Benutzer Diskussion:Gay Porn God Donny Long: Unterschied zwischen den Versionen

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Pfui. Für diesen perversen Bullshit wirfst du den Jugendschutz über den Haufen. Schäm dich!!! --[[Kamel:153stes|153stes]] ([[Kamel Diskussion:153stes|Diskussion]]) 19:26, 2. Jul. 2019 (NNZ)
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Pfui. Für diesen perversen Bullshit wirfst du den Jugendschutz über Bord. Schäm dich!!! --[[Kamel:153stes|153stes]] ([[Kamel Diskussion:153stes|Diskussion]]) 19:26, 2. Jul. 2019 (NNZ)
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''Nachtrag:'' Ich hoffe, dass sich so eine überflüssige und ekelige Aktion nicht wiederholt. Selbst beim Trollen sollte man sich noch an irgendwelche Anstandsregeln halten. Mit solchen Beiträgen gefährdest du das Wohl und die Entwicklung der jungen Leser und selbstverständlich auch die Kamelopedia selbst. Da für die Kamelopedia soweit ich weiß deutsches Recht gilt, könntest du vielleicht auch einmal über den § 184 StGB nachdenken. Für die  Verbreitung pornographischer Schriften kannst du nämlich schlimmstenfalls sogar mit 1 Jahr Gefängnis bestraft werden. Ein Glück hat ein Kameltreiber deinen Spam schnell beseitigt. Ich weiß nicht, ob du einen Proxy-Server benutzt hast, aber selbst wenn, sicher sein, dass keine Rückschlüsse auf deine wahre Identität möglich sind, kannst du eigentlich nie, jedenfalls nicht, wenn es um das Strafrecht geht. Also lass das Trollen doch bitte einfach sein. --[[Kamel:153stes|153stes]] ([[Kamel Diskussion:153stes|Diskussion]]) 20:22, 2. Jul. 2019 (NNZ)

Aktuelle Version vom 2. Juli 2019, 19:22 Uhr

Pfui. Für diesen perversen Bullshit wirfst du den Jugendschutz über Bord. Schäm dich!!! --153stes (Diskussion) 19:26, 2. Jul. 2019 (NNZ)

Nachtrag: Ich hoffe, dass sich so eine überflüssige und ekelige Aktion nicht wiederholt. Selbst beim Trollen sollte man sich noch an irgendwelche Anstandsregeln halten. Mit solchen Beiträgen gefährdest du das Wohl und die Entwicklung der jungen Leser und selbstverständlich auch die Kamelopedia selbst. Da für die Kamelopedia soweit ich weiß deutsches Recht gilt, könntest du vielleicht auch einmal über den § 184 StGB nachdenken. Für die Verbreitung pornographischer Schriften kannst du nämlich schlimmstenfalls sogar mit 1 Jahr Gefängnis bestraft werden. Ein Glück hat ein Kameltreiber deinen Spam schnell beseitigt. Ich weiß nicht, ob du einen Proxy-Server benutzt hast, aber selbst wenn, sicher sein, dass keine Rückschlüsse auf deine wahre Identität möglich sind, kannst du eigentlich nie, jedenfalls nicht, wenn es um das Strafrecht geht. Also lass das Trollen doch bitte einfach sein. --153stes (Diskussion) 20:22, 2. Jul. 2019 (NNZ)