Rasergesetz

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Version vom 13. Oktober 2007, 00:00 Uhr von WiKa (Diskussion | Beiträge) (-BA -mager, gefüttert und aus der Gruft gejagt)
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Rasergesetz ist ein Synonym für Straßenverkehrsordnung. Nicht zu verwechseln mit den Rasengesetzen Adolf Höcklers.

Ursächlich ist es das Regelwerk zur gerechten Ermittlung der Belohnungen die fällig werden für besonders schnelles Fahren, auch bei Rot noch über die Kreuzung zu kommen, gekonnt rechts überholen und mit Bonuspack für dabei gezeigten Sindelfinger. Die Belohnungen erfolgen in Form von Punkten, die dann in Flensburg gesammelt werden. Natürlich reißen sich alle Kamele darum, die dort sich anhäufelnden Punkte auch bezahlen zu dürfen. Der Gesetzgeber war helle und hat dies mit dem religiösen Wahn verbunden und nannte diese Zahlungen Bußgelder … die logischerweise jeder gerne zahlt, der selbiges schon von der Kirche kennt … und dort schon länger praktiziert wird als es Autos zum Rasen gibt.