Benutzer:J*/bürokratische Entwürfe

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Anmerkung: Bei dieser Seite handelt es sich um eine informelle Entwurfssammlung, abgedeckt durch Absatz 7 der unveränderlichen Rahmenregeln ("Gedankenaustausch"). Das Editieren dieser Seite sowie der zugehörigen Diskussionsseite ist jedermann gestattet.

Ideen für eine Geschäftsordnung für den Zentralrat

Zentralrätische Arbeitsverordnung unter Berücksichtigung ergänzender Regelungen (ZAuBeR)

§ 1. Grundliegendes

  1. Der Zentralrat der Paragraphenreiter (Zentralrat) hat beschlossen, nach dieser Geschäftsordnung zu arbeiten.
  2. Eine Änderung der Geschäftsordnung erfolgt per Beschluss seiner Mitglieder.

§2. Beschlussfassung

  1. Der Zentralrat fällt Beschlüsse per Abstimmung. Sofern keine Regelung Anderes vorsieht, ist eine einfache Mehrheit ausreichend.
  2. Abstimmungen werden formal abgehalten. Das zugehörige Formular ist innerhalb der zugehörigen Akte zu platzieren. Abstimmungsergebnisse werden vom Vorsitzenden ausgezählt.

§3. Vorsitz

  1. Das Amt des Vorsitzenden wird wöchentlich neu besetzt. Hat der Zentralrat zwei Mitglieder, so hat das dienstälteste Mitglied den Vorsitz in geraden Kalenderwochen inne, das vom Dienstalter nächstjüngere in ungeraden Kalenderwochen. Ist die Mitgliedszahl des Zentralrates mindestens zweieinhalb, so nimmt das dienstälteste Mitglied den Vorsitz in restlos durch drei teilbaren Kalenderwochen ein, das vom Dienstalter her nächstjüngere mit Rest 1 durch drei teilbaren Kalenderwochen und das dienstjüngste im restlichen Zeitraum. Bei anderen Mitgliedszahlen ist stehts das dienstjüngste Mitglied gleichzeitig der Vorsitz. Im Sinne dieses Absatzes beginnt die neue Kalenderwoche montags.

§3. Unterorgane

  1. Der Zentralrätische Shop ist ein Unterorgan des Zentralrates. Die Aufgaben und Kompetenzen des Zentralrätischen Shops sind beschränkt auf das Verwalten von Treuepunkten und das Aushändigen von Prämien, sowie die Ausarbeitung einer eigenen Geschäftsordnung. Darüber hinausgehende Handlungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das Überorgan.
  2. Der Zentralrätische Shop besteht aus einem Mitglied. Ist der Posten frei, so können Bewerbungen beim Überorgan Zentralrat eingereicht werden. Der Zentralrat entscheidet über die Besetzung des Postens.
  3. Im Zentralrätische Shop können, eine Besetzung des Postens vorausgesetzt, Treuepunkte gegen Prämien eingetauscht werden. Für sieben Treuepunkte erhält man ein gültiges Zentralrats-Aktenzeichen, für dreizehn ein Lobgedicht auf die Bürokratie.

§4. Anträge und andere Verwaltungsakte

  1. Anträge und andere Verwaltungsakte sind während der Geschäftszeiten im Sprechzimmer formal vorzulegen. Für jede Angelegenheit ist eine neue Akte vorzulegen.
  2. Außerhalb der Geschäftszeiten, sowie während der Pausen, ist das Sprechzimmer für Personen, die nicht Mitglied des Zentralrates sind, geschlossen, sofern für den einzureichenden Vorgang eine neue Akte angelegt werden muss. In diesem Fall ist stattdessen der Briefkasten zu verwenden.
  3. Akten sind jeweils dort fortzuführen, wo sie begonnen wurden, ungeachtet der Absätze 1 und 2.
  4. Interne Angelegenheiten (etwa die Geschäftsordnung, Unterorgane) werden im Sitzungssaal verhandelt. Der Zutritt ist für alle Mitspieler erlaubt, das dortige Einbringen von Anträgen oder anderen Verwaltungsakten ist Mitgliedern des Zentralrates vorbehalten.
  5. Akten, die im Sprechzimmer formfehlerfrei eröffnet wurden, werden mit zwei Treuepunkten belohnt. Wird ein Antrag auf Regeländerung durch den Zentralrat angenommen, so erhält der Antragsteller einen Treuepunkt.

§5. Rechtsmittel

  1. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Zentralrates können binnen einer Woche eingelegt werden. Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Zentralrates sind grundsätzlich ungültig, sofern dem Formular kein Lobgedicht auf die Bürokratie beigefügt wird. Mehrmaliges Einreichen des gleichen Gedichts ist unzulässig.
  2. Anfechtungen können durch jedes Zentralratsmitglied bearbeitet werden, Beschwerden lediglich durch den Vorsitz, an den diese auch zu richten sind.

§6. Schließung einer Akte

  1. Das Schließen einer Akte erfolgt durch den Stempel "Erledigt".
  2. Das Platzieren von Vorgängen ist nur in geöffneten Akten gestattet. Die Wiedereröffnung einer Akte kann beim Vorsitzenden beantragt werden.
  3. Im Briefkasten oder dem Sprechzimmer befindliche Akten können durch ein Zentralratsmitglied geschlossen werden, sofern länger als sieben Tage kein Vorgang der Akte hinzugefügt wurde. Enthält die Akte einen Antrag, so muss zu diesem ein Beschluss gefasst und dieser unanfechtbar geworden sein, sofern der Antrag nicht zurückgezogen oder für ungültig erklärt wurde.
  4. Akten im Sitzungssaal werden geschlossen, sobald innerhalb der Akte ein Antrag auf deren Schließung gestellt wurde.

§7. Anhang

Geschäftszeiten (MEZ)
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
Geschäftszeit 9:00 bis 16:00 9:00 bis 18:00 9:00 bis 13:00 14:00 bis 20:00 11:00 bis 16:00 8:00 bis 12:00
Frühstückspause 9:30 bis 11:00 9:00 bis 10:30 11:00 bis 12:30 9:00 bis 11:45
Mittagspause 12:10 bis 15:10 12:00 bis 14:30 11:30 bis 13:00 12:30 bis 15:00
Tee-Pause 14:30 bis 17:30 15:20 bis 18:45 15:00 bis 16:00