Datei Diskussion:Maßnahme.png
Version vom 29. Dezember 2010, 17:14 Uhr von De Signer (Diskussion | Beiträge)
Nicht nur an die Leine! Auch wenn sie (wie im Bild gezeigt) für die Verrichtung einer Notdurft ihr Bein anheben, sollte der Kind-Halter gesetzlich verpflichtet werden, die Verschmutzung der Straße wieder zu entfernen! --c.w. 16:13, 29. Dez. 2010 (NNZ)