Gerichtsreform
Der Bundestag hat in geheimer Sitzung und Abstimmung beschlossen, mit dem "Gesetz zur Reform der staatlichen Lotterie 2006 in Deutschland" (BGBl. I 30, 236549) wird das Gerichtsverfahren durch eine Strukturvereinfachung zur Anpassung an die Bedürfnisse der Justiz reformiert.
Die Reform ist erforderlich, da in den letzten Jahren viele Richterstellen in Deutschland abgebaut wurden und aufgrund eines Generationenwechsels viele neue Juristen zum Richter ernannt wurden. Gerade junge Richter sind überfordert, da sie sofort als Einzelrichter und nicht mehr als Teil einer Kammer zu entscheiden haben. Damit können sie ihre berufsälteren Kollegen nicht mehr danach fragen, wie das in der Universität theoretisch erlernte Recht sachgerecht anzuwenden ist. Damit ist die sachgerechte Umsetzung geltenden Rechts nicht mehr gewährleistet und die Ergebnisse neuerer Urteile erscheinen häufig zufällig. Vor diesem Hintergrund dient die Reform der Sicherung von mindestens 50 % Recht und mit etwas Glück steigt die Quote.
Wesentliche Ziele des Gesetzes sind die Abschaffung der Berufungsinstanz, der Revisionsinstanz und die Möglichkeit Beschwerden zu führen. Der Prozessausgang wird zukünftig durch das Los entschieden. Diese Anpassung folgt der in der Rechtswissenschaft schon seit langem geforderten Einführung der absoluten Losziehung und hilfsweisen Sonderziehung.
Das Gebührenrecht wird vereinfacht. Die erhobenen Gerichtsgebühren werden zukünftig durch den Kauf von Losen abgegolten. Bei einem Streitwert von 1.000 € muss der Kläger 5 Lose kaufen. Der Beklagte kann ebenfalls fünf Lose kaufen. Verlierer ist, wer die meisten Nieten zieht.
Wenn sich eine Partei über das Losverfahren beschwert, werden dem Beschwerdeführer im Wege der Sonderziehung sämtliche Lose entzogen.
(Ob das witzig ist? Ist vielleicht ein Insiderwitz. Vielleicht können ein paar Juristen-Kamele daraus etwas wirklich witziges machen.)
Wenn jemand etwas niederschreibt, was für Außenstehende ganz und gar unverständlich ist, nennt man das entweder Rezept oder aber Gesetz, bei aus dem fernen Osten stammenden Schriftstücken auch Bedienungsanleitung. Das daraus resultierende Ereignis heißt in beiden Fällen Gericht.
Es heißt, auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, bei einem Eintopfgericht hingegen befindet man sich völlig in der Hand des Koches.
Das höchste aller Gerichte war früher übrigens das Reichsgericht. Nach dem bekannten Kulinaristen L. Erhard soll es sich dabei um "Eisbein mit Sauerkraut" gehandelt haben. Witzig, was?
Siehe auch: Rattatouille
Siehe besser nicht: Gerücht
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