Verkamählung: Unterschied zwischen den Versionen

aus Kamelopedia, der wüsten Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 
In [[Norddeutschland]] und angrenzenden [[Deich]]gebirgen wird die bis zum 30. Geburtstag nicht erfolgte '''Verkamählung''' mit dem [[Fegefeuer]] bestraft.
 
In [[Norddeutschland]] und angrenzenden [[Deich]]gebirgen wird die bis zum 30. Geburtstag nicht erfolgte '''Verkamählung''' mit dem [[Fegefeuer]] bestraft.
 +
 +
(Siehe auch: [[verkamählt]].)

Version vom 4. Juli 2004, 23:29 Uhr

In Norddeutschland und angrenzenden Deichgebirgen wird die bis zum 30. Geburtstag nicht erfolgte Verkamählung mit dem Fegefeuer bestraft.

(Siehe auch: verkamählt.)