Walfälschung

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Walfälschung begeht, wer Wale nachmacht oder verfälscht oder sich nachgemachte oder verfälschte Wale verschafft und in Verzehr bringt. Der Betreffende wird mit Lebertran nicht unter drei Litern bestraft … so steht es in der Walgesetzgebung.

Das der Schutz von freien Walen bei uns zurecht einen so hohen Stellenwert hat, sollte spätestens jedem Pennäler nach er ersten Stunde Fassscheißen klar geworden sein. Ein bislang weniger diskutiertes Problem ist nicht die mangelnde Freiheit von Walen, sondern eher der Umstand, dass Ihnen bald das Wasser ausgehen könnte. Ruchlose Stimmfänger sind dem Gesetzgeber weit voraus und gießen fortgesetzt Öl aufs Feuer, statt Wasser auf die Mühlen, welches den Walen den Bestand sichern könnte. Insgesamt darf gesagt werden, dass den Walen nach wie vor große Gefahr droht und sie insbesondere von Höcktatoren ernsthaft in ihrer Existenz gefährdet sind.