Datei Diskussion:Blau - gesund .jpg

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Ich sehe keine Schöpfungshöhe in dem Bild, aus der ein Recht zur Namensnennung abgeleitet werden könnte. --Da bin ich! 03:46, 5. Apr. 2009 (CEST)

Und? wo liegt das Problem? Darüber soll sich der den Kopf zerbrechen, der es weiternutzen will... *g* GNU ist halt StandArt hier... Kameloid 03:52, 5. Apr. 2009 (CEST)
Wo ist denn das Problem? "Ein Recht zur Namensnennung"? Irgendeinen Namen muss das Bild nun mal haben. Hätte es ja auch "Blau - Nr.1" nennen können. - - Luzifers Freund 14:51, 5. Apr. 2009 (CEST)

In dem Punkt muss ich Herrn Freund uneingeschränkt Recht geben, die von mir gewählte Formulierung war äußerst unpräzise. Sagen wir es also so, ich glaube aufgrund einer nach meiner Meinung fehlenden Schöpfungshöhe nicht, dass dieses Bild unter GNU-Lizenz veröffentlicht werden kann. Die Veröffentlichung unter der GNU-Lizenz setzt voraus, dass der "Autor" auch das Urheberrecht an dem Werk besitzt, bei nicht vorhandener Schöpfungshöhe ist ein Werk hingegen als gemeinfrei einzustufen. Weil auch die GNU-Lizenz eine freie Lizenz ist, sollten die Auswirkungen hier eher unerheblich sein, so dass man sich dem Standpunkt von Kameloid durchaus anschließen kann. Ferner wollte ich nicht den Autor oder das Bild schlecht machen, sondern nur einen gut gemeinten Hinweis unter Freunden geben.

Hochachtungsvoll
--Da bin ich! 21:10, 5. Apr. 2009 (CEST)

Den Passus, der eine Einschränkung in der Nutzung der GFDLizenz aufzeigt, habe ich nicht gefunden. Das Werk (*g*) kann zwar keinen Schutz als "Schöpfung" beanspruchen, aber ich denke als Datei (also die Bytefolge) kann mMn durchaus unter die Lizenz stellen... So ein Blödsinn, ich hätte doch Anwalt werden sollen... Kameloid 22:28, 5. Apr. 2009 (CEST)
Jetzt bist du mir enteilt, nicht so schnell, welchen Passus, welche Einschränkung? Ich bezog meine Informationen aus den Wiki-Artikeln Schöpfungshöhe und GNU-Lizenz_f%C3%BCr_freie_Dokumentation. --Da bin ich! 23:07, 5. Apr. 2009 (CEST)
Da hab ich gesucht: Kamelopedia:GFDL genau unter dieser Lizenz ist ab jetzt dieses Werk veröffentlicht. Und ich suchte nach etwas, dass es sagt: "Geht nicht, weil nicht geschützt werden kann" oder so... Das man es gesetzlich nicht schützen kann ist eine Sache, dass man es nicht unter eine Lizenz stellen kann (auch wenn es nix nützt) ist eine Andere... Nehmen wir ein völlig absurdes Beispiel (die sind mir eh am liebsten): Ich habe ein Produkt und das Owners Manual besteht genau aus den Worten: "Bitte Gerät einschalten" kann ich das "Manual" nun schützen oder nicht? Der Text selbst, wird kaum die nötige Schöpfungshöhe aufweisen, aber GNU spricht von "jedwede" Dokumentation. Kameloid 23:25, 5. Apr. 2009 (CEST)
Dann müssen wir die Macher des Lizenztextes mal darauf hinweisen, dass sie da Bockmist gebaut haben. *g* Mal im Ernst, wenn nach deutschem Recht ein Werk mit fehlender Schöpfungshöhe nur gemeinfrei sein kann, sofern es nicht wieder durch andere gesetzliche Regelungen geschützt wird, kann man es doch nicht einfach unter GFDL setzen, egal was der Lizenztext besagt. Selbst die Linux-Klausel (kenne ich nur wegen dem Wiki-Artikel) spricht vom Urheber und ohne Schöpfungshöhe gibt es kein Urheberrecht am Werk, keinen Urheber, handelt es sich genaugenommen nicht einmal um ein Werk. Oder habe ich jetzt etwas übersehen? --Da bin ich! 23:44, 5. Apr. 2009 (CEST)
Also jetzt mal im Ernst: Ich hab keine blassen Schimmer von dem Zeug, ich rate einfach nur... Aber sehen wirs doch mal von der logischen Seite und fragen, was ist eine Lizenz? Nun das Urheberrecht schränkt den möglichen Gebrauch eines Werkes ein, nämlich auf diese hier: Der Urheber hat die absolute und uneingeschränkte Verfügungsgewalt über sein Werk. So. Was kann also eine Lizenz sein, eigentlich nur ein Verzicht unter bestimmten Konditionen auf bestimmte Rechte, denn Rechte erwerben kann man nicht, einerseits hat man sie schon alle und andererseits würde es ja dem Gesetzt widersprechen, wenn man sich mirnichts dirnichts Rechte verschaffen könnte. Hat man keine Rechte, kann man konsequenter Weise auch nicht drauf verzichten und kriegt auch nix dafür... Die Frag ist: Können wir Luzi wegen "Vorspiegelung falscher Tatsachen" verklagen oder nicht? Kameloid 03:30, 6. Apr. 2009 (CEST)