Verfassung
Version vom 9. März 2005, 13:42 Uhr von WiKa (Diskussion | Beiträge)
Das Verfassen von Verfassungen gebührt alleine dem Verfasser von Verfassungen, sofern seine Verfassung es zuläßt.
Nach diesem ehernen Grundsatz schreiten wir nun zur Detailarbeit und versuchen eine verfassungsmäßige Ordnung in die Dinge zu bringen:
- Verfassung meint immer Zustand, der mal gut und mal schlecht sein kein.
- Kein Zustand ist nicht verfassungskonform und dem Grunde nach verboten, so jedenfalls in Kamelonien, in diesem Landstrich wird dieser Nicht Zustand mittels Grundgesetz dokumentiert und durch BRDigung manifestiert.
- Ausnahmezustand ist der Zustand, der eigentlich keiner ist, aber von den Oberkamelen eingebaut wird, damit sie im Falle freier Wahlen nicht um die Macht gebracht werden.