Ehevertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Mai 2005, 20:28 Uhr
Als Ehevertrag bezeichnet man einen prinzipiell nicht erfüllbaren Vertrag. Viel wichtiger ist eigentlich die Scheidungsvereinbarung. Aber nur ein paar wenige sind schlau genug um dem Priester zu sagen "Ja ich will, UndImFalleEinerScheidungGehörtMirDasHausUndErKriegtDieVerdammtenRingeZurück". Später bereuen sie das natürlich.