Verkamählung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
In [[Norddeutschland]] und angrenzenden [[Deich]]gebirgen wird die bis zum 30. Geburtstag nicht erfolgte '''Verkamählung''' mit dem [[Fegefeuer]] bestraft. | In [[Norddeutschland]] und angrenzenden [[Deich]]gebirgen wird die bis zum 30. Geburtstag nicht erfolgte '''Verkamählung''' mit dem [[Fegefeuer]] bestraft. | ||
+ | |||
+ | (Siehe auch: [[verkamählt]].) |
Version vom 4. Juli 2004, 23:29 Uhr
In Norddeutschland und angrenzenden Deichgebirgen wird die bis zum 30. Geburtstag nicht erfolgte Verkamählung mit dem Fegefeuer bestraft.
(Siehe auch: verkamählt.)