UNO-Flohrechtskonvention: Unterschied zwischen den Versionen

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Die UNO-Flohrechtskonvention ist eine sehr bedauerliche Maßnahme, die auch zu weiteren Repressalien gegenüber anderen scheinbar völlig hilflosen Tieren geführt hat. Spitzenreiter dieser Konvention ist das mit sofortiger Wirkung durchgesetzte Verbot des innerdeutschen [[Regenwurmverleih]]s insbesondere an kath. Wasserwerke.
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Die UNO-Flohrechtskonvention ist eine sehr bedauerliche Maßnahme, die auch zu weiteren Repressalien gegenüber anderen scheinbar völlig hilflosen Tieren geführt hat. Spitzenreiter dieser Konvention ist das mit sofortiger Wirkung durchgesetzte Verbot des innerdeutschen [[Regenwurmverleih]]s insbesondere an katholische Wasserwerke.

Version vom 13. Januar 2006, 17:08 Uhr

Die UNO-Flohrechtskonvention ist eine sehr bedauerliche Maßnahme, die auch zu weiteren Repressalien gegenüber anderen scheinbar völlig hilflosen Tieren geführt hat. Spitzenreiter dieser Konvention ist das mit sofortiger Wirkung durchgesetzte Verbot des innerdeutschen Regenwurmverleihs insbesondere an katholische Wasserwerke.