Gesetz zur Deregulierung von Tumoren
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Im Gesetz zur Deregulierung von Tumoren (auch Antitumorgesetz) von 1777 wurde erstmals eine Aufenthaltsrechtsbeschränkung von Tumoren auf und innerhalb der verschiedenen Körperpartien eines Kamels festgelegt. Diese gilt für alle gut- und bösartigen Tumore ohne gültige und mindestens viermal vom zuständigen Kameltumoraufenthaltsrechtsbescheinigungsstemplerassistenten gestempelte Kamelaufenthaltsrechtsbescheinigung, die nur in sehr seltenen Fällen erteilt wird (eigentlich nie, welches Kamel will schon einen Tumor? Außerdem fragen die ja nie. Und selbst wenn, könnten sie das Wort nicht aussprechen).
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Siehe auch: Tumorzensur
Hat gar nichts zu tun mit: Humorzensur