten und haben sich ebenfalls verdrückt. Zum Schluss war nur noch Jesus und die schwache Frau übrig, aber wer jetzt denkt dass nun irgendwas passierte, der denkt falsch.
  
 
Die Einhaltung dieses Privilegs wird durch die [[Exekutive]] bis in die heutige Zeit streng überwacht. Sollten irgendwelche Lizenzbetrüger unberechtigt mit Steinen um sich werfen, dann wird sofort mit aller Härte des [[Gesetz]]es dagegen vorgegangen. (Auch ein [[Wasser]]werfer kann ganz schön hart sein!) Die Inanspruchnahme irgendwelcher Anomymisierdienste durch diese Lizenzbetrüger schützt nicht vor dem [[Zugriff]] durch die allgegenwärtige [[Polizei]]! Ein solcher Zugriff erfolgt speziell zur Feststellung der Personalien, insbesondere ob es sich in diesem [[Fall]] um den zum Steine werfen berechtigten Herrn ''Frei von Schuld'' handelt, oder eben nicht.
 
Die Einhaltung dieses Privilegs wird durch die [[Exekutive]] bis in die heutige Zeit streng überwacht. Sollten irgendwelche Lizenzbetrüger unberechtigt mit Steinen um sich werfen, dann wird sofort mit aller Härte des [[Gesetz]]es dagegen vorgegangen. (Auch ein [[Wasser]]werfer kann ganz schön hart sein!) Die Inanspruchnahme irgendwelcher Anomymisierdienste durch diese Lizenzbetrüger schützt nicht vor dem [[Zugriff]] durch die allgegenwärtige [[Polizei]]! Ein solcher Zugriff erfolgt speziell zur Feststellung der Personalien, insbesondere ob es sich in diesem [[Fall]] um den zum Steine werfen berechtigten Herrn ''Frei von Schuld'' handelt, oder eben nicht.
  
 
[[Kategorie:Adel]]
 
[[Kategorie:Adel]]

Version vom 27. Februar 2016, 17:37 Uhr

Frei von Schuld (geb.: ca. 10 v. Chr.) ist eine adlige Einzelperson mit der Lizenz zum Steine werfen. Dieses exklusive und vererbbare Privileg wurde durch Jesus von Nazareth persönlich erteilt. Die urkundliche Erwähnung dieses Privilegs erfolgte in der Bibel, Buch Johannes, Kapitel 8 Vers 7. Bei der Beurkundung ist das lateinische Original maßgebend, da durch diverse nicht autorisierte Übersetzungen der Name falsch übertragen und in diesen Veröffentlichungen anstelle des Herrn Frei von Schuld ein gewisser Herr Frei von Sünde genannt wird.

Die erste privilegierte Ausführung dieser Genehmigung sollte so etwa im Jahr 20 auf dem Ölberg bei Jerusalem gegen eine schwache Frau stattfinden, unterblieb dann jedoch wegen Nichtigkeit. Der genaue Zeitpunkt ist leider nicht mehr feststellbar, da die Überlieferung jahrhundertelang nur mündlich erfolgte. Auf jeden Fall sollte also der Herr Frei von Schuld den ersten Stein werfen, hat sich jedoch davor gedrückt. Alle Anderen die so drum rum standen wussten nicht, was sie nun tun sollten und haben sich ebenfalls verdrückt. Zum Schluss war nur noch Jesus und die schwache Frau übrig, aber wer jetzt denkt dass nun irgendwas passierte, der denkt falsch.

Die Einhaltung dieses Privilegs wird durch die Exekutive bis in die heutige Zeit streng überwacht. Sollten irgendwelche Lizenzbetrüger unberechtigt mit Steinen um sich werfen, dann wird sofort mit aller Härte des Gesetzes dagegen vorgegangen. (Auch ein Wasserwerfer kann ganz schön hart sein!) Die Inanspruchnahme irgendwelcher Anomymisierdienste durch diese Lizenzbetrüger schützt nicht vor dem Zugriff durch die allgegenwärtige Polizei! Ein solcher Zugriff erfolgt speziell zur Feststellung der Personalien, insbesondere ob es sich in diesem Fall um den zum Steine werfen berechtigten Herrn Frei von Schuld handelt, oder eben nicht.