Geistiges Eigentum
Geistiges Eigentum gehört zur Gruppe der Unwörter.
Der GedankeTM ist geistiges Eigentum seines Denkers. Wer dieselbe IdeeTM hat, vergreift sich also am geistigen Eigentum anderer. (Im Volksmund übrigens Ideenklau genannt.)
Derzeit überlegt man, ein Patentamt für GedankenTM einzurichten. Wie das genau aussehen soll, ist nicht bekannt, da die GedankenTM hierzu einem anderen gehören … denkeTM ich.
Auf jeden Fall muss man dann immer daran denken, nicht an etwas zu denken, an das früher mal jemand gedacht haben könnte, ohne sicher zu sein, dass man entweder den gleichen GedankenTM schon vor diesem jemand gehabt hat, oder dass dieser jemand nicht daran gedacht hat, diesen GedankenTM patentieren zu lassen.
Zitate
- There is no such thing as "Intellectual Property". The belief in it might be due to a lack of "Intellectual Prosperity", though.
-- pullmoll, Telepolis-Forum
Siehe auch: GNU FDL TM
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Das leidige Urheberrecht
Zwar freut sich die Kamelopedia über jeden gut gemachten Beitrag. Aber leider verstößt man in der Regel gegen geltendes Recht, wenn man ein Bild oder einen (größeren) Text, den man irgendwo im Internet oder in einer Mail gefunden hat, einfach so in die Kamelopedia hochlädt. Das gilt normalerweise auch dann, wenn man die Sache vor dem Hochladen etwas abändert. Leider müssen wir auf dieser Tatsache herumreiten, weil ansonsten früher oder später irgendein ***** den Betreiber der Kamelopedia wegen Urheberrechtsverstößen verklagen wird.
Siehe unbedingt: Entscheidungshilfe für das Hochladen
Bevor man Erzeugnisse anderer Leute in der Kamelopedia verwendet, muss man sich die explizite Erlaubnis des ursprünglichen Autors einholen – die bloße Angabe der Quelle, wo die Datei herstammt, reicht nicht aus!
Diese Erlaubnis muss in irgendeiner Form vorliegen, im einfachsten Fall ist auf der Webseite, wo die Mediendatei oder Text herkommt, eine entsprechende Lizenzbekundung des Urhebers hinterlegt. Falls diese fehlt oder davon auszugehen ist, dass die Webseite bald offline sein wird, muss diese Erlaubnis auf der Seite zum Bild oder auf der Diskussionsseite zum Artikel genau dargestellt werden. Die meisten der hier erlaubten Lizenzen (Creative Commons & GNU) bedingen außerdem die Nennung des/der Urheber/s.
Tipp: Beiträge und Bilder aus der Wikipedia oder aus den Wikimedia Commons kannst Du in der Regel mit entsprechender Kennzeichnung (!) bedenkenlos übernehmen. Dazu kann man folgende Vorlagen verwenden:
- Für Texte aus der Wikipedia: {{WPTitel|Artikelname}}
- Für Mediadateien die Vorlage: {{Bild....}}
Vergiss bitte nie, die genaue Quelle zu nennen, von der Du ein Bild bzw. größere Textbausteine übernommen hast! Dies gilt auch für von Dir selbstgemachte Fotos oder Texte, die Du bereits auf Deinen eigenen Seiten publiziert hast. Bedenke hierbei, dass kein Kamel wissen kann, welche Seiten Du betreibst, wenn Du es nicht explizit sagst.
Mediadateien und Texte (außer einigen sehr verdrehten Ausnahmen) die nicht unter den folgenden Lizenzen; CC/by, CC/by-nc, CC/by-nc-sa, CC/by-sa, GFDL, LGPL, GGPL, LAL, CC/by-nc-nd, CC/by-nd, CC/by-sa+GFDL, frei, geschützt, CC/zero, by, ! Lizenz wählen !, gemeinfrei oder PD freigegeben sind oder, wenn Du der Urheber bist, Du nicht damit einverstanden bist, dein Werk unter einer dieser Lizenzen freizugeben, darf es nicht hochgeladen werden. Dies gilt in der Regel auch für Werke die verändert oder aus anderen Werken zusammengeschnippselt wurden.
Achtung: Ganz unabhängig vom Urheberrecht und den in den Quellen verwendeten Lizenzen gilt für abgebildete Personen das Recht am eigenen Bild! Bitte dazu diese Vorlage verwenden.
Ausnahmen
Ausnahmen können sein:
- Das Bild-Zitat, das Wort-Zitat und die Bild-Parodie, dies sollte aber von Fall zu Fall genau abgeklärt werden. Im Zweifelsfall aber lieber drauf verzichten. Siehe unbedingt: Kamelopedia forscht: Unsere eigenen Recherchen
- § 57 UrhG: Zulässig ist …[das Benützen]… von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand … anzusehen sind. (wie immer man das auslegen mag…).[1]
- Eigene Werke, die aus geschütztem Material entstanden sind, dazu unbedingt Entscheidungshilfe für das Hochladen einsehen.
Lektüre-Empfehlungen
- Was ist erlaubt und was nicht
- Werke Fremder bearbeiten
- Kann ich Fotos, die Andere gemacht haben, hierher schleppen?
Fremde geschützt Werke verwenden:
Zusammenfassung
Diese Aufstellung ist Beta-Version und nicht vollständig und deckt auch nicht alle Aspekte der Rechtslage ab. Als Referenz darf in jedem Fall nur die original Lizenzpublikation herangezogen werden. | |||
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Werke mit dieser Lizenz… | erlauben folgendes… | Verpflichten den Nutzer zu dem da | Info |
Hier nicht aufgeführte Lizenzen ( Siehe auch: Ausnahmen) |
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[2] |
CC/zero Creative Commons License. Du verzichtest damit weltweit auf alle Rechte an deinem Werk, soweit es das Gesetz zulässt.[PD] |
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[3] |
CC/by (Derivate können auch unter CC/by-sa oder GFDL gestellt werden)[4]([5]) |
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[6] |
CC/by-sa |
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[7] |
CC/by-nc |
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[9] |
CC/by-nc-sa |
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[10] |
PD[PD] Public Domain (so was wie Gemeinfreiheit) PD/selbst |
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[11][12] |
PD/alt (je nach Herkunft und Art des Werkes 50-100 Jahre nach dem Tod des Urhebers) |
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[13] |
PD/schöpfungshöhe (Werke die nichts Besonderes hergeben) |
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[14] |
PD/NASE (Vorsicht: Nicht alles was .gov ist, ist auch frei, dort Legal notices beachten.) |
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GFDL GNU-Lizenz für freie Dokumentation (Entspricht CC/by-sa, ist aber nicht kompatibel) |
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[17] [18] |
LGPL GNU Lesser General Public License (Fast identisch mit GFDL) |
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[19] |
LAL Licence Art Libre (Free Art License (FAL)) |
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[20] |
Die Lizenz kann nicht zurückgezogen werden (ausser Creative Commons[21], aber nicht rückwirkend) |
[PD] ↑ In Deutschland kann man nicht auf die Urheberschaft verzichten, aber es gibt die Möglichkeit die Nutzungsrechte auf die Allgemeinheit zu übertragen:
Nach § 31 UrhG erteilst du Allen das unbeschränkte Nutzungsrecht dein Werk auf alle möglichen Nutzungsarten zu missbrauchen und zwar räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt. Damit verzichtest du auch auf alle Rechte an dem Werk, die dir ab § 11 UrhG eingeräumt werden, wie zB.: Angemessenen Vergütung (§ 11), Veröffentlichungsrecht (§ 12), Namensnennung (§ 13), Entstellung des Werkes (§ 14) usw.
Zwang der Lizenzen
Diese Aufstellung ist Beta-Version und nicht vollständig und deckt auch nicht alle Aspekte der Rechtslage ab. Als Referenz darf in jedem Fall nur die original Lizenzpublikation herangezogen werden. | |||
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Ich habe | Ausgangslage | Lizenz in der Kamelo | Info |
Mehrere Bilder zusammengemischt.[C] | Da gewisse Lizenzen dominante zwanghafte Forderungen haben, ist darauf zu achten:
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Ein Bild verunstaltet und will meine Leistung schützen.[C] | Entscheidend für die Lizenzmöglichkeiten ist das Ursprungsbild:
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[ccg] ↑ In wie weit CC/by-sa 3.0 und GFDL 1.3 nun tatsächlich kompatibel sind, weiss ich auch nicht.[22]
[C] ↑ Siehe dazu Ausnahmen und Entscheidungshilfe für das Hochladen
Bitte erkläre Herkunft, Lizenz und Urheberrecht des beanstandeten Beitrags.
Dieser Beitrag wird ansonsten nach Ablauf einer willkürlichen Frist von ungefähr einer Woche zu unserem Bedauern begraben werden müssen.
Kamelopedia-Lizenzbestimmungen, Beachten des Urheberrechts (Wikipedia), Beachten von Bildrechten (Wikipedia)
bei strittigen Fragen siehe: Kamelopedia:Fragen zum Urheberrecht