Benutzer Diskussion:92.196.92.170
LG Düsseldorf
Aktenzeichen: 12 O 151/07
Entscheidungsdatum: 23.05.2007
Normen: §§ 97 Abs. 1 S. 1, 2. HS, 85 Abs. 1, 19a UrhG, § 1004 BGB, §§ 9 – 11 TDG
Leitsätze der Redaktion:
Wird eine illegale Datei für mindestens 30 Tage auf dem eigenen Server vorgehalten, haftet der Betreiber des
Servers als Host-Provider ab Kenntnis der konkreten Rechtsverletzung nach den Grundsätzen der Störerhaftung.
Quelle - - Luzifers Freund 22:07, 3. Aug. 2009 (NNZ)
- [1]: Wird eine illegale Datei für mindestens 30 Tage auf dem eigenen Server vorgehalten, haftet der Betreiber des Servers als Host-Provider ab Kenntnis der konkreten Rechtsverletzung nach den Grundsätzen der Störerhaftung. - - Luzifers Freund 22:11, 3. Aug. 2009 (NNZ)
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