Datei Diskussion:Mahburger Krähligionsgespräch.JPG
Also ich will auf keine Fall deine Leistung schmälern, es geht beim Ticket-Klärungssystem nur um die Rechtslage. Rein rechtlich ist es nämlich egal ob du es mit Pixel, Pinsel, in Öl oder Butter machst, das einzig entscheidende ist, ob das Ursprungswerk, also deine Vorlage, darin wieder zu erkennen ist. In diesem Fall spielt es eigentlich auch keine Rolle, denn das Werk ist wegen Altersschwäche nicht mehr geschützt.
Weil du es mit der Quelle: {{Bild/Quelle: Wikimedia Commons|1=|2=CC/by|3=}} hochgeladen hast, bin ich auf die Suche gegangen und da ich von Malerei grundsätzlich und aus der Epoche im speziellen keine Ahnung habe, aber das Gefühl hatte, es in diesem Werk eindeutig wiedererkannt zu haben, hab ichs eben als Quelle vorgeschlagen, wenn ich mich täusche, dann gib die richtige Quelle an und gut ises. Kameloid 15:51, 10. Jun. 2009 (NNZ)
Ich habe es nicht mit irgendeiner Quellenangabe hochgeladen, sondern als selbst erstellt vermerkt, und das ist es ja auch.
ich dachte, die rechtslage beschränke sich auf getreue reproduktionen im technischen sinne. ist es tatsächlich so, dass das einzig relevante das "erkennenkönnen" maßgeblich ist? wie rechtfertigt die zeitschrift "MAD" dann ihre filmpersiflagen?
als quelle wikimedia zu nennen fände ich ziemlich pervers, denn die haben das dort ja ebenso aus einer vorlage gezogen. und die schöpfungshöhe, irgendeinen bildband über einen scanner zu ziehen (falls die es nicht gar irgendwo aus dem netz geangelt haben), dürfte bei null liegen. und das wäre ja wieder nur die vorlage der drucktechnischen kopie eines originalholzdruckes (oder eines noch weiter getriebenen spiegelsaalspielchens).
man nennt ja auch nicht youtube als quelle, wenn man eine kurzgeschichte über einen werbespot schreibt, den man dort gesehen hat. das wäre m. e. zu viel der ehre in die falsche richtung. aber macht was ihr wollt, ihr seid die oberkamele...