Ehevertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Ehevertrag''' ist ein [[Synonym]] für einen prinzipiell nicht erfüllbaren Vertrag.
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Als '''Ehevertrag''' bezeichnet man einen prinzipiell nicht erfüllbaren [[Vertrag]]. Viel wichtiger ist eigentlich die ''Scheidungsvereinbarung''. Aber nur ein paar wenige sind schlau genug um dem Priester zu sagen "Ja ich will, UndImFalleEinerScheidungGehörtMirDasHausUndErKriegtDieVerdammtenRingeZurück". Später bereuen sie das natürlich.
  
 
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Version vom 4. Mai 2005, 20:28 Uhr

Als Ehevertrag bezeichnet man einen prinzipiell nicht erfüllbaren Vertrag. Viel wichtiger ist eigentlich die Scheidungsvereinbarung. Aber nur ein paar wenige sind schlau genug um dem Priester zu sagen "Ja ich will, UndImFalleEinerScheidungGehörtMirDasHausUndErKriegtDieVerdammtenRingeZurück". Später bereuen sie das natürlich.