Projekt:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Anträge/Archiv
Im Archiv werden alte Anträge, über die bereits entschieden wurde, archiviert. Die Seite wird zur Zeit verwaltet von Kamel:Mathekamel; jedoch wird diese Aufgabe baldmöglichst an ein neues Gremium delegiert.
Die Seite wurde angelegt aufgrung der Genehmigung von Antrag Nr. 6 an den Spielleiter.
Siehe auch: Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Spielleiter/Anträge
Antrag Nr. 1 vom 09. Juli 2006
Hiermit wird offiziell vom derzeitig bestehenden Aufsichtsrat, vertreten durch Prof. Dr. Dr. h.c. Atreju (m.d.A) folgender Antrag an den derzeitig amtierenden Spielleiter Kamel:Wutzofant mit der Bitte um Genehmigung und Befuerwortung eingereicht:
Antragsgegenstand
Aenderung der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien, Absatz "Ausichtsrat":
von alt: Laut aktueller Spielregeln dürfen maximal drei Kamele in diesem Gremium mitarbeiten.
in neu: Laut aktueller Spielregeln dürfen maximal zwei Kamele in diesem Gremium mitarbeiten.
Aenderungszeitpunkt
Per sofort und gleich zum naechstgelegenen Zeitpunkt nach Genehmigung des Antrages. Die Aenderung ist durch den Antragssteller durchzufuehren.
Antragsbegruendung
Gemaess den aktuellen Spielregeln in der bestehenden Fassung vom 09. Juli 2006, 18:00 Uhr bestimmt der § 1, Unterpunkt (a) eindeutig das zwei (und nicht drei) Kamele dem Aufsichtsrat angehoeren. Somit bedarf die Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien einer textlichen Aenderung.
--Wutzofant 18:15, 9. Jul 2006 (CEST). Zwar ist festzustellen, dass der Antragsteller strenggenommen zunächst selbst einen Antrag auf Stellen von Anträgen hätte stellen müssen (§2); jedoch ist davon auszugehen, dass ein solcher Antrag stillschweigend bei sich selbst gestellt und von sich selbst genehmigt wurde. Eine Nachreichung dieses Verwaltungsaktes wird jedoch empfohlen.
Antrag Nr. 2 vom 09. Juli 2006
Gegenstand
Hiermit beantragt Kamel:Wutzofant offziell bei einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates gemäß §2 der aktuellen Regeln einen Antrag auf das Stellen von Anträgen.
Begründung
Der Antragsteller möchte die Möglichkeit erhalten, durch eigene Anträge dem Spiel neue Impulse geben zu können. --Wutzofant 18:15, 9. Jul 2006 (CEST)
--Kindchen Atreju 18:23, 9. Jul 2006 (CEST)
Dem Antrag wird stattgegeben, da die eingereichte Begruendung nach derzeitigem Kenntnisstand der Sachlage und unter Abwaegung der Argumente als ausreichend schluessig belegt befunden wurde. Des weiteren ist festzustellen, das auch ein Spielleiter als Kamel im Sinne des Paragraphen 2, Absatz (a) zu werten ist und somit keine Beschraenkung diesbezueglich zu bestehen hat.
Antrag Nr. 3 vom 09. Juli 2006
Gegenstand
Hiermit beantragt Kamel:Atreju offziell bei einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates gemäß §2 der aktuellen Regeln einen Antrag auf das Stellen von Anträgen.
Begründung
Der Antragsteller möchte die nachtraegliche Genehmigung auf Antrag eines Antrages (Antrag Nr. 1 vom 09. Juli 2006) beantragen, um damit regelkonform zu bleiben. Die Genehmigung des Antrages auf einen Antrag wurde zuvor fern-/muendlich gestellt.
--Kindchen Atreju 18:28, 9. Jul 2006 (CEST) Der Antrag auf Stellung des Antrages Nr. 1 wird hiermit nachtragelich formlos genehmigt.
Antrag Nr. 4 vom 09. Juli 2006
An den Zentralrat der Paragraphenreiter:
Gegenstand
Hiermit beantragt Kamel:Wutzofant eine Aufnahme folgender neuen Regel:
§12: Änderung der Hauptseite der aktuellen Runde
(a) Änderungen an der Hauptseite der aktuellen Runde (Bürokratenspiel/aktuelle Runde) dürfen ohne weitere Genehmigung vom Spielleiter sowie von jedem Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter durchgeführt werden.
(b) Andere Spielteilnehmer haben vor einer Änderung beim Spielleiter einen entsprechenden Antrag einzureichen. Wird dieser Antrag nicht innerhalb von drei Werktagen bearbeitet, so gilt er als genehmigt.
Begründung
Die rechtlich unklare Stellung von Edits der Spieleingangsseite sollte auf eine klare Basis gestellt werden. Ansonsten droht das Spiel in Anarchie und Chaos zu versinken. --Wutzofant 18:51, 9. Jul 2006 (CEST)
- zurückgezogen --Wutzofant 16:44, 10. Jul 2006 (CEST)
Antrag Nr. 5 vom 09. Juli 2006
An den Zentralrat der Paragraphenreiter:
Gegenstand
Hiermit beantragt Kamel:Wutzofant die Änderung des Wortes Zentralgremium in der aktuellen Version der Regeln zu Zentralrat der Paragraphenreiter.
- Stimme für - Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan - mongolischer Paragraphenreiter 18:49, 10. Jul 2006 (CEST)
- Zustimmung erteilt: - Mathekamel 14:45, 12. Jul 2006 (CEST)
- Zustimmung erteilt: - Dufo 17:43, 12. Jul 2006 (CEST)
Begründung
Bei dieser Formulierung handelt es sich um ein Versehen. Sie stammt aus der Entwicklungszeit des Bürokratenspiels, als der Zentralrat der Paragraphenreiter noch Zentralgremium hieß. --Wutzofant 18:58, 9. Jul 2006 (CEST)
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung, ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 11:07, 13. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Einstimmig angenommen.
Rechtsmittelbelehrung: Der Aufsichtsrat kann innerhalb von zwei Tagen durch einstimmiges Veto die Regeländerung rückgängig machn (§3 Absatz b)). Unklarheiten bezüglich der Auslegung der Regeln regelt der Spielleiter (§6 Absatz a)).
Antrag Nr. 6 vom 09. Juli 2006
An den Zentralrat der Paragraphenreiter:
Gegenstand
Hiermit stellt Kamel:Atreju einen Gegenantrag zum Antrag Nr. 4 vom 09. Juli 2006 von Kamel:Wutzofant:
Die Annahme des Antrages Nr. 4 vom 09. Juli 2006 ist abzulehnen.
Begruendung
Der neu aufzunehmende §12: Änderung der Hauptseite der aktuellen Runde enthaelt in Absatz (a) eine unzureichende Formulierung:
(a) Änderungen an der Hauptseite der aktuellen Runde (Bürokratenspiel/aktuelle Runde) dürfen ohne weitere Genehmigung vom Spielleiter sowie von jedem Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter durchgeführt werden.
Es geht aus diesem Absatz nicht eindeutig hervor, ob nun nur der Spielleiter oder auch jedes Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter ohne jeglichen Antrag Aenderungen an der Hauptseite durchfuehren koennen. Bei der derzeitigen Formulierung darf nur der Spielleiter selbst ohne Genehmigung Aenderungen durchfuehren; die Mitglieder des Zentralrates der Paragraphenreiter beduerfen aber weiterhin der Genehmigung.
Des weiteren wehrt sich der Aufsichtsrat gegen eine schlechtere Stellung desselbigen, da bei der derzeitigen Ausfuehrung der Absaetze (a) und (b) die rechliche Stellung des Aufsichtsrates auf die der gewoehnlichen Spielteilnehmer erniedrigt wird.
Grundsaetzlich ist der Sinn des Antrages Nr. 4 nicht zu verwerfen, jedoch wird um eine detailiertere Ausfuehrung gebeten. --Kindchen Atreju 19:33, 9. Jul 2006 (CEST)
Dieser Gegenantrag ist nichtig, da Antrag Nr. 4 von seinem Antragssteller bereits zurückgezogen wurde.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 11:17, 13. Jul 2006 (CEST)
Antrag Nr. 7 vom 09. Juli 2006
Gegenstand
Hiermit beantragt Kamel:Pille offziell bei einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates gemäß §2 der aktuellen Regeln einen Antrag auf das Stellen von Anträgen.
Begründung
Der Antragsteller möchte die Möglichkeit erhalten, durch eigene Ideen und Anträge dem Spiel neue Impulse geben zu können. z.B. das Einfügen von Bildern und Links auf der Rgelseite vom Bürokratenspiel
Pille 20:07, 9. Jul 2006 (CEST)
--Kindchen Atreju 09:09, 10. Jul 2006 (CEST)
Dem Antrag wird stattgegeben. Bei Pille handelt es sich nachweislich um ein Kamel im Sinne des Paragraphen 2, Absatz (a). Dennoch wird empfohlen, vor Einreichung eines Antrages diesen auf Rechtschreibfehler zu pruefen um somit einer Antragsablehnungsprozedur wegen groben Formfehlern vorzubeugen.
Antrag Nr. 8 vom 10. Juli 2006 oder Antrag Nr. 1 vom 10. Juli 2006 ?
Gegenstand
Euer Ehren, hiermit beantrage ich Kamel:Pille offziell bei zwei Kamelen im Zentralrat der Paragraphenreiter gemäß §3 Unterpunkt (a) der aktuellen Regeln einen Antrag auf Regeländerung:
Inhalt der Regeländerung:
in Ergänzung zu
- § 2 Antragsrecht
- (a) Jedes Kamel, egal ob Mitglied eines Gremiums oder nicht, darf beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen stellen.
wird beantragt, dass
- §§ 1 alle Anträge nichmehr in formloser Form stattzufinden haben
- Stimme für - Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan - mongolischer Paragraphenreiter 18:49, 10. Jul 2006 (CEST)
- Stimme für - siehe Anträge ab Nr.13 - Dufo 13:47, 11. Jul 2006 (CEST)
- Stimme für - Mathekamel 15:28, 12. Jul 2006 (CEST)
- §§ 2 alle Anträge mit einem Passbild zu versehen sind
- Stimme für - Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan - mongolischer Paragraphenreiter 18:49, 10. Jul 2006 (CEST)
- Stimme für - Über Kamelseite, ist jedes Kamel eindeutig zu identifizieren - Dufo 13:47, 11. Jul 2006 (CEST)
- Das lehne ich ab. Kamele kann man schlecht fotografieren, herkömmliche Fotoautomaten sind einfach zu klein. Mathekamel 15:28, 12. Jul 2006 (CEST)
- §§ 3 alle Anträge in doppelter Ausführung anzufertigen sind
- Stimme für - Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan - mongolischer Paragraphenreiter 18:49, 10. Jul 2006 (CEST)
- Stimme für - völlig überflüssig - Dufo 13:47, 11. Jul 2006 (CEST)
- Stimme für - das führte zu einer vorzeitigen Überlastung der Archive. Mathekamel 15:28, 12. Jul 2006 (CEST)
- §§ 4 die Rechtschreibung eine untergeordnete Rolle spielt
- Stimme für - Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan - mongolischer Paragraphenreiter 18:49, 10. Jul 2006 (CEST)
- Stimme für - Falschschreibung führt zu Unstimmigkeit - Dufo 13:47, 11. Jul 2006 (CEST)
- Stimme für - Orrthografi ist der Stützpfeiler jeglicher Art von Bürokratie. Mathekamel 15:28, 12. Jul 2006 (CEST)
- §§ 5 trotzdem alles seine Ordnung haben muss.
- Stimme für - Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan - mongolischer Paragraphenreiter 18:49, 10. Jul 2006 (CEST)
- Stimme für - Dufo 13:47, 11. Jul 2006 (CEST)
- Stimme für - Mathekamel 15:28, 12. Jul 2006 (CEST)
- §§ 6 pro Antrag auf Regeländerung nur eine Neuformulierung enthalten sein darf (also nicht wie hier)
- Stimme für - Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan - mongolischer Paragraphenreiter 18:49, 10. Jul 2006 (CEST)
- Stimme für - Dufo 13:47, 11. Jul 2006 (CEST)
- Enthaltung - Ich enthalte mich meiner Stimme. Für geringfügiege Änderungen wären mehrere Neufassungen möglicherweise sinnvoll. Mathekamel 15:28, 12. Jul 2006 (CEST)
- §§ 7 nur solche Anträge auch wieder zurück gezogen werden dürfen, für die ein Antrag auf Rückziehung genehmigt wurde
- Stimme für - Wenn einem der eigene Antrag nicht mehr gefällt, zieht man ihn selbst zurück. - Dufo 13:47, 11. Jul 2006 (CEST)
- Stimme für - Anträge zurückziehen zu dürfen halte ich für ein Grundrecht aller Kamele. Mathekamel 15:28, 12. Jul 2006 (CEST)
Des Weiteren wird von mir beantragt, dass:
- $$ 8 Mitglieder der Gremien Zentralrat der Paragraphenreiter und Aufsichtsrat die Regleseite mit selbstgestalteten Bildern ausstatten dürfen.
- Stimme für - Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan - mongolischer Paragraphenreiter 18:49, 10. Jul 2006 (CEST)
- Dem stimme ich zu . Allerdings muss eine Einschränkung der Gestaltungserlaubnis auf den jeweiligen Abschnitt des Gremiums angefügt werden, wo das bearbeitende Kamel Mitglied ist. Mathekamel 15:28, 12. Jul 2006 (CEST)
- Enthaltung - Dufo 17:43, 12. Jul 2006 (CEST)
Begruendung
Die derzeitige Ausfuehrung des §2 Antragsrecht enthaelt keinerlei geregelte Formatierung für Anträge. Dadurch wird dem Antragssteller ein unwiderrufliches Recht zum Stellen von beliebig gestalteten Antraegen eingeraeumt. Und das widerspricht wohl dem "obersten Ehrenkodex bezüglich der Ordnung in der Bürokratie laut §1". --Pille 16:20, 10. Jul 2006 (CEST)
In diesem Antrag wird den Punkten §§1, §§5, §§6 und §§8, mit sofortiger Wirkung, ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan vom Stamm der mongolischen Paragraphenreiter 21:57, 12. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Durch Auslosung mit mindestens 30/45 Mehrheit
Desweiteren werden die Antragspunkte §§2, §§3, §§4 und §§7, mit sofortiger Wirkung, ausdrücklich abgelehnt.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan vom Stamm der mongolischen Paragraphenreiter 21:57, 12. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Durch Abstimmung mit mindestens 66,666666666666666666% Mehrheit
Rechtsbehelfsbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §6 Absatz (a) bzw. §6 Absatz (b) Beschwerde beim Spielleiter eingelegt werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Antrag Nr. 9 vom 10. Juli 2006 oder Antrag Nr. 2 vom 10. Juli 2006 ?
Gegenstand
Hiermit beantrage ich Atreju offziell bei zwei Kamelen im Zentralrat der Paragraphenreiter gemäß §3 Unterpunkt (a) der aktuellen Regeln einen Antrag auf Regeländerung:
Inhalt der Regeländerung:
in Ergänzung zu
- §2 Antragsrecht
- (b) Wird der Antrag auf Stellen von Anträgen von einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates genehmigt, so ist das Kamel anschließend befugt, bei beliebigen Gremien beliebige Anträge gemäß der Spielregeln zu stellen.
wird beantragt, dass
- eine zeitliche Begrenzung der Gueltigkeit einer Genehmigung auf maximal zwei Tage nach Genehmigung des Antrages durch den Aufsichtsrat eingefuehrt wird.
- Stimme für - Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan - mongolischer Paragraphenreiter 18:49, 10. Jul 2006 (CEST)
- Stimme für - eine Frist von zwei Tage ist viel zu kurz - Dufo 13:53, 11. Jul 2006 (CEST)
- Abgelehnt. Solange kein Paragraph eindeutig festlegt, wodurch sich ein Kamel das Recht auf Stellen von Anträgen verwirkt, führt diese Neuregelung zu unnötigem Aufwand - und zwar für alle Kamele. - Mathekamel 15:34, 12. Jul 2006 (CEST)
Begruendung
Die derzeitige Ausfuehrung des §2 Antragsrecht enthaelt keinerlei zeitliche Begrenzung fuer die Gueltigkeit der Genehmigung. Dadurch wird dem Antragssteller ein unwiderrufliches Recht zum Stellen von beliebigen Antraegen ueber einen infinitiven Zeitraum eingeraeumt. Da jedoch nach einem gewissen Zeitraum eine erneute Pruefung der Antragsstellberechtigung erfolgen sollte, wird ein Gueltigkeitszeitraum von maximal zwei Tagen nach Genehmigung des Antrages als sinnvoll erachtet. Durch eine erneute Pruefung kann sichergestellt werden, das die Voraussetzungen des Antragsstellers nach wie vor erfuellt sind. --Kindchen Atreju 10:44, 10. Jul 2006 (CEST)
Der Antrag wird vollumfänglich, mit sofortiger Wirkung, ausdrücklich abgelehnt.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 12:10, 13. Jul 2006 (CEST)
Bemerkung: Abstimmung mit Zwei-Drittel-Mehrheit
Rechtsmittelbelehrung: Es liegen keine rechtlichen Mittel gegen diesen Entscheid vor.
Antrag Nr. 11 vom 10. Juli 2006 oder Antrag Nr. 4 vom 10. Juli 2006
An das Kamel:Pille:
Gegenstand
Es wird beantragt, dass sich Kamel:Pille als Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter einträgt.
Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan 17:50, 10. Jul 2006 (CEST)
Dem Antrag wird stattgegeben. Ich habe mich hiermit selbst als Mitglied des Zentralrates der Paragraphenreiter eingetragen.
Begründung
Der Zentralrat leidet momentan an einem akuten Mitgliedermangel. Eine Realisierung des Antragsgegenstandes würde die Mitgliederzahl des Zentralrat auf mehr als 33% der z.Zt. maximal möglichen Zahl anheben.
Unterschrift: --Wutzofant 17:18, 10. Jul 2006 (CEST)
Antrag Nr. 12 vom 10. Juli 2006
z.Hd. des Aufsichtsrates
Gegenstand
Mathekamel stellt beim Aufsichtsrat einen Antrag auf Stellen von Anträgen und sendet höflichste Grüsse.
Begründung
Dem Antragsteller obliegt durch die Pflichten seines Amtes im Zentralrat der Paragraphenreiter das aktive Mitwirken an der Bearbeitung der gestellten Anträge. Wollen Sie bitte schnellstmöglich eine Genehmigung erteilen, sodass anstehende Arbeiten bewältigt werden können. Ergebensten Dank.
Gezeichnet: Mathekamel 18:13, 10. Jul 2006 (CEST)
--Kindchen Atreju 20:15, 10. Jul 2006 (CEST)
Dem Antrag wird hiermit stattgegeben. Es sind dem Aufsichtsrat derzeit keine Gruende bekannt, der einer Genehmigung des Antrages widersprechen.
Antrag Nr. 13 vom 10. Juli 2006
EILT!
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Im Antrag Nr. 10 vom 10. Juli 2006 ist das Wort Antragsseitenstellungsgeneralverwaltungsstelle zu ersetzen durch das Wort Antragsstellungsseitengeneralverwaltungsstelle.
Begründung:
Kamel:Wutzofant ist ein Idiot, welcher offensichtliche Dinge auch nach wiederholtem Gebrauch des Vorschau-Knopfs übersieht. Was er meinte, war, eine Behörde (eben eine "Stelle") einzurichten, welches diese Seite, auf welcher Anträge gestellt werden, generell verwaltet, jedoch nicht nicht, ein Gremium einzurichten, welches die "Stellung" dieser Seite, was eine nach seiner Ansicht in bezug auf eine Wiki-Seite nichtssagende und somit weitgehend sinnfreie Formulierung darstellt, unter eine Generalverwaltung stellt.
Die Dringlichkeit ist insofern gegeben, als dass eine Änderung zur Kenntnis genommen werden sollte, bevor der Vorschlag inkraft... in kraft... in Kraft... verabschiedet wird.
Anlagen: keine
ERLEDIGT
Zur Kenntnis genommen und in der Neuformulierung von Antrag Nr. 10 berücksichtigt. Mathekamel 12:15, 13. Jul 2006 (CEST)
Antrag Nr. 14 vom 10. 11. Juli 2006
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Gegenantrag zum Antrag Nr. 9 vom 10. Juli 2006
Es wird beantragt, den Antrag Nr. 9 vom 10. Juli 2006 (in dieser Form) abzulehnen.
Begründung:
Eine Annahme von Antrag Nr. 9 vom 10. Juli 2006 hätte folgende nachteilige Auswirkungen:
- Die Macht des Aufsichtsrates würde stark ansteigen, da der Aufsichtsrat durch Nichtverlängerung bzw. Nicht-Neuausstellung von Antragsstellungsantragsgenemigungen einzelne Kamele gezielt ihrer wichtigsten Mitsprachemöglichkeit, nämlich des Antrages, berauben könnte.
- Der Aufsichtsrat besteht zur Zeit aus nur einem Kamel. Selbst bei Vollbesetzung kann nach derzeitigem Regelstand nur noch ein weiteres Kamel in den Aufsichtsrat ausgenommen werden. Wenn durch widrige Umstände der Fall eintreten sollte, dass beide Aufsichtsratsmitglieder ausfallen, droht die gesamte Spielrunde zum Erlahmen zu kommen, weil dann nur noch Diskussionen und niedere Verwaltungsakte möglich sind.
Grundsätzlich ist die Idee, die Genehmigung eines Antrags für das Stellen von Anträgen zurücknehmen zu können, nicht abzulehnen, da sie die bürokratischen Ausdrucksmöglichkeiten fördert und darüberhinaus eine potenzielle Quelle von Missverständnissen und daraus resultierenden Kleinkriegen ist, welche explizit als Spielziele aufgeführt sind. Hierfür ist jedoch ein geeigneteres Regelwerk zu schaffen als das jenige von Antrag Nr. 9. Der Unterzeichner von Antrag Nr. 14 schlägt folgende Lösungen vor:
- Einrichtung eines Antragsstellungsantragsgenehmigungsverlängerungsbüros, in welchem eine große oder gar unbegrenzte Zahl an Kamelen mitarbeiten kann, und welches die Anträge verlängert. Der Aufsichtsrat könnte gegenüber diesem Organ weisungsbefugt sein; jedoch wird angeregt, dass einem weiteren Organ (z.B. dem Spielleiter) ein Vetorecht eingeräumt wird.
- Die Anträge sind unbefristet zu erteilen; jedoch kann die Genehmigung jederzeit durch den Aufsichtsrat zurückgezogen werden, sofern mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrates ein solches Vorgehen befürworten. Alternativ kann die Genehmigung durch das ausstellende Kamel entzogen werden, wobei hier jedoch ebenfalls einem weiteren Organ (z.B. dem Spielleiter) ein Vetorecht eingeräumt wird.
Anlagen: keine
Antrag Nr. 9 wurde abgelehnt. Ebenso wird der Gegenvorschlag von Wutzofant in Antrag Nr. 14 abgelehnt - Das beantragte Verlängerungsbüro ist unnötig und erfüllt seinen Zweck höchstens als Beschäftigung überschüssiger Kamele. Es kommt bei der derzeitigen Unterbelegung keinesfalls in Frage. Mathekamel 12:46, 13. Jul 2006 (CEST)
- gleiche Meinung wie Mathekamel - Dufo 17:12, 13. Jul 2006 (CEST)
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Abgelehnt nach Abstimmung mit zwei Gegenstimmen
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 10:36, 21. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Mööepp!
Rechtsmittelbelehrung: Es liegen keine rechtlichen Mittel gegen diesen Entscheid vor. Unklarheiten regelt der Spielleiter gem. §6 Absatz (a).
Antrag Nr. 15 vom 11. Juli 2006
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Antrag auf Antragsrecht für das Kamel:Dufo und
Mitgliedschaft im Zentralrates der Paragraphenreiter für Kamel:Dufo
Begründung:
Weil noch ein Platz im Zentralrat der Paragraphenreiter frei ist kann ich (Dufo) mich nach geltener Gesetzeslage selber eintragen. Auf ein Passbild kann getrost verzichtet werden, weil Antrag Nr.10 noch nicht angenommen ist, und nach der geltenden Regelung kein Passbild nötig ist. Gleiches gilt für die anderen vorgeschlagenen Punkte des Antrags Nr.10
Der Zentralrat der Paragraphenreiter leidet momentan an einem akuten Mitgliedermangel. Eine Realisierung des Antragsgegenstandes würde die Mitgliederzahl des Zentralrat auf drei klomplettieren. Gleichzeitig beantrage ich Kamel:Dufo offziell bei einem beliebigen Mitglied des Aufsichtsrates gemäß §2 der aktuellen Regeln der aktuellen Regeln einen Antrag auf das Stellen von Anträgen.
Anlagen: keine
--Kindchen Atreju 11:05, 11. Jul 2006 (CEST)
Dem Antrag auf Antragsrecht wird stattgegeben.
Antrag Nr. 16 vom 11. Juli 2006
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Antrag auf Regelaenderung gemaess §3a:
Hiermit beantrage ich Atreju die Aufnahme folgender Regel zum Anhang an die bestehende Geschaeftsordnung:
§xy:
(a) Genehmigte oder abgelehnte Antraege werden nach Ablauf von zwei Tagen nach deren jeweiligen Genehmigung oder Ablehnung an das Archiv zur Verwahrung ueberstellt.
(b) Die Ueberstellung erfolgt durch eines der derzeitig bestehenden Gremien.
(c) Ein Antrag auf Ueberstellung in das Archiv ist nicht erforderlich.
Begründung:
Die derzeitige Handhabung der Antragsverwaltung entbehrt jeglicher Ordnung. Bearbeitete Antraege sollten daher archiviert und getrennt von den zu bearbeitenden Antragen verwahrt werden, um eine Durchfuehrung des allgemeinen Buerokratiegeschaeftes zu ermoeglichen.
Anlagen: keine
- Abstimmung:
- Ich stimme für , da es hier zu unübersichtlich ist. Ich hoffe auch auf schnelle Zustimmung meiner Mitarbeiter und anschließende Genehmigung - Dr. Dschingis Paragraphis Pillensius Khan - mongolischer Paragraphenreiter 08:54, 12. Jul 2006 (CEST)
- Vorerst - Ich bitte um Kenntnisnahme meines Gegenvorschlags in Antrag Nr. 19 Mathekamel 15:37, 13. Jul 2006 (CEST)
- Ich stimme für :
Der originale Wortlaut, ist die ideale Notlösung für diese Problem. Erst müssen die vorhandenen Gremien aufgefüllt werden. Erst dann kann ein neue Gremium hinzukommen. Die nachfolgenen Anmerkungen sind vorläufig als hinfällig zu betrachten. - Dufo 18:01, 13. Jul 2006 (CEST)
- Ich stimme für :
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Annahme durch Abstimmung gem. §3 Abs. b)
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 19:23, 13. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen:
- Angenommen mit Zwei-DrittelMehrheit
- Es wird folgender Paragraph mit dem ursprünglichen Wortlaut den Regeln hinzugefügt:
- §xy:
- (a) Genehmigte oder abgelehnte Antraege werden nach Ablauf von zwei Tagen nach deren jeweiligen Genehmigung oder Ablehnung an das Archiv zur Verwahrung ueberstellt.
- (b) Die Ueberstellung erfolgt durch eines der derzeitig bestehenden Gremien.
- (c) Ein Antrag auf Ueberstellung in das Archiv ist nicht erforderlich.
Rechtsmittelbelehrung: Der Aufsichtsrat kann innerhalb von zwei Tagen durch einstimmiges Veto die Regeländerung rückgängig machen (§3 Absatz b)). Unklarheiten bezüglich der Auslegung der Regeln regelt der Spielleiter (§6 Absatz a)).
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Spll-Wzft-20060712.13a-BemAntS
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anträge Nr. 10 vom 10. Juli 2006 (hier auch ergänzend Nr. 13 vom 10. Juli 2006) und Nr. 16 vom 11. Juli 2006
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Grundsätzlich ist Antrag Nr. 16 zu befürworten: Die momentane Situation ist, wie bereits dargelegt, mittlerweile außer Kontrolle geraten und ein vernünftiges Arbeiten kaum noch möglich. Eine schnelle Verabschiedung von Antrag Nr. 16 durch den Zentralrat der Paragraphenreiter wird dringend empfohlen.
Der Spielleiter weist hiermit jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Annahme von Antrag Nr. 16 nur eine vorübergehende Lösung darstellen sollte, bis eine Lösung im Sinne von Antrag Nr. 10 gemäß der Änderung aus Antrag Nr. 13 gefunden ist:
- Antrag Nr. 16 verlagert die Probleme von der jetzigen Antragsseite mittelfristig auf ihr Archiv.
- Antrag Nr. 16 lässt etliche potenziell problemantischen Punkte offen (beispielsweise die fehlende Geschäftsordnung), welche die Lösung in Antrag Nr. 10/Nr. 13 hingegen gezielt angeht.
- Nur Antrag Nr. 10/Nr. 13 stellt das weitere Vorgehen bezüglich der Anträge auf eine dem Spiel angemessene effiziente Basis.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 13:23, 12. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: AufSR-120706-Atr-VG01/01
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anträge Nr. 10 vom 10. Juli 2006 (hier auch ergänzend Nr. 13 vom 10. Juli 2006) und Nr. 16 vom 11. Juli 2006, sowie die Anmerkung Spll-Wzft-20060712.13a-BemAntS
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Antrag Nr. 16 stellt tatsaechlich nur eine voruebergehende Loesung dar und solle daher baldmoeglichst durch eine entsprechende Regelung ersetzt werden. In diesem Zuge regt der derzeitige Aufsichtsrat folgende Punkte an:
- Schaffung eines Antragsarchivirungsgremiums oder einer vergleichbaren Institution
- Verabschiedung einer entsprechenden Geschaeftsordnung fuer dieses Gremium
Des weiteren wird empfohlen, eine gemeinsame Sitzung aller bestehenden Gremien zur Festlegung der weiteren Schritte abzuhalten. Es ist zu erwarten, das durch eine offen gefuehrte Diskussion zeitnah eine Loesung gefunden werden kann.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: --Kindchen Atreju 14:33, 12. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Spll-Wzft-20060712.18b-BemAntS
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Bemerkung AufSR-120706-Atr-VG01/01 sowie darauf bezogene Anträge Nr. 10 vom 10. Juli 2006 (hier auch ergänzend Nr. 13 vom 10. Juli 2006) und Nr. 16 vom 11. Juli 2006 nebst Anmerkung Spll-Wzft-20060712.13a-BemAntS, sowie Anmerkung Spll-Wzft-20060712.18a-BemAVWSt
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Wie bereits weiter oben in den Anmerkungen zu Antrag Nr. 10 von mir dargelegt wurde, soll die Realisierung von Anträgen Nræ. 10, 13 in der Tat eine Struktur schaffen, die der angeregten Übergangslösung aus Antrag Nr. 16 äquivalent ist, jedoch regulatorisch auf einer fundierteren Basis steht. Die in Anträgen Nræ. 10, 13 vorgeschlagene Struktur ist insofern lediglich eine Ausformulierung von Antrag Nr. 16, deren Realisierung jedoch aufgrund der höheren Komplexität mehr Zeit in Anspruch... in anspruch... inanspruch... in an Spruch... erfordern wird, weswegen seitens des Zentralrates nach Ansicht des Unterzeichners unbedingt auf eine schnelle Lösung gemäß Antrag 16 hingearbeitet werden sollte, was die Dringlichkeit der Diskussion über Anträge Nræ. 10, 13 entspannen würde.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 18:56, 12. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: Anmerkung Spll-Wzft-20060712.18a-BemAVWSt zur Erläuterung der Ideen hinter den Formulierungen in Antrag Nr. 10
EILT!
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Spll-Wzft-20060713.01a-BemAntS
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 16 vom 11. Juli 2006
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Spielleiter weist darauf hin, dass Antrag Nr. 16 sachlich falsch ist und daher bei Anlegen strenger Maßstäbe abzulehnen wäre:
Geschäftsordnungen sind von den Gremien selbst beschlossene Regeln einzelner Gremien (§8 Absatz a). Das Problem mit der Antragsseite ist jedoch, dass sie zur Zeit keinem Gremium unterstellt ist und regelungsbezogen in einem undefinierten Zustand ist. Aufgrund ihrer Nichtzuordenbarkeit zu einem bestimmten Gremium kann daher zu diesem Zeitpunkt keine Geschäftsordnung dieses Spiels auf diese Seite Anwendung finden. Abgesehen davon existiert bislang noch keine einzige Geschäftsordnung im gesamten Spiel. Insofern kann nur eine Änderung der Spielregeln, jedoch nicht eine Änderung der nichtexistenten Geschäftsordnung des Zentralrates der Paragraphenreiter, besagten Zustand beenden. Aufgrund dieses Formfehlers wäre Antrag Nr. 16 in seiner jetzigen Form abzulehnen.
Da sich der Spielleiter jedoch bewusst ist, dass die Lage bezüglich der Antragsseite immer prekärer wird, sieht der Spielleiter in diesem Fall von einer solchen Maßnahme ab und empfiehlt stattdessen, in Antrag Nr. 16 das Wort "Geschäftsordnung" durch den Begriff "veränderbare Spielregeln" zu ersetzen. Über eine Rüge an Kamel:Atreju in dieser Sache wird in Kürze auf der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Spielleiter entschieden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 01:17, 13. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: §8, insbesondere §8 (a) der Spielregeln
Hiermit wird nicht gerügt: Kamel:Atreju
Genauere Angaben:
Durch Vorgang Nr. Sllt-Wzft-20060713.02a-INT-RgAtrAntr16 wird beschlossen, dass aufgrund §6 Absatz (c) keine Rüge an Kamel:Atreju wegen Nichtbeachtung von §8 Absatz a bzw. Punkt 3 der unveränderbaren Rahmenregeln bei Einreichung von Antrag Nr. 16 ergeht.
Weitere Bemerkungen: Insbesondere ist das bemängelte Fehlverhalten als im Normalfall nicht rügenbewehrter Formfehler gemäß Artikel 4 Absatz b der Geschäftsordnung des Spielleiters anzusehen.
Unterschrift, Datum: Wutzofant 03:30, 14. Jul 2006 (CEST)
Antrag Nr. 17 vom 12. Juli 2006
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Antragsrecht gemäß §2 der veränderbaren Spielregeln für Hai Zhung
Begründung:
Zum späteren Verfassen von Anträgen würde ich gerne, sofern dies den Richtlinien entspricht, ein Antragsrecht vom Zentralrat der Paragraphenreiter erhalten. Ist dieser Antrag nicht ordnungsgemäß, so bitte ich darum, die fehlenden Informationen beziehungsweise die Formverstöße anzuzeigen.
Anlagen: -
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Spll-Wzft-20060713.01b-BemAntAntHZ
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vortrag Nr. 17 vom 12. Juli 2006
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Gemäß §2 ist dieser Antrag nicht an den Zentralrat der Paragraphenreiter, sondern an den Aufsichtsrat zu stellen.
- Der Spielleiter empfiehlt Kamel:HaiZhung, den Antrag in einer neuen Formulierung erneut zu stellen, oder alternativ einen Änderungsantrag zur Änderung von Antrag Nr. 17 zu stellen. (Eine direkte nichtbeantragte Änderung von Antrag Nr. 17 erachtet der Spielleiter aufgrund der derzeiten nahezu rechtsfreien Situation dieser Seite als ein rechtlich zu gefährliches Unterfangen.)
- Der Spielleiter empfiehlt dem Zentralrat, Antrag Nr 17 abzulehnen, sofern nicht nachgebessert wird.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 02:12, 13. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Regeln#§2 Antragsrecht, insbesondere Absatz (a) Ziffern 1 und 5
Nr. 18 vom 13. Juli 2006
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand:
Einrichten eigener Seiten für den Spielleiter
Begründung:
Euer Ehren! Um die Handlungen des Spielleiters auf eine geregeltere Basis zu stellen, beabsichtige ich, eine Geschäftsordnung für den Spielleiter zu erstellen. Darüberhinaus ist auf längere Sicht zu erwarten, dass noch weitere Anträge an den Spielleiter herangetragen werden. Auch hierfür sollte eine Seite eingerichtet werden. Insofern beantrage ich gemäß §9a, eine neue Seitenhierarchie unterhalb von Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Spielleiter einrichten zu dürfen.
Anlagen: keine
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Spielleiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mit freundlichen Grüßen, Wutzofant 02:12, 13. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Mit der Erstellung der Seiten ist unverzüglich zu beginnen.
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr. 20 vom 13. Juli 2006
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:
Antrag auf Änderung des Antrages Nr. 17 vom 12. Juli 2006
Begründung:
Aufgrund des begründeten Einwandes des Spielleiters Wutzofant beantrage ich hiermit das Recht auf die Änderung des obigen Antrages, sodass dieser dem dafür zuständigen Aufsichtsrat zukommt und damit dieser über das Antragsrecht entscheiden kann.
Anlagen: -
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Dem Antrag Nr. 20 auf Abaenderung des Antrages Nr. 17 wird hiermit genehmigt. In Zuge dieses Verwaltungsaktes wird ebenfalls Antrag Nr. 17 genehmigt.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Kindchen Atreju 20:34, 13. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Antrag Nr. 20 kann rein rechtlich gesehen ohne vorher genehmigten Antrag Nr. 17 nicht bearbeitet werden. Da aber Antrag Nr. 17 formal falsch gestellt wurde und der Aufsichtsrat die urspruengliche Absicht des Antrages Nr. 20 auf Abaenderung und letztendlich Erteilung des Antragsrechtes erkannt hat, wurde die Genehmigung im Zuge der Antragsbearbeitung fuer beide Antraege gemeinsam erteilt.
Rechtsmittelbelehrung: Rechtsmittelbelehrung
Nr. 22 vom 13. Juli 2006
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Änderung des Paragraphen 4 Absatz a
Begründung:
Sehr geehrte Damen und Herren, durch die derzeitige Festlegung, das Gremium des Aufsichtsrates auf zwei Mitglieder zu beschränken, ergibt die Vorschrift, der Aufsichtsrat brauche eine Zweidrittelmehrheit (auch: Absolute Mehrheit), um ein Kamel im Zentralrat zu ersetzen, keinen mathematischen Sinn. Es folgt nämlich daraus, dass zum bewältigen dieses Aktes stets die volle Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich ist. Da die veränderbaren Regeln durch ihren Namen definiert sowie empfohlen werden (soll heißen: Sie sollen verändert werden), beantrage ich hiermit die Änderung des Paragraphen von bisher "Zweidrittelmehrheit" auf "Einstimmigkeit".
Anlagen: -
Dagegen . Das ergibt sehr wohl einen mathemathischen Sinn! <math>\frac{2}{3} \cdot 2 = \frac{4}{3} \approx 1.33 </math>. Somit sind zum Erreichen einer Zwei-Drittel-Mehrheit derzeit mindestens 1.33 Kamele (also 2) notwendig. Da durch nachfolgende Regeländerungen die Mitgliederzahl des Aufsichtsrats erhöht werden kann, erachte ich die geforderte Regeländerung für nicht zweckmässig. Mathekamel 15:50, 15. Jul 2006 (CEST)
Dagegen . Gleiche Meinung wie Mathekamel - Dufo 17:27, 15. Jul 2006 (CEST)
Dieser Vorgang wird mit sofortiger Wirkung abgelehnt.
Begründung: Abgelehnt nach Abstimmung mit zwei Gegenstimmen
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 10:36, 21. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Mööepp!
Rechtsmittelbelehrung: Es liegen keine rechtlichen Mittel gegen diesen Entscheid vor. Unklarheiten regelt der Spielleiter gem. §6 Absatz (a).
Nr. 23 vom 13. Juli 2006: Antragsberechtigungsantrag Wolfgang
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:
Hiermit stelle ich Antrag auf Stellen von Anträgen gemäß § 2 der Regeln.
Begründung:
Zur Begründung wird, da eine solche von § 2 der Regeln nicht vorgeschrieben ist, rein vorsorglich, höchst hilfsweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wie folgt vorgetragen: Ich möchte gerne Anträge stellen dürfen.
Anlagen: Derzeit keine. Weiterer Vortrag bleibt jederzeit vorbehalten. Sollte das Gremium Hinderungsgründe sehen, wird höflich gebeten, so frühzeitig wie möglich entsprechenden rechtlichen Hinweis zu erteilen, diesen in geeigneter Form aktenkundig zu machen und hinreichende Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.
GENEHMIGT
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung stattgegeben.
Begründung: Der Antrag wird hiermit genehmigt. Es sprechen derzeit keine Gruende gegen eine Genehmigung.
Ausführendes Organ: Aufsichtsrat
Unterschrift des Ausführenden, Datum: --Kindchen Atreju 23:38, 13. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: -
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Nr.24 (Antrag wurde nie gestellt)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: 2006-Mi-44-gastantragsteller version 1,0-1-0800-A
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr.24
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Der Antrag ist auf 100%em Polypropylen geschrieben und frei von Cellulose
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: gastantragsteller version 1,0 (einfach) 08:44, 19. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: Recycling
Nr. 26 vom 15. Juli 2006: Antrag auf Antrag auf Genehmigung einer Unterseite des Aufsichtsrats
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:
Beschlussfassung des Aufsichtsrats zur Frage, ob an den Spielleiter ein Antrag auf Genehmigung der Einrichtung einer Unterseite des Aufsichtsrats gemäß § 9a der Regeln zu stellen ist, und über die Öffnungszeiten des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat möge beschließen:
- „Beschluss Nr. 1 des Aufsichtsrats vom ... über die Beantragung einer Unterseite des Aufsichtsrats und zur Regelung anderer Fragen
- I. Unterseite des Aufsichtsrats
- Der Aufsichtsrat beabsichtigt gemäß § 9a Satz 1 Halbsatz 1 der Regeln die Einrichtung einer neuen Seite innerhalb des Spiels unterhalb der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien, die als Anlaufstelle des Aufsichtsrats dienen und später gegebenenfalls mit eigenen Unterseiten versehen werden soll.
- Der Aufsichtsrat ermächtigt daher gemäß § 8 Buchst. b der Regeln jedes gemäß § 2 der Regeln antragsberechtigte Mitglied des Gremiums einzelvertretungsberechtigt, den diesem Beschluss als Anlage beigefügten 'Antrag des Aufsichtsrats auf Genehmigung der Einrichtung der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat sowie weiterer Unterseiten gemäß § 9a der Regeln' unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Formalien beim Spielleiter zu stellen. Dem in der Anlage zu diesem Beschluss als Entwurf enthaltenen Antrag ist zum Legitimationsnachweis als Anlage dieser Beschluss ohne Anlage beizufügen. Hiervon kann abgesehen werden, sofern dem Antrag an den Spielleiter ein Link auf diesen Beschluss beigefügt ist.
- Nach Vorliegen der Genehmigung oder der Genehmigungsfiktion gemäß § 9a Satz 2, Satz 3 der Regeln ist in Anwendung von § 8 Buchst. b der Regeln bis zu einer anderweitigen Regelung durch den Aufsichtsrat zunächst jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Einrichtung der genehmigten Seiten in eigener Zuständigkeit befugt.
- II. Öffnungszeiten des Aufsichtsrats
- Der Aufsichtsrat gibt sich gemäß § 8 Buchst. a der Regeln folgende Regelung über seine Öffnungszeiten:
- 'Der Aufsichtsrat ist Montag bis Mittwoch jeweils von 9:45 Uhr bis 10:30 Uhr und Donnerstags von 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr (Spätöffnung für Erwerbstätige) geöffnet. Während der Öffnungszeiten werden nur regelkonforme Anträge bearbeitet. Außerhalb der Öffnungszeiten können nicht regelkonforme Anträge nicht bearbeitet werden. Wegen gleitender Arbeitszeit erreichen Sie uns am besten online oder in der Cafeteria des Aufsichtsrats.'“
Begründung:
Zu Nr. I des Beschlussentwurfs (Unterseite des Aufsichtsrats):
Insoweit wird zunächst Bezug genommen auf die Begründung des anliegenden Entwurfs eines Antrags an den Spielleiter. Vor einer Antragstellung an den Spielleiter ist die Herbeiführung einer Beschlussfassung durch das Gremium erforderlich.
Zu Nr. II des Beschlussentwurfs (Öffnungszeiten des Aufsichtsrats):
Wegen der besonderen Dringlichkeit wurde in den Beschlussvorschlag auch eine Regelung der Öffnungszeiten des Aufsichtsrats aufgenommen (vgl. Omnibusgesetz). Die großzügigen Öffnungszeiten, die den Bedürfnissen der rechts- und linkssuchenden Herde entgegen kommen, erscheinen sachgerecht. Die finanziellen Belastungen sind überschaubar.
Anlagen: nachstehend
Hinweis: Der nachstehende Entwurf eines Antrags an den Spielleiter ist eine Anlage zum vorstehenden Antrag an den Aufsichtsrat und wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gestellt.
Adressat: Spielleiter
Antragsgegenstand:
Antrag des Aufsichtsrats auf Genehmigung der Einrichtung der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat sowie weiterer Unterseiten gemäß § 9a der Regeln
AIFIK 2006-...
Euer Ehren! Hiermit zeige ich unter Vorlage des anliegenden Beauftragungsbeschlusses die Vertretung des Aufsichtsrats an und beantrage in dessen Namen und Auftrag die Erteilung folgender Genehmigung:
- „Gemäß § 9a der Regeln wird dem Aufsichtsrat folgende Genehmigung zum Einrichten neuer Seiten innerhalb des Spiels erteilt:
- Dem Aufsichtsrat wird die Einrichtung der neuen Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat gestattet.
- Dem Aufsichtsrat wird die Einrichtung neuer Unterseiten unterhalb der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs gestattet.
- Der Spielleiter kann die Ermächtigung zur Einrichtung weiterer Unterseiten gemäß Nr. 2 dieser Genehmigung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. Bei Einrichtung von Unterseiten außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs ist auch ein Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit möglich; die berechtigten Interessen der Spielteilnehmer sind dabei zu berücksichtigen. In jedem Fall sind vor einer Entscheidung die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Zentralrats der Paragraphenreiter anzuhören, sofern dies nicht wegen Eilbedürftigkeit untunlich ist; in diesem Fall ist die Anhörung so bald als möglich nachzuholen.
- Diese Genehmigung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.“
Begründung:
Es ist billig und recht, dass die Regeln auch für den Aufsichtsrat das Erfordernis vorsehen, vor der Einrichtung einer eigenen Unterseite die Genehmigung des Spielleiters einzuholen. Es erscheint im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit autonomer Organe des Spiels angebracht, dem Aufsichtsrat als von den Startregeln vorgesehenem Gremium die Einrichtung weiterer Unterseiten ohne Einzelfallprüfung durch den Spielleiter jedenfalls bis auf Widerruf zu gestatten. Das vorgesehene Prozedere erscheint sachgerecht.
Abstimmung des Aufsichtsrats zu Antrag Nr. 26 vom 15. Juli 2006:
-- Wolfgang 15:41, 15. Jul 2006 (CEST)
--Kindchen Atreju 17:05, 15. Jul 2006 (CEST)
Angenommen. Zustande gekommen am 15. Juli 2006. -- Wolfgang 17:27, 15. Jul 2006 (CEST)
Amtliche Anmerkung: Zur Umsetzung von Nr. I 2 des Beschlusses wurde am 15. Juli 2006 beim Spielleiter ein entsprechender Antrag gestellt unter Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Spielleiter/Anträge#Nr. 3 vom 15. Juli 2006: Genehmigung von Unterseiten des Aufsichtsrats, dem am gleichen Tag „mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben“ wurde. -- Wolfgang 17:30, 15. Jul 2006 (CEST)
Nr. 27 vom 15. Juli 2006: Zurückstellung der Wahl zur Rundensiegerernennungskonferenz
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:
Zurückstellung der Wahl des vom Aufsichtsrat zu bestimmenden Mitglieds der Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 5a Buchst. a der Regeln
Der Aufsichtsrat möge beschließen:
- „Beschluss Nr. 2 des Aufsichtsrats vom ... über die Zurückstellung der Wahl zur Rundensiegerernennungskonferenz
- Die Wahl des vom Aufsichtsrat zu bestimmenden Mitglieds der Rundensiegerernennungskonferenz gemäß § 5a Buchst. a der Regeln wird nach Maßgabe der Begründung des Beschlussantrags vorläufig zurückgestellt. Das Recht jedes Kamels, gemäß § 6 Buchst. a der Regeln auf die Entscheidung des Spielleiters anzutragen, bleibt unberührt.“
Begründung:
Gemäß § 5a Buchst. a hat jedes Gremium ein Mitglied der Rundensiegerernennungskonferenz zu wählen, sobald alle von den Spielregeln vorgegeben Gremien und Posten vollständig besetzt sind. Dies ist nunmehr der Fall. Es erscheint jedoch sachgerecht, die Wahl durch den Aufsichtsrat bis auf weiteres zurückzustellen, da derzeit insbesondere noch keine Geschäftsordnung des Aufsichtsrats vorliegt. Eine vermeidbare Verzögerung wird hierdurch nicht eintreten, zumal eine Festlegung des Rundenendes durch den Spielleiter derzeit nicht zu erwarten ist und auch der Zentralrat der Paragraphenreiter eine Wahl noch nicht eingeleitet hat. Eine vorläufige Zurückstellung erscheint mit dem Geist von § 5a der Spielregeln vereinbar, der keine bestimmte Frist für die Wahl vorschreibt. Das Verfahren kann auf Antrag eines Aufsichtsratsmitglieds jederzeit wieder aufgenommen werden, außerdem steht jedem Kamel die Möglichkeit einer Klärung durch den Spielleiter offen.
Anlagen: keine
Abstimmung des Aufsichtsrats zu Antrag Nr. 27 vom 15. Juli 2006:
-- Wolfgang 17:16, 15. Jul 2006 (CEST)
--Kindchen Atreju 17:20, 15. Jul 2006 (CEST)
Angenommen. Zustande gekommen am 15. Juli 2006. -- Wolfgang 17:32, 15. Jul 2006 (CEST)
Nr. 29 vom 16. Juli 2006: Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
Adressat: Aufsichtsrat
Antragsgegenstand:
Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat möge beschließen:
- „Beschluss Nr. 3 des Aufsichtsrats vom 16. Juli 2006 über eine Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
- Der Aufsichtsrat gibt sich gemäß § 8 Buchst. a, Buchst. b der Regeln die in der Anlage als Entwurf verlinkte Geschäftsordnung.“
Begründung:
Zur Erläuterung wird auf die Aussprache zum Entwurf unter Diskussion:Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat#Geschäftsordnung und Antragsseite verwiesen.
Anlagen: Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Aufsichtsrat/Geschäftsordnung in der Fassung von 16:42, 16. Jul 2006
Abstimmung des Aufsichtsrats zu Antrag Nr. 29 vom 16. Juli 2006:
-- Wolfgang 17:20, 16. Jul 2006 (CEST) --Kindchen Atreju 17:50, 16. Jul 2006 (CEST)
Angenommen. Beschluss zustande gekommen am 16. Juli 2006. -- Wolfgang 17:59, 16. Jul 2006 (CEST)
Antrag Nr. 30 vom 18. Juli 2006
ERLEDIGT
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Anlegen einer neuen Seite für den Zentralrat der Paragraphenreiter
Begründung:
Werte Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter! Damit die Arbeiten, die wir aufgrund der Ämter, die wir zur Zeit innehaben, noch sachgerechter ausgeführt werden können, mache ich den Vorschlag, beim Spielleiter den Antrag auf Erlaubnis zur Einrichtung der Seite
Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Gremien/Zentralrat der Paragraphenreiter sowie weiterer Unterseiten zu stellen.
Dort soll über die interne Geschäftsordnung diskutiert werden. Ausserdem können dann die in §9 Absatz (b) geforderten neuen Gremien vorgeschlagen und deren Regeltexte ausgearbeitet werden, welche anschliessend zur Genehmigung an den Aufsichtsrat zu überweisen sind.
Anlagen: -
Dem stimme ich zu: - Mathekamel 12:03, 18. Jul 2006 (CEST)
Ich schließe mich an: - Dufo 21:39, 18. Jul 2006 (CEST)
Ich bin auch dafür, ihr hattet doch schon einen 2/3 Mehrheit oder sehe ich das falsch? also:. - Pille 09:44, 20. Jul 2006 (CEST)
Diesem Antrag wird mit sofortiger Wirkung ausdrücklich und uneingeschränkt stattgegeben.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Mathekamel 14:04, 20. Jul 2006 (CEST)
Bemerkungen: Einstimmig angenommen.
Rechtsmittelbelehrung: Es liegen keine rechtlichen Mittel gegen diesen Entscheid vor. Unklarheiten regelt der Spielleiter gem. §6 Absatz (a).
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Antrag Nr. 30 vom 18. Juli 2006
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anlegen einer neuen Seite für den Zentralrat der Paragraphenreiter;
hier: befürwortende Stellungnahme des Vorsitzenden des Aufsichtsrats
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Eure Ehren Herr Spielleiter, Herr Zentralratsvorsitzender, sehr geehrte Kollegen des Zentralrats! Als amtierender Vorsitzender des Aufsichtsrats gebe ich zu dem Antrag auf Einrichtung einer Unterseitenhierarchie des Zentralrats der Paragraphenreiter folgende Stellungnahme ab:
Dem Vorhaben kann aus Sicht des Aufsichtsrats sowohl im Sinne einer verbesserten internen Kommunikation als auch einer herdennahen Verwaltung nur uneingeschränkt zugestimmt werden. Ich rufe deshalb alle Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter auf, diesem Antrag zuzustimmen, und darf bereits im Vorgriff auf einen an den Spielleiter zu richtenden Antrag diesen bitten, einen solchen wohlwollend zu erwägen. Ich erlaube mir die Anregung, auch für den Zentralrat der Paragraphenreiter eine eigene Antragsseite einzurichten, wie sie sich bereits für den Aufsichtsrat und aus hiesiger Sicht auch für den Spielleiter bestens bewährt hat. Die Kantinenpreise und -öffnungszeiten bitte ich mit der hiesigen Cafeteria abzustimmen.
Mit Freude nehme ich auch zur Kenntnis, dass die beabsichtigte Einrichtung einer Unterseitenhierarchie aus Sicht des Zentralrats die Ausarbeitung von Vorschlägen an den Aufsichtsrat für neue Gremien gemäß § 9 Buchst. b der Regeln befördern soll. Auch dies kann aus hiesiger Sicht, wie bereits weiter vorstehend angemerkt (s. u.) nur begrüßt werden.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Amtierender Vorsitzender des Aufsichtsrats Wolfgang 21:34, 18. Jul 2006 (CEST)
Antrag Nr. 31 vom 18. Juli 2006: Eingeschränktes Delegieren
Adressat: Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Regeländerung zum Erlauben des eingeschränkten Delegierens
Begründung:
Sehr geehrter Zentralrat der Paragraphenreiter! Hiermit rege ich an, eine weitere Spielregel aufzunehmen, welche es einem Gremium oder einem Einzelposten erlaubt, Teile seines Aufgabenbereiches nach eigenem Ermessen und vorbehaltlich des jederzeitigen Einspruches, Widerrufes sowie einer zeitlichen Beschränkung an Nichtmitglieder des Gremiums bzw. Kamele, welche nicht identisch dem Posteninhaber sind, zu delegieren. Hierbei ist natürlich darauf zu achten, dass es den als Vertreter bestellten Kamelen verhindert bzw. stark erschwert wird, den ursprünglichen Posteninhaber bzw. die ursprüngliche Gremienzusammensetzung qua Beschlüssen oder Regeländerungen eigenmächtig und gegen den Willen der Betroffenen zu verändern.
Begründung: Eine entsprechende Regelung brächte volgende Forteile:
- Möglichkeit, einzelne Kamele "probehalber" in ein Gremium aufzunehmen, um zu sehen, wie sie sich in ihrer Aufgabe bewähren,
- Möglichkeit, ein Gremium zu erweitern, ohne gleich eine entsprechende Änderung der Regeln (Maximale Mitgliederzahl!) erforderlich zu machen,
- Auslagerung niederer Tätigkeiten zur Entlastung,
- Überbrückung transienter Personalengpässe, z.B. in Zeiten erhöhter Antragsfrequenzen.
Anlagen: Anmerkung Spll-Wzft-20060713.22a-BemAntRgÄDlgtn
ERLEDIGT
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Spll-Wzft-20060713.22a-BemAntRgÄDlgtn
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Vorschlag für eine Regeländerung zur Erlaubnis von Delegationen nach Antrag Nr. 31
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Hiermit wird folgende Regelformulierung für eine Umsetzung von Antrag Nr. 31 im Falle seiner Annahme zu verwenden:
§xy: Delegationsrecht
(a) Jedes Gremium, jedes Untergremium, jeder Einzelposten und jeder Unterposten (im Folgenden Delegierer genannt) darf nach eigenem Ermessen eigene Aufgaben, Teilaufgaben und Rechte (im Folgenden Delegat genannt) an beliebige andere Kamele oder Gruppen von Kamelen (im Folgenden Delegierte genannt) übertragen, sofern jedes betroffene Kamel zustimmt, oder an beliebige andere Gremien oder beliebige Untergremien beliebiger anderer Gremien übertragen, sofern das betroffene Gremium oder Untergremium als Entität zustimmt (dieser Vorgang wird im Folgenden Delegation genannt).
(b) (i) Sofern die Delegation an ein einzelnes Kamel erfolgt, so wird dieses rechtlich als Inhaber eines externen Unterpostens des Delegierers angesehen. (ii) Sofern die Delegation an eine Gruppe von Kamelen, was auch die Delegation an ein anderes Gremium oder Untergremium beinhaltet, erfolgt, so wird diese Gruppe rechtlich als externes Untergremium des Delegierers angesehen.
(c) (i) Im Falle der Delegation durch ein Gremium oder Untergremium erfolgt die Entscheidung über die Delegation einstimmig, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers keine abweichende Regelung vorsieht. (ii) Im Falle der Delegation durch ein Gremium oder Untergremium hat jedes Mitglied des Delegierers ein uneingeschränktes Vetorecht über Entscheidungen der Delegierten, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers keine abweichende Regelung vorsieht. (iii) Im Falle der Delegation durch ein Gremium oder Untergremium hat jedes einzelne Mitglied des Delegierers das uneingeschränkte Recht, einzelnen oder allen Delegierten das Delegat oder Teile des Delegats zu entziehen, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers keine abweichende Regelung vorsieht.
(d) (i) Im Falle der Delegation durch einen Posten oder Unterposten hat der Delegierer ein unbeschränktes Vetorecht über Entscheidungen der Delegierten. (ii) Im Falle der Delegation durch einen Posten oder Unterposten hat der Delegierer das uneingeschränkte Recht, einzelnen oder allen Delegierten das Delegat oder Teile des Delegats zu entziehen.
(e) Entscheidungen von Delegierten, welche die Rechte des Delegierers gemäß der Absätze (c) bzw. (d) in jeglicher Form aufheben oder einschränken, werden erst mit dem Zeitpunkt einer ausdrücklichen Genehmigung des Delegierers, gemäß seiner bis dato gültigen Geschäftsordnung im Falle der Existenz einer solchen, wirksam.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 22:27, 18. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: Antrag Nr. 31 vom 18. Juli 2006
Das kann ich so nicht entgegennehmen: - Im vorgeschlagenen Regeltext wird nirgends darauf eingegangen, wie im Falle eines Vetos (Absatz (d)) vorzugehen ist. Ein unbeschränktes Vetorecht erscheint mir als unverhältnismässig, das würde das plötzliche Ablehnen eines schon vor Jahren durch den Delegierten genehmigten Antrages nicht ausschliessen. Das scheint mir unvereinbar mit §11 Absatz (d) der allgemeinen Regeln. Zudem wäre - insbesondere bei einem verabschiedeten Antrag auf Regeländerung oder der Änderung einer Geschäftsordnung - die Situation unmöglich zu handhaben, da sich spätere Entscheidungen möglicherweise auf den besagten Antrag gestützt haben werden mögen.
Zudem wird nirgends vermerkt, wie der Delegierer eine solche "eingeschränkte Delegation" genau vorzunehmen hat (Formulare, Wortlaut, etc.)
Ausserdem erscheint mir die jetzige Gliederung des Regeltextes mit Unterabschnitten (i), (ii) usw. denkwürdig. Sie ist unübersichtlich und bewirkt einen Mehraufwand bei der Zitierung eines solchen Regelabschnittes.
Fazit: Bevor eine gründliche Überarbeitung des Antrags erfolgt ist, werde ich den Antrag zurückweisen. Dennoch ermutige ich Euer Ehren zu einer Neuformulierung, da mir scheint, dass durch das Zustandekommen einer solchen zusätzlichen Spielregel die Interessen vieler am Spiel beteiligter Kamele gewahrt würden.
Freundlichst: Mathekamel 23:41, 18. Jul 2006 (CEST)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Neuformulierung des Vorschlags für eine Regeländerung zur Erlaubnis von Delegationen nach Antrag Nr. 31
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Da der Zentralrat in der letzten Zeit mit einer Vielzahl von Anträgen überschwemmt wurde, möchte der Unterzeichner der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass nun nach der Neuformulierung, basierend auf den Anmerkungen des Mathekamels, der Zentralrat den Antrag annimmt und dann Teile seiner Aufgaben an andere Mitspieler delegiert. Einzige Ausnahme ist die Untergliederung mit Unter-Unterpunkten, weil der Unterzeichner findet, dass das nicht nur schick aussieht, sondern auch Zitate pompöser klingen lässt, weil "Paragraph 13 Absatz (b) Punkt (ii)" einfach noch besser klingt als einfach nur "Paragraph 13 Absatz (b)". Es sei jedoch dem Zentralrat anheimgestellt, beispielsweise in einer internen Abstimmung über diese Unter-Nummerierung den Wegfall dieser zusätzlichen Nummern in einer endgültig verabschiedeten Fassung zu beschließen. Gleiches gilt für die Bezeichnung "§14" (eine Bezeichnung als §13 erscheint dem Unterzeichner als potenziell missverständlich aufgrund des Antrags Nr. 34).
Hiermit wird folgende Regelformulierung für eine Umsetzung von Antrag Nr. 31 im Falle seiner Annahme vorgeschlagen.
§14: Delegationsrecht
(a) Jedes Gremium, jedes Untergremium, jeder Einzelposten und jeder Unterposten (im Folgenden Delegierer genannt) darf nach eigenem Ermessen eigene Aufgaben, Teilaufgaben und Rechte (im Folgenden Delegat genannt) an beliebige andere Kamele oder Gruppen von Kamelen (im Folgenden Delegierte genannt) übertragen, sofern jedes betroffene Kamel zustimmt, oder an beliebige andere Gremien oder beliebige Untergremien beliebiger anderer Gremien übertragen, sofern das betroffene Gremium oder Untergremium als Entität zustimmt (dieser Vorgang wird im Folgenden Delegation genannt).
(b) (i) Die Delegation wird frühestens mit ihrer offiziellen Verkündung wirksam. (ii) Aus dieser Verkündung muss sowohl die Zustimmung des Delegierers sowie der Delegierten als auch die genaue Spezifikation des Delegats zweifelsfrei hervorgehen.
(c) (i) Sofern die Delegation an ein einzelnes Kamel erfolgt, so wird dieses rechtlich als Inhaber eines externen Unterpostens des Delegierers angesehen. (ii) Sofern die Delegation an eine Gruppe von Kamelen, was auch die Delegation an ein anderes Gremium oder Untergremium beinhaltet, erfolgt, so wird diese Gruppe rechtlich als externes Untergremium des Delegierers angesehen.
(d) (i) Im Falle der Delegation durch ein Gremium oder Untergremium erfolgt die Entscheidung über die Delegation einstimmig, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers keine abweichende Regelung vorsieht. (ii) Im Falle der Delegation durch ein Gremium oder Untergremium hat jedes Mitglied des Delegierers ein auf eine Frist von drei Tagen beschränktes Vetorecht über Entscheidungen der Delegierten, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers oder eine genauere Regelung der Delegation keine abweichende Regelung vorsieht. (iii) Im Falle der Delegation durch ein Gremium oder Untergremium hat jedes einzelne Mitglied des Delegierers das uneingeschränkte Recht, einzelnen oder allen Delegierten das Delegat oder Teile des Delegats zu entziehen, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers keine abweichende Regelung vorsieht.
(e) (i) Im Falle der Delegation durch einen Posten oder Unterposten hat der Delegierer ein auf eine Frist von drei Tagen beschränktes Vetorecht über Entscheidungen der Delegierten, sofern eine Geschäftsordnung des Delegierers oder eine genauere Regelung der Delegation keine abweichende Regelung vorsieht. (ii) Im Falle der Delegation durch einen Posten oder Unterposten hat der Delegierer das uneingeschränkte Recht, einzelnen oder allen Delegierten das Delegat oder Teile des Delegats zu entziehen.
(f) Sofern eventuelle Fristenregelungen nach Absatz (d) Punkt (i) bzw. Absatz (e) Punkt (i) anderen Spielregeln widersprechen, so sind sie im entsprechenden Fall nichtig bzw. die Fristen entsprechend der widersprechenden Spielregeln reduziert.
(g) Entscheidungen von Delegierten, welche die Rechte des Delegierers gemäß der Absätze (d) bzw. (e) in jeglicher Form aufheben oder einschränken, werden erst mit dem Zeitpunkt einer ausdrücklichen Genehmigung des Delegierers, gemäß seiner bis dato gültigen Geschäftsordnung im Falle der Existenz einer solchen, wirksam.
Mit freundlichem Grunzen,
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 02:07, 29. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: Antrag Nr. 31 vom 18. Juli 2006
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A31-KritAnm1-30-7-D
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 31 vom 18. Juli 2006 iVm Anmerkung Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn vom 29. Juli 2006
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es in vorgenannter Anmerkung statt
(f) Sofern eventuelle Fristenregelungen nach Absatz (d) Punkt (i) bzw. Absatz (e) Punkt (i)...
(f) Sofern eventuelle Fristenregelungen nach Absatz (d) Punkt (i) bzw. Absatz (e) Punkt (ii)... lauten muss.
Bezüglich des Antrages insgesamt würde es den Unterzeichner interessieren, in wie fern die vorgeschlagene Regelung mit § 8 Absatz (b) sowie § 8 Absatz (c), (b) Spielregeln zusammenwirkt. Zur Klärung wäre es sinnvoll in einem Gutachten Stellung zu nehmen. Aufgrund der erweiterten Sachkenntnis des beantragenden Kamels Wutzofant auf dem Gebiet des Delegationsrechts, schlage ich dieses als Gutachter vor.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 21:41, 30. Jul 2006 (CEST) Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“
Siehe auch: -
Vorgangsnummer/Zeichen: Spll-Wzft-20060730.22a-G8NAnt31Fassg2IntrfrnznPara8bc
Thema des Gutachtens: Zusammenwirkung der vorgeschlagenen Delegationsregelung nach Antrag Nr. 31 in der Neuformulierung Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn mit §8, Absätze (b) und (c)
Kurzzusammenfassung: §14 erweitert die Delegationsrechte aus §8 auf potenziell externe Kamele oder -gruppen unter strengen Auflagen, wohingegen §8 Absatz (b) das Delegieren an Untergremien/-posten weniger streng regelt.
Bearbeitendes Organ: Spielleiter
Ausführlicher Gutachtentext:
Sowohl der vorgeschlagene §14 als auch §8 Absatz (b) erlauben einem Gremium oder Einzelposten (im Folgenden Delegierer genannt) das Delegieren von Aufgaben an eine Gruppe oder einzelne Kamele (im Folgenden Delegierte genannt). Hierbei besteht jedoch ein entscheidender Unterschied: Während §14 das Delegieren an beliebige Kamele erlaubt, erlaubt §8 Absatz (b) lediglich das Delegieren an Untergremien bzw. -posten, also an personelle Teilmengen des Delegierers.
Das Delegieren nach §8 Absatz (b) stellt lediglich eine Aufgabenteilung des delegierenden Gremiums dar. Es definiert durch die Bildung von (möglicherweise personell überlappenden) Untergremien und -posten gewisse Zuständigkeitsbereiche, welche jedoch rein interne Geltung haben, also in bezug auf die Spielregeln quasi „informell“ sind. Insofern gelten Entscheidungen, welche die Delegierten treffen, als Entscheidungen des Delegierers; ein Vetorecht des Delegierers gegen Entscheidungen seiner Teilkörperschaften besteht somit i.d.R. nicht. Der Delegierer sollte daher durch passende Formulierungen in seiner Geschäftsordnung dafür Sorge tragen, dass Fehlentscheidungen von Untergremien vorgebeugt wird; auch gremieninterne Ahndungsverfahren und Strafmaßnahmen kämen hier in Betracht.
§8 Absatz (c) erlaubt (unter Anderem) darüberhinaus ein „Delegieren im Vorgriff“; d.h., der Inhaber eines Einzelpostens kann bereits vor der Erweiterung seines Postens zu einem Gremium dafür Sorge tragen, dass die Arbeit des Postens und damit auch des späteren Gremiums nach bestimmten Kriterien auf Untergremien und/oder -posten aufgeteilt wird; gleichzeitig wird hier eine rechtliche Kontinuität beim Übergang von Einzelposten- auf Gremienwesen gewährleistet.
Der obige Vorschlag für einen neuen §14 gemäß der Formulierung in Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn sieht hingegen das Abtreten von Aufgaben an Kamele vor, welche mit dem Delegierer personell nicht identisch sein müssen. Eine solche Übertragung wird, weil mit ihr eine potenzielle Verlagerung von Machtbefugnissen sowie ein Missbrauch der übertragenen Rechte theoretisch möglich würden, durch §14 genauer geregelt, als dies bei einem Untergremium/-posten nach §8 Absatz (b) nötig ist. Durch das Vetorecht erhält der Delegierer das Recht, Fehlentscheidungen oder gar machtmissbräuchliche Entscheidungen (vgl. hier auch §14 Absatz (g)) der Delegierten innerhalb eines sinnvollen zeitlichen Rahmens zurückzunehmen. Da die Übertragung von Aufgaben auch die Übertragung von Pflichten auf Kamele, welche diesen Pflichten bislang nicht unterworfen waren, bedeuten kann, ist darüberhinaus eine genauere formale Regelung sowie die Zustimmung der Delegierten vorgeschrieben.
Abschließend stellt sich die Frage, ob eine Delegierung an ein reines Untergremium zwingend nach §8 Absatz (b) erfolgen muss, oder ob sie auch nach §14 erfolgen darf. Hierzu möchte der Gutachter die Gleichung von der Lehrstuhlbibliothek erzählen:
1Und der Wutzofant setzte eine Nutzungsordnung für die Lehrstuhlbibliothek auf, die da sagte: Wer Mitarbeiter am Lehrstuhl ist und ein Buch mit nach Hause nehmen möchte, der möge dies tun. Wer aber ein Student ist und ein Buch mit nach Hause nehmen möchte, der hinterlege ein Pfand von 40 Euro.
2Aber ein gewitzter Student kam und fragte: Oh Herr, ich bin Student, doch wie ihr wisst, bin ich zugleich Hiwi am Lehrstuhl und somit Mitarbeiter. Muss ich nun Pfand zahlen oder nicht?
3Und der von seinen Mit-Informatikern wahrlich genervte Wutzofant fügte der Nutzungsordnung einen weiteren Absatz hinzu, der da lautete: Wer sowohl Student als auch Lehrstuhlmitarbeiter (z.B. Hiwi) ist, dem steht es frei, ein Buch zu den Konditionen eines Studenten auszuleihen und 40€ zu hinterlegen, oder ein Buch zu den Konditionen als Mitarbeiter auszuleihen und nichts zu bezahlen.
In der Hoffnung, dass dieses Gutachten Ihre Fragen erschöpfend zu beantworten vermochte
hochachtungsvoll
Unterschrift des zuständigen Sachbearbeiters, Datum: Wutzofant 23:17, 30. Jul 2006 (CEST)
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: A31-BefAnm1-31-7-D
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 31 vom 18. Juli 2006; Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn; Spll-Wzft-20060730.22a-G8NAnt31Fassg2IntrfrnznPara8bc
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Hochverehrte Mitglieder des Zentralrats der Paragraphenreiter! Werte Kollegen!
Aufgrund des umfassenden Gutachtens über die Zusammenwirkung der vorgeschlagenen Delegationsregelung nach Antrag Nr. 31 in der Neuformulierung Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn mit §8, Absätze (b) und (c) (Spll-Wzft-20060730.22a-G8NAnt31Fassg2IntrfrnznPara8bc) durch den Spielleiter Wutzofant wurden die verbleibenden Fragen meinerseits hinsichtlich einer Regeländerung gemäß des Antrags Nr. 31 vom 18. Juli 2006 iVm der Anmerkung Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn vollends beantwortet. Daher empfehle ich dem Zentralrat der Paragraphenreiter über den Antrag Nr. 31 vom 18. Juli 2006 iVm der Anmerkung Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn positiv zu entscheiden, mit der Maßgabe, dass Absatz (f) der Regelung anders als in der Anmerkung Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn (und in korrigierter Fassung zu der Anmerkung A31-KritAnm1-30-7-D) statt
Sofern eventuelle Fristenregelungen nach Absatz (d) Punkt (i)...
Sofern eventuelle Fristenregelungen nach Absatz (d) Punkt (ii)... lautet.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Doppelnull 22:12, 31. Jul 2006 (CEST) Vorübergehendes Mitglied des Zentralrats der Paragraphenreiter sowie Beauftragter des Aufsichtsrats für die Suche nach dem verlorenen „d“
Siehe auch: -
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Dieser Antrag ermöglicht eine flexiblere Ausgestaltung des Spiels, da in manchen Fällen von Regeländerungen abgesehen werden kann. --Die Sockenpuppe vom Wutzofant 00:28, 5. Aug 2006 (CEST) 2. Stimme Schließe mich der Meinung von Kamel:Die Sockenpuppe vom Wutzofant an. (Lustiger Kamelname übrigens. Sind wir miteinander verwandt?) Wutzofant (✉✍) 01:43, 5. Aug 2006 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Angenommen mit 2 Stimmen.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Wutzofant (✉✍) 01:43, 5. Aug 2006 (CEST)
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Abstimmung über Antrag Nr. 31 vom 18. Juli 2006 iVm Anmerkung Spll-Wzft-20060729.01d-BemAntRgÄDlgtn und Anmerkung A31-BefAnm1-31-7-D
Unterschrift, Datum: Vorsitzender des Ferienausschusses des Aufsichtsrats Wolfgang 02:15, 5. Aug 2006 (CEST)
Bemerkungen: Auf das Vetorecht des Aufsichtsrats gemaess § 3 Buchst. b der Regeln wird hiermit verzichtet. Die Aenderung kann somit nach hiesiger Auffassung sofort in die Regeln eingearbeitet und umgesetzt werden.
Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.
Antrag Nr. 35 vom 25. Juli 2006
ERLEDIGT
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Änderung der Spielregeln in Form der Löschung des § 13
Begründung:
§ 13 Spielregeln ist mit den Spielregeln unvereinbar.
1. formelle Unvereinbarkeit
Besagte Regelung wurde durch den Antragssteller 'aufgrund Ablauf der Frist' selbst in die Spielregeln eingetragen. Eine solche Vorgehensweise widerspricht den Spielregeln. Hierfür gibt es keine Grundlage. Auch durch die Antragsgenehmigung ist die Regeländerung nicht gerechtfertigt, da diese nicht gem. § 3 Absatz (a) Spielregeln, sondern vom Antragssteller selbst unter falschem Namen erfolgte. Im Übrigen fehlt es der Genehmigung an einem Datum, so dass diese formell gar nicht existiert.
Folglich ist § 13 Spielregeln formell mit den Spielregeln unvereinbar.
2. materielle Unvereinbarkeit
Der Antragsteller beruft sich auf die Charta der unveräußerlichen Menschenrechte. Menschenrechte werden in Kamelonien allerdings nicht gebraucht (s. Grundgesetz). Darüberhinaus ist fraglich, ob Menschenrechte auch für Kamele Gültigkeit besitzen, insbesondere, da es für Kamele bereits Kamelrechte gibt.
Auch die Verweisung des Antragsstellers auf eine Anweisung von ' ganz ganz oben ' genügt der Regeländerung zunächst nicht. Denn laut dieser Anweisung geht es um den 'siebenten Tag'. Gründe, weshalb dieser Montags ist, bringt der Antragssteller nicht vor. Soweit eine Manifestierung eines Ruhetages in den Spielregeln dem Grundrecht auf Freiheit (Nr. 3 Kamelrechte) nicht entgegensteht, müsste durch eine Siebenten-Tag-Berechnungs-Kommission zunächst ein solcher Tag festgelegt werden.
Da es sich hierbei um nichts anderes handelt, ist § 13 Spielregeln gem. § 11 Absatz (c) Spielregeln untersagt. Demnach ist § 13 Spielregeln auch materiell mit den Spielregeln unvereinbar.
Anlagen: keine
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Antrag Nr. 35 vom 25. Juli 2006
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Änderung der Spielregeln in Form der Löschung des § 13
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Zum vorstehenden Antrag an den Zentralrat ist darauf hinzuweisen, dass es einer Änderung der Spielregeln zur Löschung von „§ 13“ nicht bedarf, da es sich hierbei lediglich um einen in nicht regelkonformer Weise auf der Seite Bürokratenspiel/aktuelle Runde/Regeln eigenmächtig eingefügten Text handelt, dem keine Rechtswirkung zukommt. Die entsprechende Änderung der Seite wurde daher im Vorgriff auf ein entsprechendes Einschreiten des derzeit verhinderten Spielleiters und mit dessen mutmaßlichem Einverständnis von mir revertiert (siehe nachstehende Diff-URL).
Ich rege an, den Antrag auf Regeländerung zurückzunehmen. Gegenüber dem Spielleiter rege ich an, den Vorgang zu Antrag Nr. 34 (siehe oben) zur Klarstellung für ungültig zu erklären und den keinen Posten bekleidenden Teilnehmer Kamel:C 80.133 PO 19.204 gemäß § 6 Buchst. b der Regeln zu mecklenburgvorpommern, da hier mindestens ein mittelschwerer Regelverstoß vorliegt, Euer Ehren.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 19:25, 25. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: http://kamelopedia.mormo.org/index.php?title=B%C3%BCrokratenspiel%2Faktuelle_Runde%2FRegeln&diff=126671&oldid=126422
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Antrag auf bedingte Antragsrücknahme des Antrages Nr. 35 vom 25. Juli 2006
Begründung:
In Anbetracht der vorgegriffene Rücknahme der Änderung durch das Aufsichtsratsmitglied Wolfgang beantrage ich die Rücknahme meines Antrages Nr. 35 vom 25. Juli 2006 sofern die Rücknahme bestand hat und der Antrag Nr. 34 abgeleht bzw. für ungültig erklärt wird.
Anlagen: keine
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060725.25a-AnmErklWrmC3PONchNchtMcklnbgVrpmmrn
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Bemerkung des Kamel:Wolfgang zu Antrag Nr. 35 vom 25. Juli 2006
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren,
das Kamel:C 80.133 PO 19.204 wurde einstweilen wegen seines besagten Vergehens im Zusammenhang mit Antrag Nr. 34 noch nicht mecklenburg-vorgepommert, da der Spielleiter Artikel 4 Absatz (b) Punkt II seiner Geschäftsordnung derzeit und versuchsweise sinngemäß auch auf mecklenburg-vorpommernbewehrte Vorgänge anwendet.
Anmerkung zur Anmerkung: Da dem Spielleiter aus Nachschlagefaulheit nicht bekannt ist, ob Kamel:Wolfgang derzeit den Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden innehat, wurde sicherheitshalber eine entsprechende Anrede gewählt, um Konformität mit §11 Absatz (a) zu wahren.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Wutzofant 01:56, 26. Jul 2006 (CEST)
Siehe auch: wikipedia:de:Mecklenburg-Vorpommern
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Sllt-Wzft-20060725.25a-AnmErklWrmC3PONchNchtMcklnbgVrpmmrn
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Anmerkung des Spielleiters vom 26. Juli 2006 zu Antrag Nr. 35;
hier: Anrede von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Euer Ehren Herr Spielleiter! Gemäß § 11 Buchst. a Satz 2 der Regeln ist die Anrede „Euer Ehren“ ausschließlich dem in § 11 Buchst. a Satz 1 der Regeln genannten Personenkreis vorbehalten, unter den Mitgliedern des Aufsichtsrats also dem Vorsitzenden. Es geht nicht an, dass „sicherheitshalber“ diese Anrede auch anderen Mitgliedern gegenüber verwendet und damit in eklatanter Weise und ggf. sogar bedingt vorsätzlich („aus Nachschlagefaulheit“!) gegen § 11 Buchst. a Satz 2 der Regeln verstoßen wird. Wer den Vorsitz im Aufsichtsrat führt, ist durch Art. A.1 Abs. 1, Abs. 2 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats eindeutig geregelt und lässt sich aus Anhang 1 der Geschäftsordnung (siehe unten) unschwer ersehen. Ich bitte eindringlich um zukünftige Beachtung!
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mitglied des Aufsichtsrats Wolfgang 15:21, 29. Jul 2006 (CEST)
Antrag Nr. 37 vom 25. Juli 2006
ERLEDIGT
Adressat: An den Zentralrat der Paragraphenreiter
Antragsgegenstand:
Änderung des § 12 Spielregeln
Begründung:
Ich beantrage die Anfügung der Überschrift 'Archiv' an die oben genannte Regel sowie die Berichtigung der Regel insoweit, dass die Umlautbuchstaben statt mit angestelltem E mit zwei Punkten über dem Buchstaben dargestellt werden. Grund hierfür ist die einheitliche Gestaltung der Spielregeln gemäß § 3 Absatz (a) §§ 5 Spielregeln (analog).
Anlagen: keine
Zur gefälligen
Beachtung
Vorgangsnummer/Zeichen: Anmerkung Nr. 1
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Antrag Nr. 37
Hiermit wird folgendes angemerkt:
Ich fasse die Neuformulierung wie folgt zusammen:
§12 Archiv
(a) Genehmigte oder abgelehnte Anträge werden nach Ablauf von zwei Tagen nach deren jeweiligen Genehmigung oder Ablehnung an das Archiv zur Verwahrung überstellt.
(b) Die Überstellung erfolgt durch eines der derzeitig bestehenden Gremien.
(c) Ein Antrag auf Überstellung in das Archiv ist nicht erforderlich.
Unterschrift des Anmerkenden, Datum: Mathekamel 16:59, 2. Aug 2006 (CEST)
Siehe auch: -
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Vornehme Enthaltung, da Antrag selbst gestellt--Doppelnull 19:14, 30. Jul 2006 (CEST) (VorMdZdP) 2. Stimme Ich stimme der Regeländerung zu. --Mathekamel 16:59, 2. Aug 2006 (CEST)
UNGÜLTIG
Ungültigkeitserklärung
Dieser Vorgang wird für ungültig erklärt.
Begründung:
Die Abstimmenden sind nicht mehr Mitglied des Zentralrates
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter.
Unterschrift des Ausführenden, Datum: Die Sockenpuppe vom Wutzofant 01:15, 5. Aug 2006 (CEST)
Bemerkungen: -keine-
Rechtsmittelbelehrung: Sollte diese Entscheidung geltende Regeln verletzen, so kann je nach Fall gemäß §14 Absatz (a) bzw. §14 Absatz (b) verfahren werden, sofern nicht mittlerweile die entsprechende Regel geändert wurde.
Ausführendes Organ: Zentralrat der Paragraphenreiter
Stimmabgaben 1. Stimme Sehr sinnvoll. --Die Sockenpuppe vom Wutzofant 01:15, 5. Aug 2006 (CEST) 2. Stimme Schließe mich der Meinung meines Vorredners an. --Wutzofant (✉✍) 01:54, 5. Aug 2006 (CEST)
Ergebnis der Abstimmung: Angenommen mit 2 Stimmen.
Unterschrift des Stimmenzählers, Datum: Wutzofant (✉✍) 01:54, 5. Aug 2006 (CEST)
Zur Kenntnis
genommen
Bezugnahme auf Zeichen/Vorgang: Ergebnis der Abstimmung vom 5. August 2006 ueber Antrag Nr. 37 vom 25. Juli 2006; Änderung des § 12 Spielregeln
Unterschrift, Datum: Vorsitzender des Ferienausschusses des Aufsichtsrats Wolfgang 03:15, 5. Aug 2006 (CEST)
Bemerkungen: Auf das Vetorecht des Aufsichtsrats gemaess § 3 Buchst. b der Regeln wird hiermit verzichtet. Die Aenderung kann somit nach hiesiger Auffassung sofort in die Regeln eingearbeitet und umgesetzt werden.
Hinweis: Aus dieser Bestätigung können keinerlei Ansprüche auf weitere Bearbeitung abgeleitet werden, es sei denn, dass die Spielregeln bzw. eine auf diesen Vorgang anzuwendende Geschäftsordnung etwas Gegenteiliges vorschreiben.