Dattelschlepper: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
D (Diskussion | Beiträge) K (typo) |
K |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
[[Finanzamt]] beim überqueren der [[Alpen]] einen Freifahrtschein | [[Finanzamt]] beim überqueren der [[Alpen]] einen Freifahrtschein | ||
bis kurz vor Niederkaufungen. | bis kurz vor Niederkaufungen. | ||
+ | |||
+ | |||
+ | [[Kategorie: Beruf]] | ||
+ | [[Kategorie: Verkehrsmittel]] |
Version vom 26. August 2005, 10:14 Uhr
Ein Dattelschlepper ist ein ägyptisches Transportvehikel und darf nur mit Kamelführerscheinklasse 2 bewegt werden. Es ist mautpflichtig. Zur Erfassung dieser Maut muss es durch Naddelohren gehen. Ein beträchtlicher Teil davon wird mit einem Schlag auf seine Datteln angeworfen und ständig bedroht vom Dattelklaubär.
Ägyptische Dattelschlepperfahrer erhalten vom germanischen Finanzamt beim überqueren der Alpen einen Freifahrtschein bis kurz vor Niederkaufungen.