Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter

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Herzlich Willkommen auf der Unterseite des Zentralrats der Paragraphenreiter!

Diese Seite wurde angelegt aufgrund der Genehmigung des Spielleiters (glaub ich zumindest), siehe Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Spielleiter/Anträge#Antrag Nr. 8 vom 20. Juli 2006.

Mitglieder

Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter sind derzeit:

  1. Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan vom Stamm der mongolischen Paragraphenreiter
  2. Mathekamel
  3. Dufo

Petition

Aufgrund des sandförmchenlosen Gegenantrages durch Kamillo, Vorstandsvorsitzender seit 23:17, 20. Jul 2006 (CEST), stelle ich ein ebenfalls formfreivollendetes Mist-trauensvotum gegen Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan vom Stamm der mongolischen Paragraphenreiter. Laut meiner schweigenden Qualle ist er nie eingebürgert worden und hält sich somit ohne Arbeits- und Beamtenerlaubnis hier auf. Ich fordere alle verantwortlichen Stellen auf, unverzüglich tätig zu werden. gastantragsteller version 1,1 (einfach) 14:55, 24 Jul 2006 (CEST)

Diese Beweisfoto wurde mir gerade von einem Paparazzi zugespielt ...

Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan vom Stamm der mongolischen Paragraphenreiter kurz nach dem Duschen

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen:

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: „Petition“ des Gastantragstellers (v1.1) vom 24. Juli 2006


Hiermit wird folgendes angemerkt:

In vorbezeichneter Sache nehme ich namens und ohne Auftrag des Aufsichtsrats Stellung wie folgt:

Die als „Mist-trauensvotum“ bezeichnete Eingabe des Gastantragstellers (v1.1) gibt bereits unter formalen Gesichtspunkten keine Veranlassung zu Maßnahme des Aufsichtsrats. Dem Aufsichtsrat stehen nach den Spielregeln folgende Kontrollmechanismen gegenüber den Mitgliedern des Zentralrats der Paragraphenreiter zu Gebote:

  • Gemäß § 4 Buchst. a der Regeln kann der Aufsichtsrat Mitglieder des Zentralrats für 24 Stunden aus demselben ausschließen (und durch andere Teilnehmer ersetzen).
  • Der Aufsichtsrat kann nach § 4 Buchst. b der Regeln den Zentralrat auflösen.

Da es dem Petenten offensichtlich nicht um einen bloß kurzfristigen Ausschluss des Zentralratsmitglieds Pille und auch nicht um eine vollständige Auflösung des Zentralrats geht, ist eine Zuständigkeit des Aufsichtsrats für die angeregten Maßnahmen nicht ersichtlich. Insoweit sei der Hinweis auf § 6 Buchst. b der Regeln gestattet, der eine diesbezügliche Zuständigkeit des Spielleiters vorsieht.

Inhaltlich ist zu der Eingabe zu bemerken, dass das beanstandete Kamel selbstverständlich über die erforderliche Antragsberechtigung verfügt (siehe nachbezeichnete Dokumentation des Vorgangs), wie auch unter Beachtung von § 1 Buchst. b der Regeln ordnungsgemäß zum Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter gewählt wurde. Auch insoweit lassen sich der Eingabe also keine Tatsachen entnehmen, die zu weitergehenden Maßnahmen Anlass geben.


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 20:39, 24. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Entscheidungen#Antragsberechtigungsgenehmigungen durch Mitglieder des Aufsichtsrats

Neue Gremien - Ideensammlung

Hier sollen neue Gremien vorgeschlagen und diskutiert werden, welche dem Aufsichtsrat anschliessend zur Prüfung übergeben werden sollen (siehe §9 Absatz (b)). Dazu sind in erster Linie Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter befugt. Andere Kamele dürfen dazu lediglich Bemerkungen abgeben.

Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle

Ursprünglich angeregt durch Wutzofant.

Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Vorschlag Nr. 1 für neues Gremium

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 10


Hiermit wird folgendes angemerkt:

Es wird die Schaffung des folgenden Gremiums vorgeschlagen:

§x: Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle

(a) Zweck: Die Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge wird von den Mitgliedern der Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle (im folgenden Verwaltungsstelle) verwaltet. Diese Verwaltung soll insbesondere die folgenden beiden Punkte umfassen:

  1. Die Verwaltungsstelle trägt Sorge für eine gute Strukturierung und Übersichtlichkeit.
  2. Die Verwaltungsstelle ermöglicht einen geregelten und reibungslosen Ablauf des Stellens von Anträgen, indem sie nach eigenem Ermessen eine interne Geschäftsordnung für das Einreichen, Ändern und Zurückziehen von Anträgen sowie deren Diskussion erarbeitet und ausführt.

(b) Autonomie: Die Verwaltungsstelle ist ein eigenständiges Gremium. Die interne Geschäftsordnung darf jedoch eine Unterordnung unter ein anderes Organ festlegen.

(c) Handlungsfähigkeit: Die Verwaltungsstelle ist handlungsfähig, sobald sie mit mindestens einem Kamel besetzt ist. Die Verwaltungsstelle darf prinzipiell beliebig viele Kamele beschäftigen. Für eine im Rahmen einer Geschäftsordnung der Verwaltungsstelle erfolgende Bregrenzung auf eine maximale Mitgliederzahl ist eine Beschränkung auf weniger als vier Kamele nicht erlaubt.

(d) Änderungen der Geschäftsordnung: Entscheidungen über von der Verwaltungsstelle einzusetzende, zu ändernde oder zurückzuziehende Geschäftsordnungen bedürfen einer einfachen Mehrheit ihrer aktuellen Mitglieder. Näheres regelt die Geschäftsordnung selbst.

(e) Mitglieder:

  1. Solange die interne Geschäftsordnung keine maximale Mitgliederzahl festlegt oder diese Maximalzahl nicht erreicht ist, kann ein Kamel auf Eigeninitiative Mitglied werden, indem es sich einfach selbst in das Gremium hineinwählt.
  2. Ist die maximale Mitgliederzahl bereits erreicht, wenn ein Kamel Mitglied werden möchte, so ist beim Spielleiter ein Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstellenmitgliedschaftsaufnahmeantrag zu stellen. Wird dieser Antrag nicht innerhalb von fünf Werktagen beantwortet, so gilt er als angenommen und die maximale Mitgliederzahl wird entsprechend erhöht.
  3. Die Mitgliedschaft ist jedem Kamel gestattet, unabhängig davon, ob es bereits Mitglied in einem anderen Gremium ist.

(f) Amtsenthebung: Der Aufsichtsrat kann mit mindestens 50% seiner Stimmen einem Kamel die Mitgliedschaft in der Verwaltungsstelle aberkennen. Eine entsprechende Entscheidung ist gegenüber dem Zentralrat der Paragraphenreiter zu begründen. Der Zentralrat kann diese Begründung binnen einer Frist von fünf Werktagen mit einfacher Mehrheit zurückweisen. In diesem Fall entscheidet der Spielleiter über das weitere Vorgehen.


Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 15:39, 27. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: Antrag Nr. 10

Abstimmung
Abstimmung über: Schaffung einer Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle

 

Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter


Stimmabgaben
1. Stimme Jaja.gif Stimme zu und empfehle die jetzige Verfassung dem Zentralrat der Paragraphenreiter zur Annahme. --Mathekamel 15:39, 27. Jul 2006 (CEST)





Zur gefälligen
Beachtung

Anmerkung

Vorgangsnummer/Zeichen: Vorschlag Nr. 2 für weitere neue Gremien

Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 10

Hiermit wird folgendes angemerkt:

Im bisherigen Verlauf kam die Sicherheit des Spiels und seiner beteiligten Institutionen zu kurz. Der Spielleiter wurde in der letzten Zeit mit einer Welle von Regelverstößen konfrontiert, welche teilweise als terroristische Angriffe zu klassifizieren sind. Falls sich Vorkommnisse dieser Art häufen, kann das Spiel kollabieren.

Im Rahmen des weltweiten Krieges gegen den Terrorismus wird hiermit die Bildung zweier Gremien angeregt, welche sich um Sicherheitsbelange kümmern. Hierbei ist zu beachten, dass die hier angeregten Gremien nur eine mögliche Realisierung einer nach Meinung des Spielleiters erforderlichen Sicherheitsinfrastruktur darstellen. Ggf. wäre auch eine Realisierung als nur ein Gremium mit ggf. mehreren Untergremien und/oder -Posten denkbar. Desweiteren wird darauf hingewiesen, dass die Funktion der Gremien in dieser Anmerkung nur grob umrissen wird; der Vorschlagende geht von einer regen Diskussion über den genauen Wortlaut der entsprechend einzurichtenden Spielregeln aus.

Es wird angeregt, folgende zwei Gremien einzurichten: Regelsicherheitshauptamt (RSHA) und Spielteilnemerabsichtensammelinstitution (STASI). Hierbei sollen STASI und RSHA eng zusammenarbeiten:

  • Die STASI sammelt Informationen über Kamele und wertet diese aus, um die Absichten einzelner Mitspieler oder auch potenziell gefährlicher Gruppierungen von Mitspielern zu ergründen. Hierbei ist insbesondere Augenmerk auf möglichen Vorsatz und sonstige Absichten hinter potenziellen sowie tatsächlich erfolgten Regel- und Geschäftsordnungsverstößen durch einzelne Kamele oder ganze Gruppen oder Gremien zu ergründen. Die Informationsgewinnung erfolgt mit Hilfe aller im strafrechtlichen Rahmen möglichen nicht-invasiven zur Verfügung stehenden Informationsquellen, also auch solchen außerhalb des Spiels. Zusätzlich wird der STASI das Recht eingeräumt, innerhalb des Spiels Informationen von einzelnen Kamelen mit Hilfe einzigartiger, innovativer Methoden zu erhalten.
  • Das RSHA greift auf die von der STASI bereitgestellten Informationen zurück und führt in Eigenverantwortung Straf- und andere Abwehrmaßnahmen durch. Zu ersteren zählt beispielsweise das Erteilen von Verwarnungen, Rügen oder Mecklenburg-Vorpommern; zu zweiteren zeitlich begrenzte Notverordnungen, deren Gültigkeit nur durch Veto von mindestens zwei der drei Parteien Zentralrat, Aufsichtsrat, Spielleiter aufgehoben oder weiter eingeschränkt werden kann.

Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 16:35, 27. Jul 2006 (CEST)

Siehe auch: RSHA, Einzigartige und innovative Methoden