Datei:Kamelwolke.jpg
Kamelwolke.jpg (377 × 275 Pixel, Dateigröße: 42 KB, MIME-Typ: image/jpeg)
Quellen- und Urheberangaben
Kamel in Video entddeckt und entsprechenden Moment screengeshottet und ausgeschnitten
Nutzungsbedingungen Auszug Nutzungsbedingungen bei Youtube: |
Lizenz(en) dieser Datei
Beschreibende Markierungen
|
kamel, wolke, explosion | | wolke, explosion}} |
Technik
Malware
[]
Ausschnitt erstellt
|
Datei darf weitergegeben werden | Urheber muss genannt werden | Nutzung nur unter gleicher Lizenz | Datei darf verändert werden | Datei darf nicht verändert werden | Keine kommerzielle Nutzung |
Diese Mediadatei hat beim EinROSTen Fragen aufgeworfen, welche jetzt in Abklärung sind. Dieses Kamel - Ungott - sollte den Status kennen! | |
Status: Die Nutzungsbedingungen können aber logischerweise nur innerhalb desjenigen Rahmens gelten, auf den Youtube auch Einfluss hat. Eine über Youtube hinausgehende Nutzungserlaubnis der dort hochgeladenen Werke darf Youtube gar nicht erwirken. Nutzungsbedingungen wie diese gelten grundsätzlich nur für Seiten, die der Nutzer direkt beansprucht, im Sinne der Bereitstellung und Weiternutzung innerhalb von Youtube. Von Musikvideos, Filmpreviews etc. dürfen sicherlich keine Screenshots gemacht werden, die dann auch noch unter einer Creative Commons Lizenz weitergebenen werden. Das ist ganz großer Quatsch und ich finde, dass wir es reichlich bunt treiben, wenn wir hier jetzt auch noch solche Inhalte hochladen, die selbst bei Youtube größtenteils schon Urheberrechtsverletzungen darstellen. Ich unterstütze dieses Vorgehen nicht. Konkret: Die Nutzungsbedingungen von Youtube gelten selbstverständlich auch nur für Youtube. Ungott 17:40, 13. Mär. 2011 (NNZ) | |
Und hier gibt's weiteren ungeklärten ROST ... |
- Nutzung, Reproduktion, Vertrieb, Herstellung derivativer Werke, Ausstellung, Aufführung -- das ist ganz klar NICHT eine ausschließlich Youtube-interne Nutzung. Das zum zugrundeliegenden Werk (Video) als solches und zu seiner (sehr benutzerunfreundlich formulierten) Lizenz.
- Aber selbst wenn dem so wäre: Unabhängig von der genannten Lizensierung des Bezugswerks ist das Zitieren - auch von bildnerischen Werkauszügen - rechtlich geschützt durch §51 UrhG. --8-D 19:42, 13. Mär. 2011 (NNZ)
- Nachtrag: Habe mir auf die Bedenken hin das Youtubelinzgeschwurbel dort jetzt noch mal angeschaut - da blutet kamel echt das Hirn. Einerseits sagen die aus, dass Andere mit den hochgeladenen Videos alles mögliche anstellen dürfen ("Funktionalität der Webseite" scheint sich in dem Zusammenhang auf Möglichkeit der Einbindung, der Löschung etc. pp. zu beziehen), andererseits halten die sich selbst alle möglichen Rechte an den hochgeladenen Werken vor. Das Ganze ist (absichtlich?) total unverständlich und auch widersprüchlich formuliert. Sicherheitshalber habe ich jetzt die Lizensierung des Bildausschnitts geändert, damit der alleinige Verweis aufs Recht zum Zitieren notfalls ausreicht. --20:31, 13. Mär. 2011 (NNZ)
@8-D: Das ist ganz und gar nichts Persönliches und es geht mir auch nicht um dieses Bild, das ging ja ohnehin um die ganze Welt. Aber es geht mir hier ums Prinzip. Wenn wir uns jetzt jedesmal §51 UrhG zurechtbiegen, gibt es praktisch keine Grenzen mehr zu überschreiten, dann können wir uns den ganzen Lizenzkram sparen. Gestern war ich dazu erst mit Wanderdüne übereingekommen, dass dies eine rechtliche Grauzone ist und eine Ausnahme bleiben soll. Würden wir jedesmal $51 UrhG heranziehen, dann dürften wir ja vor dem Gesetz deiner Meinung nach jedes beliebige Material verwenden. Dürfen wir aber leider nicht, auch wenn dies ein Satire Wiki ist - dazu fehlt es uns an hinreichend juristischem Sachverstand. Beispiel: Selbst die Wikipedia darf pro dokumentierter Fernsehserie maximal drei Zitate nennen und die berufen sich auch nicht auf die Zitatfreiheit, weil es nämlich keine uneingeschränkte Zitatfreiheit gibt. Ich habe bewusst keine URV-Mahnung eingeklebt, weil du selbst wissen musst, ob du das verantworten kannst, aber in letzter Zeit häufen sich solche Fälle und ich habe manchmal den Eindruck, dass du mit der Nennung solcher wackligen Paragraphen bewusst unsere Hochladeregeln umgehen willst. Ist nur ein Eindruck, also nimm es mir bitte nicht krumm. VG, Ungott 22:24, 13. Mär. 2011 (NNZ)
"Nutzung, Reproduktion, Vertrieb, Herstellung derivativer Werke, Ausstellung, Aufführung -- das ist ganz klar NICHT eine ausschließlich Youtube-interne Nutzung." Doch. So wie ich es verstanden habe, bezieht sich dieser Passus auf die Nutzung, Ausstellung, Aufführung etc., die der Webseitenbetreiber, also Youtube, sich für die eigene interne Funktionalität der Internetpräsenz offenhält. Ungott 22:30, 13. Mär. 2011 (NNZ)
- Ich verfolge keine kruden Motive und bitte darum mir solche einen Quatsch auch nicht zu unterstellen.
- Es gibt ein Problem: Wenn man zu satirischen Zwecken aus anderen Werken etwas zitiert (so wie das z.B. Stefan Raab mit Filmausschnitten oder der Spiegel mit der Abbildung von Zeitungsauszüge oder Herr Bastian Sick mit allen möglichen fotografierten Aufschriften macht), dann steht das _normalerweise_ untrennbar im Zusammenhang mit einem neu entstanden Werk (z.B. Artikel oder Satiresendung). Dieses neue Werk ist dadurch charakterisiert, dass der Auszug in einen neuen Kontext gestellt wird - der ursprüngliche Charakter des Herkunftswerkes geht im neuen Werk auf (freie Benutzung) ODER der Auszug ist Gegenstand der satirischen / wissenschaftlichen oder sonstwie werkbezogenen Auseinandersetzung wobei der Umfang durch diesen Zweck gerechtfertigt ist (ist also ein Zitat). Beim Wiki ist das speziell mit den Zitaten etwas schwieriger, weil die Elemente eines Werkes (z.B.Artikel) u.U. atomar sind - also selbstständige Einzelobjekte (wiederverwendbare Bilder). Daher hier sicherheitshalber die "unfreie" Lizensierung, um den Kontext (Satireportal) zu wahren. Anderenfalls müsste ein solcher Kontext allein durch den gewählten Bildausschnitt gegeben sein, was m.E. hier nicht der Fall ist.
- Dass es sich beim obigen Screenshot-Ausschnitt tatsächlich um ein Zitat handelt, dürfte eindeutig sein. Genauer gesagt handelt es sich hier um ein Kleinzitat (auszugsweise Wiedergabe) im Gegensatz zum Großzitat (Einbindung eines Gesamtwerkes). --8-D 23:22, 13. Mär. 2011 (NNZ)
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Version vom | Vorschaubild | Maße | Kamel | Kommentar | |
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aktuell | 18:06, 14. Mär. 2011 | 377 × 275 (42 KB) | 8-D (Diskussion | Beiträge) | Verschwörungstheoretiker wollen Aufstieg des Unterweltkamels entdeckt haben in einem Youtube-Video der AKW-Explosion in Japan 2011 (niedrigauflösender Sccreenshot-Ausschnitt mit Veranschaulichungslinie) |
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